Alten Kamineinsatz austauschen – Warum? Bis wann? Wieviel kostet das? | Klimaworld

Kamineinsatz austauschen: Grenzwerte, Fristen & Kosten 

Wie beim klassischen Kaminofen führt der stetige technologische Fortschritt auch beim Kamineinsatz zu stetigen Verbesserungen. Das ist natürlich begrüßenswert, da dies gesteigerte Effizienz und sinkenden Schadstoffausstoß bedeutet. Gleichzeitig werden mit wachsenden Ansprüchen an die Umweltverträglichkeit auch die entsprechenden Vorgaben strenger. Zwar gewährt der Gesetzgeber im Normalfall großzügige Übergangsfristen, irgendwann sind aber auch die abgelaufen- Besser also, Sie werden rechtzeitig aktiv! 

Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wann sie Ihren alten Kamineinsatz austauschen müssen, warum ein Wechsel überhaupt notwendig ist und welche Ausnahmen es gibt. 

> Was ist ein Kamineinsatz bzw eine Kaminkassette?
> Was sind die Grenzwerte und Vorschriften beim Austausch eines Kamineinsatzes?
> Was sind die Fristen für den Austausch eines Kamineinsatzes?
> Wie erkenne ich das Alter meines Kamineinsatzes?
> Was kommen für Kosten beim Austausch eines Kamineinsatzes auf mich zu?
> Kann man den Austausch eines Kamineinsatzes fördern?
> Was gibt es beim Austausch eines Kamineinsatzes zu beachten?
> Wann lohnt sich der Austausch eines Kamineinsatzes?

Was ist ein Kamineinsatz bzw. eine Kaminkassette? 

Der Kamineinsatz ist auch unter den Namen Kaminkassette oder Heizkassette bekannt. Er besteht aus einer kastenförmigen Brennkammer mit einer Sichtscheibe, durch die das Feuer beobachtet werden kann. Von einem herkömmlichen Kaminofen unterscheidet sich der Kamineinsatz durch die Art des Einbaus. Während Kamineinsätze fest in die Bausubstanz integriert und verkleidet werden, steht ein Ofen meist offen im Raum. Nachträglich verbaut, kann mit einer Kaminkassette auch ein ehemals offener Kamin zu einer geschlossenen Feuerstelle umgerüstet werden. Neben herkömmlichen Modellen gibt es Kamineinsätze auch in einer wasserführenden Variante. 

Genaueres zur Funktion dieser Heizmöglichkeit lesen Sie im Übersichtsartikel Kamineinsatz. 

Kamineinsatz austauschen:  Grenzwerte & Vorschriften 

Wie bereits erwähnt, werden die Anforderungen an Kaminöfen, Kachelöfen, Kamineinsätze und Kaminkassettenstetig strenger. Aktuelle gesetzliche Grundlage hierfür ist die 1. Bundes-Immissionsschutzzverordnung (BImSchV). Diese wurde erstmals 1974 verabschiedet. Die letzte Neufassung ist vom 26. Januar 2010. Sie trat knapp zwei Monate später, genauer gesagt am 22. März 2010 in Kraft und legt (unter anderem) die aktuellen Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen fest.  

Am anschaulichsten sind wohl jene neuen Mindestanforderungen, die für Kamin- und Kachelöfen (und alle ihre Unterarten) seit 2015 hinsichtlich der Emissionen gelten. Ein kurzer Blick in die BImSchV zeigt folgende Grenzwerte: 

  • Feinstaub: 0,04 g/m³ (maximal) 
  • Kohlenmonoxid: 1,25 g/m³ (maximal) 
  • Wirkungsgrad: 75 % bei Kaminöfen bzw. 80 % bei Kachelöfen (mindestens) 

Erfüllt Ihre Anlage diese Anforderungen nicht, muss sie ausgetauscht werden. In manchen Fällen lassen sich die Grenzwerte tatsächlich noch mittels Nachrüstung erreichen. Die Filtertechnologie hat sich in den letzten Jahren stets verbessert. Neue, zum nachträglichen Einbau geeignete Modelle, erweisen sich als ausgesprochen effektiv. Bevor Sie sich also an den Ausbau Ihrer alten Anlage machen, suchen Sie das Gespräch mit Experten (beispielsweise Ihrem Bezirksschornsteinfeger) und lassen Sie sich erklären, was im Falle Ihrer Anlage noch möglich ist und was nicht. 

