Holz sammeln im Wald: Was ist erlaubt? Was nicht? | Klimaworld

Holz sammeln im Wald: Was Sie wissen müssen, um garantiert legal unterwegs zu sein 

Im Zuge der Krisen der letzten Jahre und im Fahrwasser der Diskussion rund um nachhaltige Brennstoffe haben die guten alten Holzöfen einen Aufschwung erlebt. Bei Holz handelt es sich um einen nachwachsenden Rohstoff, der auf dem Papier CO2-neutral ist.  

Einen weiteren Vorteil hat der Rohstoff noch: Man kann Holz grundsätzlich auch selbst besorgen. Dafür müssen nicht einmal Bäume gefällt werden, liegen doch genug lose Holzstücke in den Wäldern Deutschlands herum, die nur darauf warten, aufgesammelt zu werden. Aber: Darf ich als Privatperson einfach so in den nächsten Wald spazieren und mir an Feuerholz herausholen, was ich will? Sie ahnen es wahrscheinlich bereits: Nein, einfach so Holz zu sammeln ist selbstverständlich nicht erlaubt. Um Ihre Brennholzvorräte im nächstgelegenen Wald auffüllen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> Holz sammeln im Wald: Welche Arten von Wald gibt es? 
> In welchem Wald darf Holz gesammelt werden? 
> Holz sammeln im Wald: Was ist Leseholz? 
> Holz sammeln ist Ländersache 
> Holzsammeln im Wald: Holzsammelschein und Co. 

Holz sammeln im Wald: Welche Arten von Wald gibt es? 

 Jedes Bundesland hat eigene Gesetze dazu, wer welches Holz aus welchem Wald entnehmen darf, ohne eine Gesetzesübertretung zu begehen. Dabei ist nicht die Waldart (Mischwälder, Laubwälder oder Nadelwälder) entscheidend, sondern die Besitzstruktur 

In Deutschland existieren drei große Kategorien: Privatwald, Körperschaftswald, Staatswald – wobei es in dieser Gruppe noch die Unterteilung in Bundes- und Landesebene gibt. 

  • Privatwald: Die größte Gruppe. Rund 48 % der deutschen Wälder befinden sich in Privatbesitz. Allerdings haben wir es hier mit einem sehr zersplitterten und kleinstrukturierten Bestand zu tun. In 57 % der Fälle handelt es sich um Betriebe mit weniger als 20 Hektar Fläche. Lediglich 13 % verfügen über mehr als 1.000 Hektar. Die Schwerpunkte des Privatwaldbestandes sind historisch gewachsen und befinden sich in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein.
  • Körperschaftswald: Hierbei handelt es sich um Waldbestände, die sich im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden. Dazu zählen etwa Gemeinden, Städte oder Kirchen. Der gesamtdeutsche Anteil liegt bei rund 20 %.
  • Staatswald: Knapp 30 % der deutschen Waldflächen sind aktuell im Besitz der Länder. Dabei handelt es sich hauptsächlich um militärisch genutzte Flächen sowie um Bereiche entlang von Straßen.

In welchem Wald darf Holz gesammelt werden? 

Tatsächlich darf unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Wald Holz gesammelt werden. Allerdings unterscheiden sich diese Voraussetzungen teils stark.  

Die wichtigste Frage lautet: Wem gehört der Wald? Hat man es mit Privatbesitz zu tun, muss eben dieser Besitzer um Erlaubnis gefragt werden. In einem Staatswald hängt alles von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Manche Länder schreiben den Besitz eines Sammelscheins vor. In anderen kann sogenanntes Leseholz  auch ohne offizielle Bestätigung gesammelt werden. Allerdings sind auch in dieser Konstellation einige Vorgaben zu beachten.  

