Energetische Sanierung im Denkmalschutz: Heizung & Klimatisierung | Klimaworld

Energetische Sanierung im Denkmalschutz: Heizung und Klimatisierung 

Mit dem Status „Denkmalgeschützt“ gehen in der Regel strenge Auflagen Hand in Hand. Wie stark darf in die Bausubstanz eingegriffen werden? Wie groß können die Veränderungen sein? Sind eine Erweiterung oder ein Umbau überhaupt möglich? Und wie sieht es mit dem Einbau einer Heizung bzw. einer Klimaanlage aus? Eine Situation, die viele Bauherren davon abhält, an ihrem denkmalgeschützten Gebäude größere Änderungen vorzunehmen. Dieser Artikel möchte Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, mit dem Sie gut durch den Paragraphendschungel bezüglich Heizung und Klimatisierung im Denkmalschutz kommen. 

> Wie sieht der Denkmalschutz in Deutschland aus? 
> Denkmalschutz und deutsche Klimaziele 
> Klimatiserung und Heizung im Denkmalschutz: Hier können Sie ansetzen 
> Klimatisierung im Denkmalschutz 
> Heizung im Denkmalschutz 
> Baudenkmäler heizen oder klimatisieren: Gibt es spezielle Förderungen? 
> Sanieren im Denkmalschutz: Fragen Sie den Profi!

Wie sieht der Denkmalschutz in Deutschland aus? 

Der Denkmalschutz spielt in Deutschland eine wichtige Rolle. Er regelt zahlreiche Ausnahmen im Baugewerbe. Beispielsweise muss bei Baudenkmälern kein Energieausweis erstellt werden, wenn das Objekt verkauft oder vermietet werden soll. Oder: Die Anforderungen rund um den Wärmeschutz sind bei denkmalgeschützten Häusern ebenfalls anders geregelt als bei Neubauten. 

Wie viele Baudenkmäler gibt es in Deutschland? 

Die Anzahl jener Gebäude, die in Deutschland tatsächlich unter den Denkmalschutz fallen, ist überschaubar: Rund 700.000 Objekte – oder anders ausgedrückt, ca. 3,5 % des gesamten bundesweiten Bestandes. Dazu kommen allerdings nochmals rund 35 %, die in die Kategorie „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ fallen. Für diese Gebäude gibt es keine gesetzlich festgelegten Regelungen. 

Denkmalschutz und deutsche Klimaziele 

Die deutsche Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den kompletten Gebäudebestand der Bundesrepublik bis 2050 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant: 

  • Verringerte Energieverbrauch 
  • Gesteigerte Energieeffizienz 
  • Ausbau erneuerbarer Energien 

Für Neubauten kein Problem. Jedoch: für bestehende Objekte – besonders jene mit Denkmalschutz – sieht die Sache allerdings schon deutlich anders aus. Beliebte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie etwa die Anbringung einer Außenwanddämmung, sind besonders bei Baudenkmälern nicht so ohne Weiteres durchführbar. Es gilt deshalb, die richtige Balance zu finden zwischen den Anforderungen der Politik - sowohl für ihre Energieziele auf der einen und den Vorschriften des Denkmalschutzes auf der anderen Seite. 

Klimatisierung und Heizung im Denkmalschutz: Hier können Sie ansetzen 

Rund um den Betrieb einer Heizung oder einer Klimaanlage steht ein Faktor ganz besonders im Mittelpunkt: Effizienz. Nur wenn das System effektiv arbeiten kann, arbeitet es auch nachhaltig und umweltfreundlich. Bevor Sie sich also um die Installation einer neuen Heizung oder einer Klimaanlage kümmern, machen Sie sich ein Bild vom Zustand Ihres Hauses/Ihrer Wohnung. Nachfolgend sind einige Tipps, wo Sie ansetzen könnten, um die Energieeffizienz Ihres Objekts zu steigern. 

  • Austausch alter Fenster 
  • Energetische Instandsetzung des Daches 
  • Erneuerung der Dämmung 

Dass einige dieser Schritte bei Baudenkmälern nicht oder nur schwer umzusetzen sind, ist klar. Bestes Beispiel: Die Dämmung. Klassische Außendämmung ist in der Regel nicht möglich. Zu hohe Dämmstoffstärken würden beispielsweise das Gebäude architektonisch zu stark verändern. Horizontale Maßnahmen wie etwa die Dämmung von Geschoss- oder Kellerdecken sind hingegen einfacher durchführbar. 

Was es bei der Dämmung von Baudenkmälern und Altbauten generell zu beachten gibt, ist das Zusammenspiel alter und neuer Materialien. So kann eine zu starke Dämmung etwa zu vermehrter Feuchtigkeitsbildung führen. Dadurch nimmt das Mauerwerk Schaden und Schimmel könnte sich bilden. 

Klimatisierung im Denkmalschutz 

Das Ziel jeder baulichen Veränderung an Baudenkmälern ist, dass sie möglichst unsichtbar sein sollen. Das Erscheinungsbild des Objekts darf nicht oder nur sehr gering verändert werden. Allein daraus ergeben sich bereits Vorgaben, wie die Klimatisierung umsetzbar ist. 