Die Fristen für den Austausch von Kamineinsätzen 

In dieser Verordnung, genauer gesagt im § 26, befindet sich ein Fahrplan zur schrittweisen Stilllegung alter Kaminöfen und Heizeinsätze. Der Gesetzestext sieht für Geräte unterschiedlichen Baujahres (ausschlaggebend ist in diesem Fall das Datum auf dem Typenschild) folgende Fristen vor: 

  • Bis 1950 in Betrieb genommen: Austausch nicht notwendig
  • 1951 – 1974: bis 31.12.2014 (Austausch oder Stilllegung) 
  • 1975 – 1984: bis 31.12.2017 (Austausch oder Stilllegung) 
  • 1985 – 1994: bis 31.12.2020 (Austausch oder Stilllegung) 
  • 1995 – 2010: bis 31.12.2024 (Austausch oder Stilllegung) 

Ein Großteil alter Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkassettenist somit bereits von der Neuregelung betroffen. Für die „jüngsten“ Anlagen läuft nun eine letzte Frist, die mit ihrem Ende am 31.12.2024 allerdings großzügig bemessen ist. 

Gibt es Ausnahmen von der 1. BImSchV? 

Offene Kamine, offene Öfen, Kachelöfen, Backöfen und Badeöfen, die vor 1950 in Betrieb gegangen sind, sind von der 1. BImSchV nicht betroffen. Das Alter ist zwar das wohl stärkste Kriterium, wenn es um die Betriebserlaubnis alter bzw. älterer Kamin- oder Kachelöfen geht, alleinig ausschlaggebend ist es allerdings nicht. Vor 1950 gebaute und in Betrieb gestellte Anlagen haben bereits einen gewissen historischen Wert und  dürfen deswegen bleiben. 

Ein weiterer Ausnahmegrund: Wenn der Kaminofen oder Kachelofen die einzige Wärmequelle im Haus/in der Wohnung ist, so muss kein Austausch oder keine Stilllegung erfolgen. Die Anlage darf, auch wenn sie eigentlich aus einer betroffenen Periode stammt, weiterbetrieben werden. 

Wie erkenne ich das Alter meines Kamineinsatzes? 

Für den Laien ist es oftmals schwierig zu erkennen, ob die Anlage vor 1950 gebaut und in Betrieb genommen wurde. Drei Möglichkeiten, um an diese Informationen zu kommen: 

  • Ein Blick auf das Typenschild, hier ist in vielen Fällen eine Jahreszahl vermerkt 
  • Der Bezirksschornsteinfeger orientiert sich am Alter des Hauses und zieht daraus fachmännisch fundierte Schlüsse hinsichtlich des Alters des Ofens. 
  • Die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (kurz: HKI) ist das perfekte Nachschlagewerk für diesen Fall. Wenn Sie die genaue Bezeichnung Ihrer Heizkassette oder Ihres Kaminofens kennen, können Sie dort nachschlagen und die benötigten Informationen im Handumdrehen abrufen. 

Kamineinsatz austauschen: Kosten im Überblick 

Die Frage nach den Kosten für den Austausch eines Kamineinsatzes lässt sich nicht pauschal beantworten. Folgende Faktoren spielen in den Endpreis hinein: 

  • Leistung und Größe des Kamineinsatzes 
  • Aufwand des Einbaus  
  • Abnahme durch den Schornsteinfeger 

Der Kamineinsatz selbst ist natürlich der erste Kostenpunkt. Günstige Modelle gibt es bereits ab 600 Euro zu haben, größere und leistungsstärkere Kamineinsätze kosten dagegen durchaus bis zu 6000 Euro. Größe und Heizleistung sollten dabei auf jeden Fall zu den örtlichen Gegebenheiten passen, um effizientes Heizen zu garantieren. Bei besonderen Designs oder Maßanfertigungen müssen Sie mit mehr Budget planen. Höhere Anschaffungskosten verursachen auch wasserführende Kamineinsätze. Den Preis machen sie damit wett, dass sie durch ihre besondere Funktionsweise mehrere Räume erwärmen können und somit die Hauptheizung effizient unterstützen. 

