Klimaschutzgesetz der neuen Bundesregierung | Klimaworld

Das Klimaschutzgesetz der neuen Bundesregierung 

Im Oktober 2019 wurden das Klimaschutzprogramm 2030 und das dazugehörige Klimaschutzgesetz aufgesetzt. Die Bundesregierung legte im Mai 2021 eine Änderung dieses Klimaschutzgesetzes vor, welche im Juni 2021 von Bundesrat und Bundestag beschlossen wurde. Somit trat das geänderte Klimaschutzgesetz Ende August 2021 in Kraft. Die Erfüllung dieses obliegt nun der neuen Bundesregierung. Neben dem Klimaschutzgesetz gibt es noch ein Sofortprogramm, welches die Erreichung der gesetzten Ziele unterstützen soll. Welche Ziele es konkret zu erreichen gilt und welche Fördervolumen dafür vom Bund dafür vorgesehen sind, wird im Folgenden erläutert.  

> Klimaschutzgesetz 2021 – Generationenvertrag für das Klima 
> Klimaschutzprogramm 2030 
> Sofortprogramm 2022 

Klimaschutzgesetz 2021 – Generationenvertrag für das Klima 

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes wurden die Klimaschutzvorgaben durch die Bundesregierung verschärft. Das neue Gesetz trat am 31. August 2021 in Kraft. Durch dieses Gesetz ist der Staat verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, durch welche zukünftige unverhältnismäßige Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte jüngerer Menschen verhindert werden sollen. Konkret wurden folgende Klimaschutzvorgaben verschärft: 

  • Höheres Klimaziel bis 2030
    Die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen wurden angepasst. Das ursprüngliche Ziel zur Verminderung der Emissionen wurde um weitere 10 % auf 65 % verschärft. Dies bedeutet, dass bis zum Jahr 2030 der Treibhausgas-Ausstoß um 65 % geringer sein soll, als es im Jahr 1990 der Fall war. Diese Anpassung wirkt sich unter anderem auf die angestrebten CO2 Ausstoßziele aus. Davon betroffen sind die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, der Gebäudebereich und die Landwirtschaft. 

    Die Erreichung der Klimaziele wird durch einen Expertenrat überwacht. Dieser wird ab 2022 im Abstand von jeweils zwei Jahren ein Gutachten vorlegt, welches die erreichten Ziele, die dazugehörigen Maßnahmen und die Trends erfasst.  
  • Treibhausgasneutralität bis 2045
    Das Minderungsziel im Bereich der Treibhausgasneutralität wurde für das Jahr 2040 auf mindestens 88 % angehoben. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, sind für den Zeitraum von 2030 bis 2040 jährliche konkrete Meilensteine festgelegt worden. Spätestens 2045 soll Deutschland Treibhausgas neutral sein. Die Treibhausgasneutralität meint, dass ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau dieser besteht. 

    Über das Jahr 2050 hinaus sollen negative Emissionen erzielt werden. 
  • Natürliche Senken stärken
    Durch das neue Klimaschutzgesetz wird der Beitrag von natürlichen Ökosystemen weiter betont. Wälder, Ozeane, Moore und Polargebiete werden als natürliche Senken bezeichnet, da sie große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aufnehmen und dadurch den Anteil des Schadstoffs in der Atmosphäre verringern. Daher sollen sie geschützt werden, um die Restemissionen von Treibhausgasen zu binden.  
  • Klimaschutz europäisch abstimmen
    Da auf europäischer Ebene noch keine Einigung für konkrete Maßnahmen erzielt werden konnte, sieht das geänderte Klimaschutzgesetz vor, dass nach spätestens 6 Monaten ein Gesetzgebungsvorschlag für Anpassungen an die europäischen Vorgaben vorgelegt wird. Auch die Instrumente der CO2-Bepreisung sollen ab dem Jahr 2024 entsprechend den EU-Regelungen im Rhythmus von 2 Jahren fachmännisch bewertet werden. Ziel soll ein koordinierter Instrumentenmix auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene sein.  
  • Weg zur Klimaneutralität
    Durch die Neuerungen im Klimaschutzgesetz soll nicht nur mehr Generationengerechtigkeit geschaffen werden, auch die Planungssicherheit soll dadurch gewährleistet werden. Insgesamt ist der Weg zur Klimaneutralität detaillierter dargestellt, als er es in der vorangegangenen Version des Gesetzes war. Dabei wurden folgende Meilensteine gesetzt: 
    Die Mindestziele für die unterschiedlichen Sektoren für die Jahre 2023 bis 2030 wurde durch den Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz am 12.05.2021 angehoben. Auch die Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 wurden      durch diesen gesetzlich festgelegt.  
    Ab 2024 sollen die jährlichen Minderungsziele für die Sektoren in den Jahren 2031 bis 2040 festgesetzt werden.  
    Spätestens 2032 soll dies ebenfalls für die Jahre 2041 bis 2045 geschehen.  
    Im Jahr 2034 sollen für die Abschlussphase zur Treibhausneutralität, welche von 2041 bis 2045 festgelegt wurde, die jährlichen Minderungsziele für die verschiedenen Sektoren festgesetzt werden.  

