Feuerstelle im Garten – Was ist erlaubt und was nicht? | Klimaworld

Feuerstelle im Garten – Was ist erlaubt? Die wichtigsten Regeln für offenes und geschlossenes Feuer  

Eine gute Gartenparty ist nur dann wirklich komplett, wenn irgendwo ein Feuer brennt, um das man sich versammeln kann und das zu späterer Stunde angenehme Wärme spendet. So romantisch und gemütlich dieses Szenario auch sein mag: Wir haben es hier noch immer mit einem offenen Feuer zu tun. Wer was wo, wann und wie abbrennen darf, ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt. 

Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind und keine Probleme mit der Nachbarschaft bzw. mit dem Ordnungsamt bekommen, verrät Ihnen der folgende Artikel alle wichtigen Regelungen und Gesetze rund um das so beliebte offene Feuer im eigenen Garten. 

> Grundsätzliche Frage: Ist offenes Feuer im Garten erlaubt? 
> Offenes Feuer im Garten: So kommen Sie zur offiziellen Erlaubnis 
> Geschlossene Feuerstellen im Garten: Diese Möglichkeiten gibt es 
> Feuerstelle im Garten: Den Einsatz dieser Brennstoffe erlaubt das Immissionsschutzgesetz 
> Die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen für Feuerstellen im Garten 
> Feuerstelle im Garten: Welche Bußgelder drohen bei Verstößen? 

Grundsätzliche Frage: Ist offenes Feuer im Garten erlaubt? 

Vielleicht haben Sie es sich schon gedacht: Eine einheitliche Regelung zum Thema „offenes Feuer im Garten“ existiert in Deutschland nicht. Es istan dieser Stelle somit nicht möglich, eine pauschal gültige Antwort zu geben. Die Gesetzeslage präsentiert sich von Bundesland und Bundesland unterschiedlich, die tatsächliche Umsetzung sieht sogar je nach Gemeinde anders aus. 

Einen grundsätzlichen Punkt, der überall gleich ist, gibt es allerdings doch: Offene Feuer wie etwa ein Lagerfeuer sind in Deutschland nur dann legal, wenn eine entsprechende Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes vorliegt. 

Offenes Feuer im Garten: So kommen Sie zur offiziellen Erlaubnis 

Wer ein offenes Feuer in seinem Garten entfachen möchte, muss im Vorfeld eine Erlaubnis dafür einholen. Ein Vertreter des Ordnungsamtes macht sich vor Ort im Rahmen eines Besichtigungstermines ein Bild. Er überprüft, ob eine ausreichende Sicherheit gegeben ist und ob der notwendige Abstand zu Nachbargrundstücken sowie öffentlichen Wegen und Plätzen eingehalten wird. Fällt das Urteil des zuständigen Beamten positiv aus, erteilt er die Genehmigung für ein offenes Feuer im Garten. Hat er Bedenken, gibt es kein grünes Licht. 

Offenes Feuer in der Natur: Ebenfalls nicht erlaubt 

In der freien Natur und an öffentlichen Plätzen wie etwa in Parks ist das Entzünden eines offenen Feuers gänzlich verboten. Das gilt auch für den Grill oder den Campingkocher. Selbst Kerzen dürften eigentlich nicht entzündet werden. Einzige Ausnahme: Speziell dafür ausgelegte Orte (z. B. öffentlicher Grillplatz), an denen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften garantiert werden kann. Wer dennoch zündelt, für den kann es teuer werden. Geldbußen von bis zu 5.000 Euro sind möglich. 

Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsabstände rund um ein offenes Feuer, die deutschlandweit gültig sind, gibt es nicht. Jede Gemeinde stellt ihre eigenen Regeln auf. An dieser Stelle gibt es deshalb lediglich Mindeststandards: 

  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 10 Meter 
  • Abstand zum nächsten Gebäude, zu Plätzen und zu Wegen: mind. 50 Meter 
  • Abstand zum Wald: mind. 100 Meter 

Wer die Erlaubnis vom Ordnungsamt nicht bekommt oder sie aus Gründen der Stress- und Bürokratievermeidung nicht einholen möchte, der muss auf sein Feuer im Garten nicht verzichten. Ihm stehen tatsächlich noch andere Möglichkeiten wie geschlossene Feuerstellen offen. 

Geschlossene Feuerstellen im Garten: Diese Möglichkeiten gibt es 

  • Die gängigste Möglichkeit für ein Feuer im Garten ist, es in einer sogenannten geschlossenen Feuerstelle zu entfachen. Die bekanntesten Varianten sind Feuerschalen, Tischfeuer und Feuerkamine: 
  • Feuerschalen: Im Immissionsschutzgesetz werden Feuerschalen und Feuerkörbe als nicht genehmigungspflichtige Anlagen geführt. Einzige Voraussetzung: Ihr Durchmesser darf einen Meter nicht übersteigen. Die Schalen/Körbe dürfen außerdem nur entsprechend ihrer Bestimmung als Gemütlichkeits- oder Wärmefeuer eingesetzt werden. 
  • Tischfeuer: Die als „Tischfeuer“ bekannten Bioethanolkamine sind von Gesetzeswegen ebenfalls nicht genehmigungspflichtig. Aufgrund ihrer geringen Größe stellen sie keine Gefahr dar. So gut wie alle gängigen Modelle der Mini-Kamine verfügen über ein sogenanntes Lichtglas. Dieses unterbindet den Funkenflug; angrenzende Nachbargrundstücke, Grünflächen oder Bäume sind sicher. 
  • Feuerkamine: Eine absolut unproblematische Variante, denn auch die beliebten Gartenkamine gelten als geschlossenes Feuer. Der Grill darf dabei allerdings nicht breiter als einen Meter sein.

