Energetische Sanierung: Förderung vom Staat kann helfen| Klimaworld

Welche staatliche Förderung für energetische Sanierung gibt es?

In den Zeiten teils galoppierender Inflation ist es gar nicht so einfach, das Geld für eine notwendige Modernisierung eines Hauses aufzubringen. Die Preise sind praktisch in jedem Bereich nach oben geschossen. Die Baubranche bildet dabei keine Ausnahme. Wer seine eigenen vier Wände aber nun auf den neuesten technischen Stand bringen oder bei einer neu erworbenen Immobilie eine thermische Sanierung durchführen möchte, der muss die finanzielle Last nicht vollkommen alleine schultern, sondern kann sich auf Unterstützung von staatlicher Seite verlassen. 

Welche Möglichkeiten es in diesem Bereich genau gibt und welche Vorhaben nicht mehr gefördert werden, erfahren Sie in diesem Artikel. 

> Warum sollte man eine energetische Sanierung durchführen? 
> Staatliche Unterstützung für die Haus-Sanierung: Die gesetzliche Grundlage 
> Förderung für energetische Sanierung: Die fünf Bereiche 
> Die wichtigsten Eckpunkte zur energetischen Sanierung von Altbauten
> Staatliche Förderung bei der Haus-Modernisierung: Praxisbeispiele 
> Sanierung: Gibt es Förderungen speziell für junge Familien? 
> Haus-Sanierung: Förderung durch das Finanzamt 

Warum sollte man eine energetische Sanierung durchführen? 

Im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung zeichnet sich die energetische Sanierung vor allem dadurch aus, dass die Bausubstanz an sich noch in gutem Zustand ist und keine grundlegende Erneuerung erfordert. Dennoch ist es aus energetischer Perspektive ratsam, solche Maßnahmen bereits vor ihrer zwingenden Notwendigkeit umzusetzen. Diese Anpassungen bieten nicht nur eine Steigerung der Nachhaltigkeit, sondern führen auch zu erheblichen finanziellen Vorteilen. 

Es geht also um eine Investition, die zwar im Moment das Budget etwas belastet, anschließend aber für kontinuierliche Einsparungen sorgt und das Familien-Portemonnaie entlastet. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ungemein wichtiger Ansatz, um einerseits etwas für den Klimaschutz zu tun und andererseits die persönlichen Ausgaben zu senken. 

Staatliche Unterstützung für die Haus-Sanierung: Die gesetzliche Grundlage 

Damit der Staat Immobilien- und Hausbesitzern den Umbau bzw. die energetische Sanierung erleichtern kann, benötigt es eine vernünftige und weit gefasste gesetzliche Basis. Geschaffen wurde diese teilweise bereits im Sommer 2022. Damals traten die ersten Regelungen der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Nach und nach kam es zu weiteren Änderungen. Die zweite große Welle wurde im Januar 2023 veröffentlicht. 

Anfang 2024 soll dann das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Dieses bringt einmal mehr leichte Veränderungen speziell im Bereich der Förderungen für den Heizungsaustausch mit sich. Besonders betroffen wird davon die Sanierung von Bestandsgebäuden sein. Verglichen mit der Förderung von Neubauten lässt sich hier nämlich ein deutlicher Energiespar- und Klimaschutzeffekt erzielen. Immerhin gehören undichte Türen und Fenster zu den größten Energieverschwendern überhaupt. 

Förderung für energetische Sanierung: Die fünf Bereiche 

Das Feld der Sanierung von Wohngebäuden ist ein besonders weites. Wo also anfangen, wo aufhören mit den relevanten Infos?  

Die  aktuell möglichen Förderoptionen lassen sich in fünf große Bereiche einteilen: 

  • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage 
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage 
  • Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) 
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Außenwänden) 
  • Planung der Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten 

Die wichtigsten Eckpunkte zur energetischen Sanierung von Altbauten 

Um die richtige Anlaufstelle für staatliche Unterstützung zu finden, ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Arbeiten überhaupt gefördert werden würden. Deshalb folgen hier die zentralen Eckpunkte im Überblick: 

  • Seit Ende Juli 2022 werden nur noch bauliche Einzelmaßnahmen bezuschusst. 
  • Die Auszahlung dieser Zuschüsse läuft ausnahmslos über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
  • Wer eine Komplettsanierung plant, kann nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen. 
  • Die Auszahlung dieser Unterstützung läuft über die staatliche Förderbank KfW – die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Staatliche Förderung bei der Haus-Modernisierung: Praxisbeispiele 

Nun aber genug der grauen Theorie. Um ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, was in der Realität an Förderungen möglich ist, folgen nun einige imaginäre Praxisbeispiele. 