Die Kosten für den Einbau eines Kamineinsatzes unterscheiden sich je nach Aufwand. Wird lediglich ein Kamineinsatz „von der Stange“ im vorhandenen Aufstellort installiert, schlägt das mit ca. 500-1000 Euro zu Buche. Anders sieht es aus, wenn vorher noch der Kamin oder sonstige Bausubstanz angepasst werden muss. Je nach Umfang der Arbeiten müssen Sie hier mit deutlich höheren Kosten rechnen. Auch der Einbau eines wasserführenden Kamineinsatzes kostet mehr als der eines herkömmlichen Modells.  

Zu guter Letzt erfolgt die Abnahme der Anlage durch einen Schornsteinfeger. Er kontrolliert, ob alles ordnungsgemäß funktioniert und den aktuellen Sicherheitsbedingungen entspricht. Für seine Leistung berechnet er zwischen 50-150 Euro. 

Alten Kamineinsatz austauschen: Ist eine Förderung möglich? 

Wenn Sie Ihren alten Kamineinsatz gegen einen neuen austauschen, können Sie leider keine staatlichen Zuschüsse dafür erhalten. Nur in einem ganz konkreten Fall ist eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich: Wasserführende Kamineinsätze, die mit Pellet betrieben werden. Sie zählen zu den Biomasseanlagen, welche aktuell mit einem Fördersatz von 10% (Stand 15. August 2022) bezuschusst werden. Darunter können sowohl die Anschaffungskosten als auch Gebühren für Installation und Inbetriebnahme geltend gemacht werden.  Weitere Boni sind möglich, wenn erneuerbare Energien wie Solarthermie genutzt werden. Näheres zu den Förderbedingungen finden Sie zusammengefasst im Blogartikel „Bundesförderung für effiziente Gebäude 2022“. 

Welche Geräte konkret darunter fallen, hat das BAFA in einer Liste zusammengefasst.

Was sollten Sie beim Kauf und Austausch eines Kamineinsatzes beachten? 

Ein neuer Kamineinsatz bringt, wie oben bereits näher beschrieben, eine Reihe an Vorteilen mit sich. Er sieht in der Regel besser aus als seine Vorgänger, arbeitet effektiver und somit günstiger und verlängert außerdem die Nutzungsdauer Ihrer Feuerstätte. Die Entscheidung für eine neue Heizkassette ist aber keine, die beiläufig oder unbedacht gefällt werden sollte. Informieren Sie sich im Vorfeld genau und legen Sie früh Ihre Auswahlkriterien fest. Darauf sollten Sie beim Neukauf eines Kamineinsatzes achten: 