Gibt es eine Maximalanzahl für erlaubte Feuer im Garten? 

Im Nachbarschaftsrecht finden sich tatsächlich bereits mehrere Urteile bezüglich der zulässigen Häufigkeit von Feuern im Garten. Allerdings fallen diese von Richter zu Richter sehr unterschiedlich aus. Eine einheitliche Regelung existiert in diesem Fall also nicht. Als Richtwert gilt, dass pro Monat ein Gartenfeuer entzündet oder einmal der Grill angeworfen werden darf. 

Feuerstelle im Garten: Den Einsatz dieser Brennstoffe erlaubt das Immissionsschutzgesetz 

Es ist nun klar, welche Art von Feuer im Garten erlaubt ist. Welche Brennstoffe dabei verfeuert werden dürfen, jedoch noch nicht. Antworten auf diese Frage finden sich im Immissionsschutzgesetz. Ziel dieser Verordnung ist es einerseits, eine Belästigung der Nachbarn durch eine zu starke Rauchentwicklung zu verhindern. Andererseits sollen durch die Vorschriften die Belastungen für die Umwelt in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Auch hier gilt: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.  

Folgende Brennstoffe sind für ein Feuer im Garten unter anderem zugelassen: 

  • Naturbelassenes Holz 
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz 
  • Sperrholz (sofern kein Holzschutzmittel aufgebracht wurde) 
  • Span- und Faserplatten (sofern kein Holzschutzmittel aufgebracht wurde) 
  • Stroh (und ähnliche pflanzliche Stoffe) 
  • Steinkohle, Braunkohle, Grillkohle 
  • Naturbelassenes Erdgas und Flüssiggas 
  • Gase der örtlichen Gasversorgung 
  • Methanol 
  • Ethanol 
  • Naturbelassene Pflanzenöle 

Diese Brennstoffe sind verboten 

Im Garten darf kein frischer Grünschnitt verfeuert werden. Die in den Pflanzen enthaltene Feuchtigkeit würde zu starken Rauch bilden. Papier darf ebenfalls nicht verbrannt werden. Gleiches gilt für alle Arten von Abfall. Den Grünschnitt können Sie alternativ zur öffentlichen Sammelstelle bringen oder ihn so lange lagern, bis er vollständig getrocknet ist. Dann handelt es sich um Stroh und dieses ist als Brennmaterial im Garten  erlaubt. Was Gartenabfälle betrifft, existieren allerdings ebenfalls wieder regionale Ausnahmen. Informieren Sie sich deshalb immer bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt. 

Die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen für Feuerstellen im Garten 

Um das Abbrennen des geschlossenen Feuers in Ihrem Garten so sicher wie nur irgend möglich zu gestalten, sollten Sie unbedingt folgende Vorkehrungen treffen: 

  • Die Feuerschale darf nicht auf einem brennbaren Untergrund stehen. Ideal sind Materialien wie Pflaster, Metall, Sand oder Stein.  
  • Achten Sie darauf, dass die Schale stabil steht und nicht wackelt. 
  • Bei Trockenheit oder starkem Wind sollte kein Feuer entfacht werden. Wer auf sein Feuer nicht verzichten will, der sollte unbedingt darauf achten, dass die Flamme nicht zu hoch wird.  
  • Kinder und Haustiere dürfen nicht zu nah an das Feuer kommen. 
  • Für den Notfall sollte immer ein angeschlossener Gartenschlauch oder eine Löschdecke bereitliegen. 
  • Das Feuer darf niemals ohne Aufsicht brennen. Irgendwer muss die Flamen die ganze Zeit über im Auge behalten. Komplett verlassen werden sollte die Feuerstelle erst dann, wenn das Feuer vollständig heruntergebrannt ist. 

Feuerstelle im Garten: Welche Bußgelder drohen bei Verstößen? 

Wer eine nicht genehmigte offene Feuerstelle in seinem Garten betreibt oder es bei der geschlossenen Feuerstelle mit den Beschränkungen nicht so ernst nimmt, der läuft Gefahr ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Auch hier gibt es wieder regionale bzw. kommunale Unterschiede 

Die folgenden Zahlen sind deshalb nur als ungefähre Richtwerte zu verstehen: 

  • Erstmaliger Verstoß: 200 bis 400 Euro 
  • Schwerer Verstoß: bis zu 5.000 Euro 
  • Manche Bundesländer ahnden das Verbrennen von Gartenabfällen als Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann ein Ordnungsgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Feuerstelle im Garten: Fazit 

Was  in Gärten in welchen Geräten verbrannt werden darf darf, ist im Immissionsschutzgesetz ziemlich klar geregelt. Offenes Feuer ist gänzlich verboten, solange sich kein Beamter des Ordnungsamtes vor Ort ein Bild von der Situation gemacht hat und eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat. Deutlich weniger bürokratischen Aufwand bringt eine geschlossene Feuerstelle wie Feuerschale, Tischfeuer oder Gartenkamin mit sich. 

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. Der Gesetzgeber hat außerdem ganz klar festgelegt, welche Brennstoffe im Garten verfeuert werden dürfen und welche nicht. Eine Festlegung hinsichtlich der Häufigkeit von Gartenfeuern und Grillfeiern gibt es nicht, als Richtwert gilt aber 1x im Monat. Melden Sie ein Feuer oder eine Grillparty doch einfach in Ihrer Umgebung an. Das fördert die Nachbarschaft und trägt zu einem rundum friedlichen Zusammenleben bei.