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Daikin SoundCover -3dB(A) Schallschutzhaube für Außengeräte | EKLN08A1

Flüsterleiser Betrieb dank der Schallschutzhaube sowie Schutz vor Umwelteinflüssen!

EKLN08A1
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Daikin SoundCover -3dB(A) Schallschutzhaube für Außengeräte | EKLN08A1: EKLN08A1

Produkt Details

Beschreibung

Schalldämmgehäuse für Daikin Split-Wärmepumpen-Außengeräte 4 - 8 kW | EKLN08A1

Der Sound Cover ist ideal, um die Schallleistung der Daikin Wärmepumpen-Außengeräte zu verringern. Auch bei begrenzten Platzverhältnissen oder bei Installation der Außengeräte in der Nähe eines benachbarten Grundstücks ist der Einsatz sehr flexibel möglich.

Mit dem Schalldämmgehäuse EKLN08A1 können Sie die Schallleistungen der Außengeräte um bis zu 3 dB(A) reduzieren.

Dabei hat die Installation des Sound Cover keinen Einfluss auf die Heizleistung Ihres Außengeräts. Es wird ausschließlich das Betriebsgeräusch reduziert.

Im Nachtmodus wird der Schalldruck in 3 Meter Abstand auf unter 35 dB(A) reduziert. Das Gehäuse besteht aus feuerverzinktem Metall.

der Sound Cover bietet optimalen Schutz gepaart mit perfektem Design

Umwelteinflüsse können ganz einfach durch das Gehäuse abgefangen werden. Weiterhin fügt sich der Sound Cover dank des modernen Designs diskret in Ihrer Hausarchitektur ein.

Der Sound Cover EKLN08A1 ist geeignet für:

  • Daikin-Außengeräte 4 - 8 kW Altherma EGRA, ERLQ, EVLQ
  • Rotex Split-Wärmepumpen-Außengeräte mit 4 - 8 kW
    • HPSU compact Ultra
    • HPSU compact
    • HPSU Bi-Bloc Ultra
    • HPSU Bi-Bloc
    • HPU hybrid

Montagehinweis: Kondensatwanne EKDP008C oder EKDP008D sowie die Begleitheizung für Kondensatwannen EKDPH008C sind erforderlich!


Daikin Logo

 Daikin Altherma Wärmepumpen ✔ innovative Heiztechnologien


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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
EAN 4024749101633
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 84.50
Lieferzeit 20 - 30 Werktage**
WEEE-Reg.-Nr. DE 20474025
Nennstrom A
Werkstoffe feuerverzinktes Metall

Öko Richtlinie

   
   

Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie. 

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.

Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“

Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

  

 

 

 

 

 

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