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Homematic IP Lichtsensor, Helligkeitssensor - außen | eQ-3 | HmIP-SLO

Der Homematic IP-Lichtsensor misst die Umgebungshelligkeit zyklisch und überträgt sie an eine Smart Home Zentrale.

Artikelnummer
151566A0
inkl 19% MwSt 59,95 €
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Produkt Details

Beschreibung

Homematic IP Lichtsensor für den Außenbereich | eQ-3 | HmIP-SLO

Der Homematic IP-Lichtsensor ist Teil des Homematic IP Smart Systems und misst die Helligkeit im Freien. Die ermittelten Werte können über die kostenlose Homematic IP Smartphone App angezeigt werden. Der Homematic IP Lichtsensor bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten in Verbindung mit anderen Homematic IP Geräten, wie z. B. Rollladen- und Jalousieaktoren oder Schaltsteckdosen. Der Lichtsensor misst die Lichtwerte in Lux und gibt die gemessenen Informationen an die verknüpften Homematic IP Geräte weiter, welche entsprechend der zuvor definierten Konfiguration reagieren.

So kann beispielsweise die Markise bei starker Sonneneinstrahlung ausgefahren oder das Fassadenlicht in der Dämmerung eingeschaltet werden, während die Rollläden herunterfahren.

Geräteübersicht - HmIP-SLO

Individuelle Wahl des Montageorts

Dank des Batteriebetrieb und der Funk-Kommunikation ist der Homematic IP Lichtsensor sofort flexibel einsatzbereit. Idealerweise wird der Lichtsensor entweder im Freien oder an der Wand montiert. Das erforderliche Montagematerial wie Dübel und Schrauben ist im Lieferumfang enthalten. Für den Betrieb des Homematic IP Lichtsensors ist der Homematic IP Access Point in Verbindung mit der Smartphone-App, der Homematic Zentrale CCU2/CCU3 oder einer geeigneten Partnerlösung erforderlich.

Smarte Förderung mit Homematic IP

Mit der Steuererleichterung nach § 35c EStG besteht nun für Sie als Kunde die Möglichkeit, die Investitionskosten zu reduzieren. Zusätzlich unterstützt Sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dabei, mit einer zinsgünstigen Kreditvergabe für Gesamtsanierungsmaßnahmen oder Direktzuschüssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Downloadbereich.

Produkteigenschaften im Überblick:

  • Anzeige der ermittelten Helligkeitswerte (in Lux) über die Homematic IP App
  • vielfältige Einsatzmöglichkeiten in Verbindung mit anderen Homematic IP Geräten (z. B. das Einschalten von Licht bei Dunkelheit oder das Herunterfahren von Rollläden bei starkem Sonnenschein)
  • dank Batteriebetrieb und Funk-Kommunikation sofort einsatzbereit
  • flexible und einfache Wandmontage durch mitgelieferte Dübel und Schrauben oder Einsatz als Standgerät möglich
  • der Betrieb erfordert die Anbindung an eine der folgenden Lösungen:
    • Homematic IP Access Point mit kostenloser Smartphone-App und gebührenfreiem Cloud-Service
    • Zentrale CCU2/CCU3 mit lokaler Bedienoberfläche WebUI
    • Partnerlösungen von Drittanbietern

Im Lieferumfang enthalten ist:

  • 1 x Homematic IP Lichtsensor - außen - HmIP-SLO
  • 2 x 1,5 V LR6/Mignon/AA Batterien
  • Montagematerial (2 x Schrauben 3,0 x 30 mm, 2 x Dübel 5 mm)
  • 1 x Bedienungsanleitung in DE und EN

Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 34
Breite 52
Höhe 65
EAN 4047976515660
Design sonstige
Farbe weiss
Gewicht in kg 0.10
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
Verpackungsabmessungen 122 x 112 x 48 mm
GPSR-Produkttyp Bundle
GPSR-Hinweis Artikel nur bestimmungsgemäß nutzen. Installation/Wartung durch Fachpersonal. Herstellerangaben & Vorschriften beachten. Bedienungsanleitung lesen. Bei Fragen Fachbetrieb kontaktieren.
GPSR-Link

Sicherheitsinformationen

GPSR-Referrer eQ-3 AG
GPSR-Anschrift Maiburger Str. 29, 26789 Leer
GPSR-Mail vertrieb@eq-3.de
EU verantw. Person vertrieb@eq-3.de
WEEE-Reg.-Nr. DE 21152690
Versorgungsspannung 2 x 1,5 V LR6/Mignon/AA
Stromaufnahme 40 mA max.
Lebensdauer in Ladezyklen 3 Jahre (typ.)
Schutzart IP43
Umgebungstemperatur -20 bis +55 °C
Art der Montage Aufputz, freistehend, sonstiges
Bedienung Vor-Ort Ja
LED-Anzeige Ja
Farbe weiß
Bussystem Funkbus Ja
andere Bussysteme sonstige
Funk bidirektional Ja
Funkfrequenz 868,0 MHz - 868,6 MHz / 869,4 MHz - 869,65 MHz
typ. Funk-Freifeldreichweite 310 m

Frage zum Produkt

Produkt: Homematic IP Lichtsensor, Helligkeitssensor - außen | eQ-3 | HmIP-SLO

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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