Diese Vorgaben sind: 

  • Auf keinen Fall dürfen Bäume gefällt oder Äste abgesägt/abgehackt etc. werden. Die Sammelerlaubnis gilt ausnahmslos für Holz, das bereits auf dem Boden liegt. 
  • Holz darf nur tagsüber aufgelesen werden, in der Nacht ist dies nicht gestattet. 
  • Die gesammelten Äste und Zweige dürfen maximal einen Durchmesser von 10 cm aufweisen. 
  • In vielen Wäldern existieren Schutzgebiete – etwa um Wildnachwuchs nicht zu gefährden. Diese Bereiche sind beim Holz sammeln tabu. 

In Bayern, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ist das Sammeln von Waldholz im jeweiligen Landeswaldgesetz geregelt.  

Holz sammeln im Wald: Was ist Leseholz? 

Bei Leseholz unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten. Alle haben gemein, dass sie aus Qualitätsgründen nicht für den Verkauf bestimmt sind und von Privatpersonen – unter bestimmten Voraussetzungen – aufgesammelt werden dürfen.  

Die unterschiedlichen Varianten von Leseholz: 

  • Von selbst zu Boden gefallenes, angefaultes oder dürres Holz. 
  • Holz oder Reisig, welches/r nach einer gründlichen Aufarbeitung im Wald zurückgelassen wurde. Der Waldbesitzer hat keine Verwendung dafür. 
  • Auf dem Boden liegende Zapfen oder Rindenbestandteile zähle ebenfalls zur Leseholz-Kategorie. 

Leseholz trägt diese Bezeichnung, weil es auf dem Boden liegt und dort von Privatpersonen „aufgelesen“ werden darf. Es ist auch als Raffholz oder Klaubholz bekannt. Übrigens: In Bayern existiert sogar eine eigene Leseholzverordnung. 

Das Problem mit Leseholz 

Zwar ist das Sammeln von Leseholz erlaubt, besonders glücklich macht das Ergebnis der Bemühungen meist aber nicht. Optimales Brennholz sieht nämlich anders aus. Besonders die hohe Holzfeuchtigkeit stellt ein Problem dar. Frisches Holz sollte im Idealfall zwei Jahre lang getrocknet werden, bevor es in einem Kaminofen verfeuert werden darf. 15-18 % Restfeuchtigkeit sind ideal. Liegt der Wert darüber, entsteht zu viel Rauch, die Feinstaubbelastung ist zu hoch. 

Holz sammeln ist Ländersache 

Bundesweit gültige Regeln für das Sammeln von Holz gibt es nicht. Vielmehr gibt es unterschiedliche Landeswaldgesetze – oder im Fall von Bayern eine sogenannte Leseholzverordnung. Grundsätzlich ist das Aufsammeln von Holz in den jeweiligen Wäldern nur dann gestattet, wenn die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde vorliegt.  

In den allermeisten Ländern ist das Sammeln von Leseholz ohne Genehmigung verboten. Zu diesen zählen: 

  • Berlin 
  • Brandenburg 
  • Bremen 
  • Hamburg 
  • Hessen 
  • Niedersachen 
  • Nordrhein-Westfalen 
  • Rheinland-Pfalz 
  • Saarland 
  • Sachsen-Anhalt 
  • Schleswig-Holstein

Das Aufsammeln von Leseholz zum Eigenbedarf gestatten folgende Bundesländer: 

  • Baden-Württemberg 
  • Bayern 
  • Sachsen 
  • Thüringen 

In Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich das Sammeln von Totholz unter 10 cm Durchmesser für den Eigenbedarf erlaubt. 

Holzsammeln im Wald: Holzsammelschein und Co. 

Leseholz ist nicht die einzige Option für Privatpersonen, wenn es um das Sammeln von Holz im Wald geht. Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie mit einer bedeutend größeren Menge an Brennmaterial nach Hause zurückkehren können. Für einen Holzsammelschein und den Selbstwerberschein ist jedoch der Gang zur entsprechenden Behörde notwendig. 

