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Garantiebestimmungen der ThermoFLUX Deutschland GmbH

Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Garantie für unsere Produkte zu den folgenden Garantiebedingungen an.

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Bei Weiterverkauf sind die Garantieansprüche nicht übertragbar und werden ausgeschlossen.

Garantiegeber
ThermoFLUX Deutschland GmbH
Friedrich-Naumann-Straße 55
99974 Mühlhausen

1. Inhalt der Garantieleistung
1.1. Das Garantieversprechen gilt für ausschließlich für Neuware der Firma ThermoFLUX GmbH („Produkt“).  
1.2. Tritt während der Garantiezeit ein Mangel auf („Garantiefall“) übernehmen wir nach eigener Wahl entweder den Austausch des fehlerhaften Produktes auf unsere Kosten oder die kostenfreie Reparatur. Die Reparaturen und/oder der Austausch von fehlerhaften Teilen im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauschteilen erfolgen.
1.3. Im Garantiefall übernehmen wir die vollständigen Transportkosten, soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benennt. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben die Versand- und Transportkosten vollständig selbst zu tragen.

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen
2.1. Die Garantie gilt für alle Produkte der ThermoFLUX Deutschland GmbH.
2.2. Die Garantie richtet sich sowohl an Verbraucher gem. § 13 BGB als auch an Unternehmer gem. § 14 BGB. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer die Leistungen im Rahmen seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellt und verwendet.
2.3. Die Garantie muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Garantiefalls bei uns schriftlich (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich. Die Rügeobliegenheit gegenüber Kaufleuten gem. § 377 ff. HGB bleibt hiervon unberührt.
2.4. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage dieser Garantiebedingungen sowie des Kaufbeleges möglich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.
2.5. Die Garantie wird vom Erstkäufer in Anspruch genommen

3. Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie gilt innerhalb der Europäischen Union.   

4. Dauer der Garantie
4.1. Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre.
4.2. Der Garantiezeitraum beginnt ab Rechnungsdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.
4.3. Der Garantiezeitraum endet vorzeitig mit Weiterverkauf oder Weitergabe des Produktes.

5. Ausschluss von Garantieleistungen
Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in den nachfolgend bezeichneten Fällen ausgeschlossen, soweit diese für den Eintritt des Defektes kausal geworden sind.
5.1. Unsachgemäße Anwendung des Produkts oder der Montageanleitung.
5.2. Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweisen.
5.3. Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. mechanische Teile oder Batterien.
5.4. Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z.B. Gewalteinwirkung, usw.).
5.5. Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen.
5.6. Schäden, die durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen entstehen.
5.7. Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen nicht durch uns oder von einem im Einzelfall autorisierten Dienstleister vorgenommen worden sind. Es steht dem Kunden frei uns einen Dienstleister für Wartungsarbeiten vorzuschlagen.

6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
6.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
6.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
6.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

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