Klimaschutzprogramm 2030 

Im Klimaschutzprogramm sind die Eckpunkte festgehalten, welche zum Erreichen der Klimaziele führen sollen. Die einzelnen Maßnahmen, welche am 09.10.2019 vom Kabinett beschlossen wurden, werden schrittweise durch Gesetze und Förderprogramme umgesetzt. Die Maßnahmen dienen der wirtschaftlich nachhaltigen und sozial ausgewogenen Umsetzung der festgelegten Klimaziele. Die Elemente des Klimaschutzprogramms sind dabei folgende: 

  • CO2-Bepreisung
    Kernelement des Klimaschutzprogramms bildet die neue CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme ab 2021. Damit soll eine umsatzunabhängige, marktgerechte Preisgestaltung gewährleistet werden. Die Einnahmen aus dieser Bepreisung sollen sowohl in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden als auch in Form von Fördermaßnahmen an die Bürger zurückgegeben werden.  
  • Mit Förderung zum Klimaschützen motivieren
    Die Förderprogramme sollen zu klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität motivieren. Unter anderem soll dieses Ziel durch Förderprogramme für klimafreundliche Heizungsanlagen geschehen. Ferner soll es eine Möglichkeit geben, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Die Wirtschaft soll ebenfalls durch Förderprogramme unterstützt werden, energieeffiziente Technologien zu entwickeln. Dadurch sollen die 2020er-Jahre von der Energie- und Mobilitätswende geprägt werden.  
  • Bürgerinnen und Bürger entlasten
    Die Entlastung der Bürger durch Senkung der Stromkosten ist aufgrund der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung festgelegt. Auch die Erhöhung der Pendlerpauschale soll Bürger entlasten, welche auf ihrem Arbeitsweg weite Strecken zurücklegen müssen. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll die Mehrwertsteuer außerdem von 19 % auf 7 % gesenkt werden. 

 Konkret sollen diese Kernelemente des Klimaschutzprogramms in den Bereichen Bauen und Wohnen, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Forschung und Entwicklung umgesetzt werden. 

Sofortprogramm 2022 

Durch die Festlegung von noch ambitionierteren Zielen im neuen Klimaschutzgesetz stellt sich zunehmend die Frage der Finanzierung. Aufgrund dieser Problematik wurden durch das Sofortprogramm 2022 zusätzlich 8 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Erreichung der Klimaziele zu unterstützen.  

  • Klimafreundliche Gebäude
    Über 5 Milliarden Euro sind für die Förderung von energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden und den Einbau energieeffizienter Heizungen vorgesehen. Im Gebäudesektor sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um zwei Drittel gesenkt werden, allerdings wurden die jährlichen Klimaschutzziele in diesem Bereich leicht verfehlt. Das Sofortprogramm soll diesen Bereich besonders stärken. Ab 2023 sollen darüber hinaus keine Heizungen mehr gefördert werden, welche durch fossile Brennstoffe betrieben werden. Auch im Bereich des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus soll bis 2025 eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen.  
  • Kohleausstieg
    Um die Industrie beim Ausstieg aus der Kohleenergie hin zur Nutzung grünen Wasserstoffs zu unterstützen, soll das Programm zur Dekarbonisierung in der Industrie um 650 Millionen Euro erweitert werden. Dadurch sollen die höheren Betriebskosten, welche aus den treibhausgasarmen Verfahren resultieren, ausgeglichen werden.  
  • Industriesektor
    Die Stahl- und Chemieindustrie soll ebenfalls zusätzliche Investitionshilfen bekommen. Da die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 auf 118 Millionen Tonnen verringert werden sollen, sind im Sofortprogramm 860 Millionen Euro für den Industriesektor eingeplant. 
  • Grüner Wasserstoff und neue Wärmenetze
    Für die Erzeugung und die Erforschung von grünem Wasserstoff und neuen Wärmenetzen stellt der Bund über das Sofortprogramm 100 Millionen Euro zur Verfügung.  
  • Klimafreundlicher Verkehr
    Im Bereich des umwelt- und klimafreundlichen Radfahrens sollen zusätzlich 400 Millionen Euro Förderung über das Sofortprogramm zur Verfügung stehen. Dadurch sollen länder- und kommunenübergreifend lückenlose Radwegnetze und Radparkplätze an ÖPVN-Knotenpunkten geschaffen werden. Zusätzlich sollen diese Gelder genutzt werden, um Lademöglichkeiten für E-Bikes zu schaffen 

Weiter sind für die Verlagerung von Schwerlasttransporten auf Wasserwege und den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur 400 Millionen Euro angedacht. 

200 Millionen Euro sollen zudem in die Modernisierung des Bahnbetriebs fließen.  

Schnelllade-Hubs in Stadtquartieren werden mit 200 Millionen Euro gefördert. 

In den vergangenen Jahren wurden mit dem Klimaschutz- und Konjunkturprogramm über 80 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt. Von 2022 bis 2025 sollen die Finanzierungen der klimapolitischen Vorhaben auf über 93 Milliarden Euro ausgeweitet werden.  

Klimaschutzgesetz: Weg zur Klimaneutralität 

Im neuen Klimaschutzgesetz ist der Weg zur Klimaneutralität Deutschlands vorgegeben. Durch die Veränderungen, welche im neuen Klimaschutzgesetz 2021 festgesetzt wurden, sind die Meilensteine und die Ziele sowohl verschärft als auch konkretisiert worden. Das Klimaschutzprogramm 2030 und das Sofortprogramm 2022 sollen dazu dienen, die gesetzten Ziele zu erreichen und die unterschiedlichen betroffenen Sektoren bei der Umsetzung dieser zu unterstützen.  

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