Förderung Wärmepumpe 2024: So viel staatliche Förderung gibt es

Förderung Wärmepumpe 2024: So viel staatliche Förderung gibt es

Die Bedeutung von umweltfreundlichen Heizsystemen wächst rasant, denn Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Wohneigentümern stehen deshalb ab 2024 neue und attraktive Möglichkeiten zur Verfügung, um bei der Installation von Wärmepumpen finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dieser Beitrag stellt Ihnen vor, welche Förderung Sie für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten können.

> Neues Heizungsgesetz: Was ändert sich ab 2024?
> Wärmepumpe Förderung als Einzelmaßnahme (BEG EM): So hoch ist der Zuschuss
> Förderung Wärmepumpe im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & BEG NWG)
> Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen im Neubau
> Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?
> Wie beantrage ich die Förderung für eine Wärmepumpe?
> Welche Alternativen zur KfW-Förderung für Wärmepumpen gibt es?

Neues Heizungsgesetz: Das ändert sich ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in neu ausgewiesenen Neubaugebieten alle Heizsysteme mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, basierend auf dem Datum der Bauantragstellung. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb solcher Gebiete wird diese Vorschrift spätestens nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung in 2026 oder 2028 relevant.

Eine Wärmepumpe ist nur eine von vielen Möglichkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Optionen finden Sie im Artikel „Neues Heizungsgesetz (GEG): Welche Heizung ab 2024 eingebaut werden darf“.

Wärmepumpe Förderung als Einzelmaßnahme (BEG EM): So hoch ist der Zuschuss

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe erhalten Sie eine Grundförderung von 30 %. Diese kann mit bestimmten Boni bis zum Maximalzuschuss von 70 % kombiniert werden:

  • Wärmepumpenbonus +5 %
    Entscheiden Sie sich bei Ihrer Wärmepumpe für die Wärmequellen Erdreich oder Grundwasser, so können Sie weitere 5 % Zuschuss geltend machen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Wärmepumpe natürliche Kältemittel nutzt. Dazu zählen:
    • R290 Propan
    • R600a Isobutan
    • R1270 Propen
    • R717 Ammoniak
    • R718 Wasser
    • R744 Kohlendioxid

Wichtig: Der Bonus kann nur einmal genutzt werden. Nutzen Sie etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, können sie trotzdem nur 5 % beanspruchen.

  • Geschwindigkeitsbonus +20 %
    Wer sich schnell für einen Heizungstausch entscheidet, kann weitere 20 % Zuschuss erhalten.
    Voraussetzung ist, dass eine mindestens 20 Jahre alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen bis spätestens 2028 gegen erneuerbare Energien getauscht wird. Nach 2028 reduziert sich der Bonus um 3 % alle zwei Jahre. Gültig ist der Bonus allerdings nur für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.
  • Einkommensbonus +30 %
    Sind Sie ein selbstnutzender Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 €, stehen Ihnen weitere 30 % Zuschuss zu.

Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 €. Das bedeutet, dass für die erste Wohneinheit ein maximaler Zuschuss von 21.000 € gewährt werden kann.

Darüber hinaus ist es möglich, einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit zu erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das jährliche Bruttoeinkommen des Haushalts unter 90.000 Euro liegt. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro pro Wohneinheit, und es wird eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 % gewährt.

Förderung Wärmepumpe im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & BEG NWG)

Eine weitere Option für die Förderung einer Wärmepumpe ist als Teil einer Komplettsanierung. Dazu muss allerdings ein Effizienzhausstandard erreicht werden – je höher die Stufe, desto höher der Fördersatz. Die Förderung wird durch die KfW in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss realisiert. Dieser kann maximal 150.000 € betragen. Bei einem Höchstfördersatz von 45 % können Sie so bis zu 67.500 € Ihrer Sanierungskosten als Förderung erhalten.

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen im Neubau

Ist der Einbau der Wärmepumpe im Neubau geplant, läuft die Förderung der BEG ebenfalls über die KfW (287/298). Hier können Sie zinsgünstige Kredite für den Bau von Energieeffizienzhäusern beantragen.

Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?

Ab 2024 werden verschiedene Arten von Wärmepumpen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefördert. Zu den förderfähigen Wärmepumpen gehören:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen

Beachten Sie, dass Brauchwasserwärmepumpen, die ausschließlich für die Warmwasserbereitung genutzt werden, nicht förderfähig sind.

Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen für eine Förderung der Wärmepumpe erfüllt sein:

  • Effizienz: Die Wärmepumpe muss eine minimale Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 aufweisen. Diese Anforderung stellt sicher, dass nur effiziente Wärmepumpen gefördert werden.
  • Lautstärkegrenzen für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist die Einhaltung von Lautstärkegrenzen wichtig. Die Lautstärke des Außengeräts muss mindestens 5 Dezibel unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegen.
  • Smartmeter-Gateway ab 2025: ab dem 1. Januar 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Alle Wärmepumpen, die laut der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für einen Zuschuss qualifiziert sind, sind in dieser Liste des BAfA gesammelt (Stand 1.1.2024).

Wie beantrage ich die Förderung für eine Wärmepumpe?

Achtung, Übergangsregelung!

Die Antragstellung für den Heizungstausch wechselt vom BAfA zur KfW und ist für selbstnutzende Wohneigentümer voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 möglich. Dennoch kann bereits jetzt mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden, da übergangsweise bis zum 31. August 2024 Anträge auch nach Auftragserteilung und Beginn der Maßnahme zulässig sind. Wichtig ist, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Ab dem 1. September gilt das neue Antragsverfahren, bei dem bereits ein Vertrag vorliegen muss, mit der Maßnahme aber erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden darf.

 

Der Ablauf für die Beantragung von Förderung für eine Wärmepumpe sieht folgendermaßen aus:

  • Planung und Auswahl des Handwerkers: Sie planen die Anlage und schließen mit Ihrem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Bedingung enthalten, dass er erst bei Erhalt einer Förderzusage in Kraft tritt. Außerdem muss im Vertrag das Ausführungsdatums aufgeführt werden, welches im Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen muss.
  • Beantragung der Förderung: Ihr Handwerker oder Energieberater erstellt Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer Kennnummer. Damit können Sie online die Förderung für die Wärmepumpe über das Portal "Meine KfW" beantragen.
  • Ergänzungskredits: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids besteht bei Wunsch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit über einen Finanzierungspartner zu beantragen.
  • Durchführung der Maßnahme: Sie setzen die geplante Maßnahme innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids um. Dieser Bewilligungszeitraum kann nicht verlängert werden.
  • Abschluss und Förderungsauszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie vom Fachhandwerker oder Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Reichen Sie alle Nachweise im Portal "Meine KfW" ein. Die Auszahlung der Förderung erfolgt anschließend nach positivem Prüfbescheid.

Welche Alternativen zur KfW-Förderung für Wärmepumpen gibt es?

Für wen Zuschüsse von der KfW nicht infrage kommen, kann auch einen Steuerbonus für Wärmepumpen in Anspruch nehmen. Dieser ermöglicht es Hausbesitzern, bis zu 20 Prozent der Investitionssumme für ihre Wärmepumpe steuerlich geltend zu machen. Dieser Bonus gilt jedoch nur, wenn keine BAfA- oder KfW-Förderung genutzt wurde.

Bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro, können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden: Im Baujahr und im darauffolgenden Jahr jeweils bis zu sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) und im dritten Jahr noch bis zu sechs Prozent (maximal 12.000 Euro).

Weiterhin ist zu beachten:

  • Der Bonus umfasst nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch damit verbundene Kosten wie Dämmung oder digitale Systeme
  • Das Gebäude muss zu Beginn der Modernisierung mindestens zehn Jahre alt sein
  • Der Steuerbonus gilt nur für selbst bewohnte Gebäude und ist unabhängig von Steuerklassen und Einkommensgrenzen

Meist lohnt sich die staatliche Förderung jedoch mehr als der Bonus. Konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.

Fazit: Wärmepumpen Förderung 2024

Im Jahr 2024 bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude eine attraktive Unterstützung für diejenigen, die ihre bestehenden Heizsysteme durch moderne Wärmepumpen ersetzen möchten. Die staatliche Förderung, zugänglich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zielt darauf ab, den ökologischen Fußabdruck von Gebäuden zu reduzieren und langfristige Energieeinsparungen zu fördern. Durch die Inanspruchnahme dieser Fördermittel für Wärmepumpen können Eigentümer erheblich bei den Kosten für Sanierungsmaßnahmen sparen.

Um den vollen Umfang der Fördermöglichkeiten ausschöpfen zu können, ist es ratsam, dass Hausbesitzer mit zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten. Diese Fachleute bieten nicht nur wertvolle Beratung zur optimalen Heizungslösung an, sondern unterstützen auch bei der komplexen Planung des Projekts und übernehmen die Abwicklung sämtlicher Förderanträge.

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