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Spartherm Kamineinsatz Brennzelle Varia 2L-55-4S Linear 4s, 7kW

Türanschlag links- Türfront Standard schwarz oder Edelstahl geschliffen- Eckscheibe - aufklappbare Tür.

Artikelnummer
S1032395
Nicht vorrätig Lieferzeit: 
nicht mehr lieferbar**
Versandgewicht: 
240,00 kg (Speditionsversand)

Spartherm Kamineinsatz Brennzelle Varia 2L-55-4S Linear 4s, 7kW : S1032395

Produkt Details

Beschreibung

Brennzelle Varia 2L-55-4S Linear 4s

Spartherm Brennzellen bieten eine große Bandbreite an Oberflächen von zurückhaltend funktional bis glänzend avantgardistisch. Auch die Türhöhe ist zum Teil Variabel auswählbar. Der Varia 2L-55-4S Linear 4s ist ausgestattet mit einer einteiligen Eckscheibe. 

Der Varia 2L-55-4S ist verfügbar in den Ausführungen (bitte schauen sie im Artikel FAQ nach der genauen Beschreibung der Ausführung)

  • Türfront S
  • Ausführung Liniar 4S
  • NUR in Türhöhe 51,0 cm 
  • klappbar mit Türanschlag links
  • 1-teiliges Glas
  • Feuerraumtür selbstschließend Bauart A1
  • Option SVS Stutzen für externe Zuluft
Wärmeverteilung des Kamineinsatzes Konvektion % 42
Sichtscheibe % 58
H2O % -

 

Zubehör

SVS-Stutzen ?
Anschlussstutzen -
Tragrahmen ?
Sondertragrahmen -
Sesam -

 

 

 

  

Kompatibilität mit

S-Airbox ?
S-Vent  ?
S-Thermatik ?
S-Thermatik Pro ?
S-Thermatik Global -
S-Kamatik ?
S-Kamatik Plus ?
S-Kamatik Pro II ?
Thermobox schmal ?
Thermobox breit -
Helix S
Aquabox groß -
eboris-akku ?


Mehr Informationen

Mehr Informationen
Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 428
Breite 620
Höhe 1346
EAN 4062852040401
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 240.000000
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Nennleistung 7,0 kW
Leistungsbereich 4,9 - 9,1 kW
Nennleistung luftseitig 7,0 kW
Abgastemperatur Nennleistung 325 °C
Abgasmassenstrom 6,1g/s
CO2 Gehalt 10,8%
Wirkungsgrad 78 %
Förderdruck 12 Pa
Abgasanschluss 180 mm
Abmessung Füllöffnung Türhöhe 510 mm - Türbreite 574/391 mm
Scheitholzlänge 500 mm
Scheibenspülung Ja
Getrennte Primär- und Sekundärluft Ja
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
Bauart A und A1
BImSchV-Emissionswerte Stufe 2
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 1, BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich
Abgasnormen/Zulassungen BVG 15a Österreich
Modell (Multisplit) Outdoor unit:
Indoor unit 1/2/3:
Indoor unit 4/5:
kW / Stunde für Kühlen A

Frage zum Produkt

Produkt: Spartherm Kamineinsatz Brennzelle Varia 2L-55-4S Linear 4s, 7kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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