Zinsgünstige KfW-Kredite für Bestandsobjekte 

Die maximale Kredithöhe für die energetische Sanierung von Bestandsobjekten liegt bei 150.000 Euro. Festgeschrieben sind die Bedingungen im sogenannten Programm 261. Dieses greift sowohl bei der Sanierung als auch beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses 

Wichtige Punkte: 

  • Die tatsächliche Kredithöhe ist abhängig vom Energiestandard, welchen das Objekt erreicht. Wer mit einem „Effizienzhaus 70“ arbeitet (verbraucht 30 % weniger Energie als Referenzobjekte), kann mit einer maximalen Kredithöhe von 120.000 Euro rechnen. 
  • Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 10 % - in diesem Fall also 12.000 Euro. Im Endeffekt würden so lediglich 108.000 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Bessere Energieeffizienz-Standards bedeuten in der Praxis höhere Förderungen und höhere Prozentraten beim Tilgungszuschuss. Ein Beispiel: 

  • Um das Maximum an Kreditvolumen zu bekommen, also 150.000 Euro, muss das sanierte Objekt einen entsprechend höheren Status erreichen. Zum Beispiel „Effizienzhaus 40“. 
  • Zusätzlich ist der Einbau einer Heizung vorgeschrieben, welche den Energiebedarf des Hauses zu mindestens 65 % durch den Einsatz erneuerbarer Energien abdeckt. Bestes Beispiel: Die Wärmepumpe. 
  • Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steigt der Tilgungszuschuss auf 25 % - also 37.500 Euro. Die Rückzahlsumme würde auf 112.500 Euro sinken. 
  • Der maximale Tilgungszuschuss liegt übrigens bei 45 %.

Was die Höhe des Effektivzinses für den Kredit anbelangt, bewegen wir uns in einem Bereich zwischen 0,12 % und 1,41 %. Um den niedrigsten Zins zu bekommen, muss der komplette Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden. Im Falle des Höchstzins beträgt die Laufzeit 30 Jahre – allerdings mit einer Zinsbindungsfrist von jeweils nur zehn Jahren. Zu beantragen ist der Kredit bei der Hausbank. Eine wichtige Tatsache, die zu beachten ist: Er ist einkommensunabhängig. 

Zinsgünstige KfW-Kredite für Neubauten 

Wer einen Neubau plant oder den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes, kann mit einer Kredithöhe von bis zu 150.000 Euro rechnen. In diesem Bereich gibt es von der KfW auch einen einkommensabhängigen Kredit von bis zu 240.000 Euro, wenn ein klimafreundlicher Neubau realisiert werden soll. 

Modernisierung von einzelnen Objekten (Einzelmaßnahmen) 

Wer nicht das gesamte Objekt sanieren/modernisieren möchte, sondern nur plant, sogenannte Einzelmaßnahmen durchzuführen, der muss sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Im Gegensatz zur KfW vergibt dieses keine Kredite, sondern direkte Zahlungen. Wichtig ist dabei, dass die Antragstellung unbedingt noch vor dem Beginn der Baumaßnahmen erfolgen muss. 

Die Bandbreite an förderfähigen Einzelmaßnahmen ist enorm, der maximale Fördersatz bewegt sich zwischen 20 und 40 %. Die maximale Investitionshöhe liegt bei 60.000 Euro – woraus sich ein maximaler Realzuschuss in Höhe von 24.000 Euro ergibt. 

Vier große Hauptgruppen erleichtern jedenfalls die Übersicht. Es handelt sich um: 

Gebäudehülle 

  • Dämmung von Dach, Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen 
  • Austausch von Außenfenstern und Türen 
  • Sommerlicher Wärmeschutz 

Anlagentechnik 

  • Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen 
  • Einbau „Efficiency Smart Home” (WG) 
  • Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Kältetechnik zur Raumkühlung und energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme (NWG) 

Wärmeerzeuger 

  • Wärmepumpen 
  • Biomasseheizungen 
  • Brennstoffzellenheizungen 
  • Solarkollektoranlagen 
  • (Innovative!) Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes (mit und ohne Biomasse – mehr Förderung je höher der Biomasseanteil ist) 
  • Anschluss an ein Wärmenetz 
  • Anschluss an ein Gebäudenetz 

Heizungsoptimierung 

  • Alle Maßnahmen, die zur Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude beitragen. 

