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Promat Kleber K84 | für Promasil 950 KS Wärmedämmplatten | 1 kg

Vorteile von Kleber K84 auf einem Blick
  • Raum sparen, Sicherheit gewinnen!
  • Brandschutz nach A1 DIN 4102
  • verarbeitungsfertige Mischung
  • hohe Temperaturstabilität
  • kurze Abbindezeit
  • hohe Adhäsionskraft
Artikelnummer
4526
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Produkt Details

Beschreibung

Promat Kleber K84 | für Promasil 950 KS Wärmedämmplatten | 1 kg

Der Promat Kleber K84 ist ein anorganischer, lösemittelfreier Klebstoff auf Wasserglasbasis, modifiziert mit speziellen Füllstoffen. Der Kleber ist gebrauchsfertig angemischt und darf nicht verdünnt werden. Außerdem ist der Promat®-Kleber K84  ein bauaufsichtlich zugelassener, mineralischer Kleber, nichtbrennbar A1 nach DIN 4102, der für das Verkleben von PROMASIL® 950-KS zu verwenden ist.

Zur Verklebung insbesondere von zementgebundenen Calciumsilikatbauplatten, Vermiculitplatten und Mineralwolle für alle Anwendungen. K84 und K84/500 sind nur im Innenbereich zu verwenden und vor Nässe und Kondenswasser zu schützen. Der Kleber kommt in Promat-Konstruktionen, wie zum Beispiel Verkleidung für runde Stahlstützen mit PROMATECT FS Rohrschalen oder bei PROMATECT Lüftungs- und Entrauchungsleitungen zum Einsatz.

Merkmale:

  • für verschiedene saugende Untergründe geeignet
  • Aushärtung durch Luftzufuhr
  • Kleber ist Frostfest
  • hoch ergiebig (1,2 Kg bis 1,8 Kg pro m² bei vollflächiger Verklebung)
  • nicht brennbar A1 DIN 4102
Bezeichnung Promat®-Kleber K84
Klassifikationstemperatur 1000 °C
Farbe grau
Baustoffklasse nichtbrennbar A1 nach DIN 4102
Konsistenz pastös
Verarbeitungstemperatur 5 bis 40 °C
Abbindezeit 8 h
Aushärtung 24 h
Durchhärtung 1 Woche
Lagerung frostfrei, 6 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Kleber ist gebrauchsfertig und erhältlich in folgenden Größeneinheiten

  • 1 Kg im Schlauch
  • 7,5 Kg im Eimer
  • 15 Kg im Eimer

Der Kleber ist vor dem Gebrauch durchzurühren bzw. durchzukneten. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung entnehmen Sie bitte der Versetzanweisung, die jedem PROMASIL® 950-KS-Karton beigelegt wird.

 


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
EAN 4062852038255
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 1.000000
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
Bezeichnung Promat®-Kleber K84
Farbe grau
Baustoffklasse nichtbrennbar A1 nach DIN 4102

Frage zum Produkt

Produkt: Promat Kleber K84 | für Promasil 950 KS Wärmedämmplatten | 1 kg

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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