So sind etwa günstige Fenstergeräte nicht erlaubt. Der deutlich sichtbare Einbau in das Fensterglas würde das Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Objektes zu stark verändern. Das Aufstellen von nicht fest montierten Geräten in den Zimmern beeinflusst zwar die Architektonik nicht, allerdings würden die in den gekippten Fenstern sichtbaren Abluftschläuche ebenfalls ein unschönes Bild abgeben. Zudem gibt es im Denkmalschutz auch Vorgaben bezüglich der Gestaltung von Innenräumen. Wie dürfen die Wände gestaltet werden? Welche Art von Fliesen darf verlegt werden? 

So bleibt am Ende nur die Installation einer klassischen Split-Klimaanlage. Die Innengeräte lassen sich beinahe unsichtbar in den Wänden versenken. Im Fall des Außengeräts stellt sich die Ausgangslage etwas komplizierter dar. Wird es auf dem Dach montiert, ist es zwar von unten nicht zu sehen, kann aber sehr wohl von umliegenden höheren Punkten aus entdeckt werden. Das ist leider nicht zulässig. In denkmalgeschützten Gebäuden sind deshalb oft individuelle Lösungen nötig, z.B. die Platzierung der Außeneinheit auf dem Dachboden. Natürlich müssen alle diese Eingriffe die Brandschutzbestimmungen erfüllen. Arbeiten Sie deshalb immer mit einem Fachbetrieb zusammen. Die dort tätigen Profis wissen genau, welche Anlagen in welcher Situation zum Einsatz kommen können. 

Heizung im Denkmalschutz 

Ähnlich, wie es beim Einbau von Klimaanlagen auch der Fall ist, stellt die Montage neuer Heizungen im Denkmalschutz den Bauherren vor große Herausforderungen. Ein zufriedenstellendes Ergebnis ist nur erreichbar, wenn alle am Projekt beteiligten Parteien zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen. 

Jeder Einbau bzw. jede bauliche Maßnahme im Denkmalschutz stellt eine individuelle Herausforderung dar. Kein Gebäude gleicht dem anderen, in keinen zwei Projekten verstecken sich dieselben Stolpersteine.  

Grundsätzlich gilt: Halten Sie den Eingriff in die Bausubstanz so gering wie möglich! Maßnahmen, bei denen gebohrt oder gestemmt werden müssen, sind üblicherweise nicht erlaubt. Leitungen werden deshalb – sofern möglich – durch nicht mehr genutzte Schornsteinzüge, verschiedene Aussparungen oder Nischen geführt. Existiert diese Option nicht, gibt es noch die Möglichkeit einer Trassenführung. Dafür benötigen Sie dem Denkmalschutz entsprechende Vorwandelemente. 

Da Heizkörper das Erscheinungsbild eines Raumes merklich verändern, ist der nachträgliche Einbau einer Fußbodenheizung eine beliebte Option. Dabei werden Rillen direkt in den vorhandenen Estrich gefräst, in welche im Anschluss wiederum die Kupferrohre der Heizung kommen. Die Rohre sind flexibel und verfügen über eine robuste Schutzhülle. 

Baudenkmäler heizen oder klimatisieren: Gibt es spezielle Förderungen? 

Die energetische Komplettsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist eine komplizierte Angelegenheit. Da ist es doppelt erfreulich, dass es seitens des Bundes vereinfachte Förderbedingungen für entsprechende Vorhaben gibt. 

So bietet etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Programm zur Förderung von energieeffizienter Sanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden an. Aus dem Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ wird Unterstützung von bis zu 50.000 Euro bereitgestellt. Dazu winken zinsgünstige Förderkredite in der Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn das betreffende Gebäude eine komplette Sanierung erhält. 

Wie bei allen KfW-Programmen besteht auch im Fall der Sanierung eines Baudenkmals die Pflicht zur Einbindung eines Sachverständigen. 

Sonderregelung für Baudenkmäler 

Üblicherweise darf der Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses maximal um 60 % schlechter sein als jener eines Neubaus. Bei einer Überschreitung dieser Grenze würde der Anspruch auf Förderung erlöschen. Im Fall von denkmalgeschützten Objekten ist eine Unterstützung seitens der KfW auch bei einem schlechteren Wert möglich. 

Dazu kommen zahlreiche bundesländerspezifische Förderprogramme. Weitere Anlaufstellen sind: 

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz 
  • Regionale Denkmalstiftungen 
  • Bundesverwaltungsamt 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt zwar keine Förderungen speziell für Vorhaben im Denkmalschutz, der Einbau neuer umweltverträglicher Heizungen wird aber ebenso gefördert wie der Austausch alter Ölheizungen. Die genauen Förderbestimmungen können Sie in unserem Blogbeitrag "BAFA Förderungen" nachlesen.

Sanieren im Denkmalschutz: Fragen Sie den Profi! 

Wie dieser Leitfaden deutlich zeigt, ist der nachträgliche Einbau von Klima- oder Heizungsanlagen in Objekten, die unter Denkmalschutz stehen, eine heikle Angelegenheit, welche Sie nicht allein bewältigen können. Sie benötigen fachmännische Hilfe. Und mit einem einzigen Profi ist es im Normalfall nicht getan.  

Wenden Sie sich deshalb an folgende Experten: 

  • Energieeffizienzberater 
  • Planer 
  • Architekt 
  • Bausachverständiger 
  • Heizungsmonteur 

Sie alle wissen, worauf es in ihrem Fachgebiet ankommt und wo die vermeintlichen Stolperfallen warten. Und Sie alle wissen, wie das Projekt zu einem zufriedenstellenden Abschluss gebracht werden kann. 

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