Holz sammeln mit Holzsammelschein 

Besitzer dieses Scheins dürfen in staatlichen Wäldern Holz sammeln. Beantragt wird die Bescheinigung von den Forstverwaltungen bzw. der betreffenden Stadt oder Gemeinde. Aber Achtung: Holz darf in diesem Fall ausschließlich gesammelt und NICHT geschlagen werden, die Erlaubnis ist somit auf Totholz beschränkt. Bäume zu fällen oder Äste von Bäumen zu schlagen ist auch mit dem Holzsammelschein NICHT erlaubt! 

  • Der Sammelschein wird auf den Namen des Besitzers ausgestellt und muss während der Sammelaktionen immer mitgeführt werden  
  • Die Gültigkeit liegt zwischen einem Monat und einem Jahr 
  • Im Rahmen der Beantragung wird üblicherweise auch festgelegt, wie viel Holz gesammelt werden darf. 

Die Ausstellung eines Holzsammelscheins ist nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. Selbstverständlich gelten auch in diesem Zusammenhang noch diverse Regeln 

Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst: 

  • Keine Bäume fällen 
  • Sammeln lediglich an Werktagen und bei Tageslicht 
  • Sammeln lediglich zwischen 1. September und 31. März (regionale Ausnahmen sind entsprechend ausgewiesen) 
  • Keine Nutzung motorisierter Fahrzeuge 
  • Wälder nicht alleine betreten (soll in einem Bereich mit Forstarbeiten gesammelt werden, ist sogar die Beaufsichtigung durch Forstarbeiter vorgesehen) 
  • Sammeln in Schutzgebieten, Schonungen, Dickungen und Forstkulturen ist auch mit dem Sammelschein verboten 

Die Kosten für den Holzsammelschein bewegen sich üblicherweise zwischen 10 und 40 Euro. Die tatsächliche Höhe ist von der genehmigten Menge abhängig. 

Holz sammeln mit Selbstwerberschein 

Wer mit händisch sammelbaren Mengen kein Auskommen findet und unbedingt mehr Brennholz benötigt, der kommt um den sogenannten Selbstwerberschein nicht herum. Dieser erlaubt es, im Wald auch selbst Hand anlegen und liegendes Holz (meist Kronholz) aufzuarbeiten. Beantragt wird er beim zuständigen Forstamt. 

Grundbedingung für die Ausstellung ist allerdings der Motorsägen-Führerschein. Wer einen derartigen noch nicht besitzt, kann einen zweitägigen „Motorsägen-Lehrgang für Brennholz-Selbsterwerber“ absolvieren. Ist dieser bestanden, klappt’s auch mit der Ausstellung des Selbstwerberscheins. Aber Achtung: Diese Option existiert wiederum nicht in allen Bundesländern. 

Holz sammeln in Wald: Fazit 

Was auf den ersten Blick eigentlich einfach klingt – rein in den Wald, Holz sammeln, wieder raus – ist bei näherer Betrachtung viel komplizierter. Ausgehend von der tatsächlichen Besitzstruktur ist es simpler oder aufwendiger, eine Erlaubnis zum Holzsammeln zu bekommen. Die Unterschiede zwischen Privatwäldern, Körperschaftswäldern und Staatswäldern sind teilweise sehr groß. Gleiches gilt für die verschiedenen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.  

Haben Sie einen bestimmten Bereich im Auge, sollte der allererste Schritt unbedingt der sein, sich über die aktuellen Besitzverhältnisse zu informieren. Basierend auf den Erkenntnissen können danach weitere Aktionen gesetzt werden. Gesammelt werden darf nur dann, wenn die Erlaubnis des Besitzers vorliegt. Im Fall von Staats- oder Körperschaftswäldern ist dafür ein Holzsammelschein nötig. In manchen Bundesländern ist für das Sammeln von Leseholz zum Selbstgebrauch allerdings kein Schein nötig.  Um also garantiert immer auf der sicheren Seite unterwegs zu sein, informieren Sie sich immer bei den zuständigen Behörden, bevor Sie sich auf den Weg in den Wald machen, um Holz zu sammeln. 

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