Energieeffizienzexperte: Zusammenarbeit mit dem Profi 

Es ist empfehlenswert, für die Planung der energetischen Sanierung einen sogenannten Energieeffizienz-Experten heranzuziehen. Der arbeitet einen individuellen Sanierungsfahrplan aus (iSFP), welcher sowohl alle Sanierungsmöglichkeiten als auch die zu erwartenden Kosten auflistet. Die gute Nachricht: Für die Erstellung des iSFP gibt es ebenfalls einen BAFA-Zuschuss, der bis zu 50 % ausmachen kann. In vielen Fällen ist die Einbeziehung eines Energieeffizienzexperten ohnehin vorgeschrieben. Zum Beispiel dann, wenn es um Maßnahmen an der Gebäudehülle geht. Aber Vorsicht: Die Profis sind gut gebucht. Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen Termin sind keine Seltenheit. 

Energetische Sanierung: Gibt es Förderungen speziell für junge Familien? 

Das „Programm 300“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist speziell auf junge Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen zugeschnitten. Die Obergrenze von 60.000 Euro darf dabei nicht überschritten werden – die Rede ist dabei von zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab dem zweiten Kind wird diese Grenze um jeweils 10.000 Euro pro Kind nach oben gesetzt. 

Die tatsächliche Höhe des Kredits hängt also von zwei Faktoren ab: Anzahl der Kinder und Baustandard. Die maximale Summe liegt bei 240.000 Euro – dafür sind fünf Kinder und der höchstmögliche Baustandard nötig. 

Ein Beispiel etwas mehr aus dem Durchschnitt: Eine Familie mit zwei Kindern, die nicht ganz so hohe Anforderungen an den Baustandard stellt, kann immer noch mit einem maximalen Kreditbetrag von 140.000 Euro rechnen. 

Haus-Sanierung: Förderung durch das Finanzamt 

Tatsächlich besteht seit Anfang 2020 für Immobilieneigentümer die Möglichkeit, rund um die energetische Sanierung Ihres Objekts steuerliche Erleichterungen zu bekommen. Das Finanzamt gewährt einen Steuerabzug von 20 % für Zahlungen in Zusammenhang mit der Durchführung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung. Der Maximalbetrag liegt in diesem Fall bei 40.000 Euroverteilt über drei Jahre. 

Um das Maximum herausholen zu können, müssen allerdings einige Vorbedingungen erfüllt werden. Zum Beispiel: 

  • Der Antragsteller bewohnt die Immobilie selbst. 
  • Die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt. 
  • Mit den Arbeiten müssen Fachbetriebe betraut werden. 
  • Die Fachbetriebe müssen die Einhaltung von gesetzlichen Mindestanforderungen bestätigen. 
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bestätigung von einem Energieberater ausstellen zu lassen, der die Planungen betreut hat. 

Mit anderen BAFA-Förderungen ist die steuerliche Erleichterung übrigens nicht kombinierbar. 

Staatliche Förderung für energetische Sanierung: Fazit 

Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, die Energiewende endlich voranzutreiben. Ein Ansatz von vielen ist, den Energieverbrauch im Privatbereich zu senken. Erreichen lässt sich dies durch die gezielte thermische Sanierung von Bestandsbauten und die Ausrichtung von Neubauten an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.  

Um den Bürgern dabei unter die Arme zu greifen, gibt es einige staatliche Förderprogramme. Wer eine Komplettsanierung anstrebt, der darf sich über günstige Kredite der KfW freuen. Wer lediglich Einzelmaßnahmen durchführen möchte, ist beim BAFA besser aufgehoben.  

Junge Familien finden speziell auf sie zugeschnittene Förderprogramme vor und am Ende des Tages lassen sich die Aufwendungen für bestimmte Einzelmaßnahmen tatsächlich auch von der Steuer absetzen. Die Auswahl ist also groß! 

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