  • Geeigneter Brennstoff? Ist die Entscheidung einmal gefallen bzw. wurde der neue Kamineinsatz eingebaut, gibt es kein Zurück mehr. In den kommenden Jahrzehnten sind Sie auf eine Brennstoffart festgelegt. Sind Sie der klassische Scheitholztyp? Oder legen Sie Wert auf Komfort und sind somit eher ein Fan von Pellet-Einsätzen? Oder tendieren Sie gar zu ungewöhnlicheren Lösungen wie Bio-Ethanol, Gas oder Strom? Wägen Sie alle Vor- und Nachteile gründlich ab. Wer sich partout nicht entscheiden kann, für den ist womöglich ein Kombi-Kamineinsatz die richtige Lösung. Er kann sowohl mit Scheitholz als auch mit Pellets betrieben werden. 
  • Passender Schornstein? Ein neuer Kamineinsatz muss nicht zwingend zu einem alten Schornstein passen. Es kann vorkommen, dass sich die Austrittsöffnung nicht in der richtigen Höhe befindet und die Abgas-Ableitung somit nicht den Vorgaben entsprechend durchgeführt wird. Um hier auf Nummer sicherzugehen, ist die Überprüfung der kompletten Feuerungsanlage durch einen Schornsteinfeger unbedingt notwendig. Nur er kann sicherstellen, dass diese den geltenden Vorschriften entspricht. 
  • Angepasste Leistung? Kamineinsatz ist nicht gleich Kamineinsatz. Das gilt auch für die Leistung der Heizkassetten. Für kleinere Räume sind anders dimensionierte Anlagen nötig als für größere Räume. Treffen Sie hier die falsche Wahl, erreicht der Einsatz nicht seinen optimalen Wirkungsgrad. Entweder wird es dann in Ihrem Zuhause schnell unangenehm heiß, oder es bleibt dauerhaft zu kalt (was nicht weniger unangenehm ist). 
  • Gewährleistete Sicherheit? Der Austausch oder der Einbau eines Kamineinsatzes ist kein Projekt für einen Heimwerker. Egal wie erfahren Sie auch sein mögen. Holen Sie sich zumindest einen Fachmann für die notwendige Unterstützung an Ihre Seite. Besonderes Augenmerk ist, auf die Anschlüsse und die Abdichtungen zu legen. Ein Schornsteinfeger muss die Anlage unbedingt inspizieren, bevor Sie nach den Um- oder Einbauarbeiten in Betrieb genommen werden kann. 
  • Vorhandener Stromanschluss? Während ein offener Kamin oder ein klassischer Kaminofen ohne Strom auskommt, ist dies bei modernen Kamineinsätzen/Heizkassetten nicht immer der Fall. Manche Modelle benötigen Strom, um eine Anfeuerung per Fernbedienung möglich zu machen. Ohne Stromanschluss bleibt es deshalb oft kalt. Ist in unmittelbarer Nähe des Kamins kein Anschluss vorhanden, können Sie entweder eine neue Leitung verlegen oder sich mit einem Verlängerungskabel helfen. 

Wann lohnt sich der Kauf eines neuen Kamineinsatzes? 

Es muss nicht unbedingt der gesetzliche Zwang sein, der die Entscheidung zum Kauf eines neuen Kamineinsatzes bzw. eines neuen (Kamin)Ofens reifen lässt. Es gibt durchaus noch weitere Überlegungen, die hier eine Rolle spielen können. Beispielsweise Fragen bezüglich Effizienz und Umweltschutz. 

  • Kostenersparnis: So sehr Sie auch emotional an Ihrem alten Kaminofen bzw. Kamineinsatz hängen mögen, so eindeutig muss die Antwort auf folgende Frage ausfallen: Spare ich mit einer neuen Anlage Geld? Ganz klar: Ja. Natürlich muss eine gewisse Investitionssumme aufgebracht werden. Im täglichen Betrieb hat ein neuer Kamineinsatz allerdings ganz klar die Nase gegenüber seinem Vorgänger vorne, wenn es um Effizienz und Kosten geht.  
  • Komfort: Wer sich heute für einen Kamineinsatz bzw. einen Kaminofen entscheidet, in dem Pellets anstatt Scheitholz verheizt werden, der spart sich in Zukunft das händische Nachlegen. Neue Geräte verfügen nämlich über eine Nachfüllautomatik, die fallweise sogar per Fernbedienung gesteuert werden kann. Ein klares Plus in Sachen Komfort. 
  • Optik: Während bei vielen Alten Modellen klar die Funktionalität im Vordergrund stand, kam die Ästhetik meist etwas zu kurz. Die Hauptsache war, dass der Kamineinsatz bzw. der Kaminofen für schnell verfügbare und langanhaltende Wärme sorgt. Neue Anlagen kombinieren effizientere Verbrennung und ansprechenderes Design und leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Wohnambiente. 

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