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Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung - 4 Tasten | eQ-3 | HmIP-KRC4
Universell einsetzbare Funk-Fernbedienung mit vier frei konfigurierbaren Tasten.
4 - 8 Werktage** Versandgewicht:
0,04 kg
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung mit 4 Tasten | eQ-3 | HmIP-KRC4
Die Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung kann als universelle Fernbedienung innerhalb des Homematic IP Smart-Home-Systems eingesetzt werden. Die praktische kleine Fernbedienung bietet vier spritzwassergeschützte Tasten in einem stabilen Gehäuse und passt trotzdem in jede Hosentasche. Die vier Tasten lassen sich unabhängig voneinander individuell konfigurieren.
frei konfigurierbar und universell zum Fernschalten geeignet
Im Gegensatz zur Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung – Alarm, kann dieses Model universell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Somit können zum Beispiel Schaltgruppen geschaltet, der Absenkmodus (Eco-Modus) aktiviert oder auch der Panik-Modus ausgelöst werden. Darüber hinaus können Lampen geschaltet und sogar gedimmt werden.
Die Fernbedienung arbeitet zuverlässig zwischen -10 °C und +55 °C Umgebungstemperatur. Die Stromversorgung übernimmt dabei eine AAA-Batterie, welche Energie für bis zu zwei Jahre Nutzungsdauer liefert. Wird eine Fernbedienungstaste betätigt, folgt eine direkte Bestätigung der Funkbefehle per Multi-Color-LED. Das glasfaserverstärkte, halogenfreie Kunststoffgehäuse widersteht auch harten Alltagssituationen am Schlüsselbund, wodurch es auch in Kinderhänden gut aufgehoben ist.
smarte Förderung mit Homematic IP
Mit der Steuererleichterung nach § 35c EStG besteht nun für Sie als Kunde die Möglichkeit, die Investitionskosten zu reduzieren. Zusätzlich unterstützt Sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dabei, mit einer zinsgünstigen Kreditvergabe für Gesamtsanierungsmaßnahmen oder Direktzuschüssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Produkteigenschaften im Überblick:
- praktische Fernbedienung für den Schlüsselbund
- bietet vier frei konfigurierbare Tasten
- komfortable Steuerung von angelernten Geräten ermöglicht z. B. das Ein- und Ausschalten sowie Dimmen von Beleuchtung
- zuverlässiger Betrieb in Umgebungstemperaturen von -10 bis + 55 °C ermöglicht z. B. den dauerhaften Einsatz im PKW
- durch die Befestigung am Schlüsselbund jederzeit griffbereit
- lange Batterielebensdauer durch den Einsatz einer Standard-AAA-Batterie
- direkte Bestätigung von Funk-Befehlen über die Multicolor-Geräte-LED
- glasfaserverstärktes und halogenfreies Material für optimale Stabilität und Umweltverträglichkeit
- staatliche Förderung möglich
- der Betrieb erfordert die Anbindung an eine der folgenden Lösungen:
- Homematic IP Access Point mit kostenloser Smartphone-App und gebührenfreiem Cloud-Service
- Zentrale CCU2/CCU3 mit lokaler Bedienoberfläche WebUI
- Partnerlösungen von Drittanbietern
Im Lieferumfang enthalten ist:
- 1 x Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung - 4 Tasten - HmIP-KRC4
- 1 x Schlüsselring
- 1 x 1,5 V LR03/Micro/AAA Batterien
- 1 x Bedienungsanleitung in DE und EN
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 14 |
Breite | 38 |
Höhe | 75 |
EAN | 4047976407408 |
Design | sonstige |
Farbe | anthrazit |
Gewicht in kg | 0.04 |
Lieferzeit | 4 - 8 Werktage** |
Verpackungsabmessungen | 122 x 93 x 36 mm |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 21152690 |
Versorgungsspannung | 1 x 1,5 V LR03/Micro/AAA |
Stromaufnahme | 100 mA max. |
Lebensdauer in Ladezyklen | 2 Jahre (typ.) |
Schutzart | IP20 |
Umgebungstemperatur | -10 bis +55 °C |
Art der Montage | sonstiges |
Bedienung Vor-Ort | Ja |
LED-Anzeige | Ja |
Display | Nein |
Bussystem Funkbus | Ja |
andere Bussysteme | sonstige |
Funkfrequenz | 868,0 MHz - 868,6 MHz / 869,4 MHz - 869,65 MHz |
typ. Funk-Freifeldreichweite | 200 m |
Frage zum Produkt
Produkt: Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung - 4 Tasten | eQ-3 | HmIP-KRC4
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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