Hausbesitzer in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Heizungen und Kaminöfen regelmäßig vom Schornsteinfeger warten und prüfen zu lassen. Doch welche Aufgaben übernimmt ein Schornsteinfeger genau, wie oft muss der Schornsteinfeger kommen und was kostet das? Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Fragen rund um den Schornsteinfeger-Besuch – von Pflichten und Zuständigkeiten bis zu Kosten und Steuertipps.
Inhaltsverzeichnis [ausblenden]
- Was sind die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
- Schornsteinfeger-Pflicht: Wann muss der Schornsteinfeger kommen?
- Kommt der Schornsteinfeger von alleine oder muss ich ihn beauftragen?
- Feuerstättenbescheid und Feuerstättenschau – was ist das?
- Wie oft kommt der Schornsteinfeger? Intervalle für verschiedene Heizsysteme
- Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
- Was kostet ein Schornsteinfeger?
- Schornsteinfeger-Kosten in der Steuererklärung absetzen
- Fazit: Schornsteinfeger – Zuständigkeit, Pflichten & Kosten
Was sind die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
Ein Schornsteinfeger kümmert sich um die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen aller Art. Klassischerweise fegt er Schornsteine, um Ruß und Ablagerungen zu entfernen. Doch heutzutage umfasst sein Aufgabenbereich viel mehr: Er überprüft und reinigt auch Abgasleitungen und Verbindungsstücke von Heizungen. Zudem misst der Schornsteinfeger die Abgaswerte – insbesondere den Kohlenmonoxid-Gehalt – um sicherzustellen, dass die Verbrennung vollständig und sauber erfolgt. Damit überwacht er die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und trägt zum Umweltschutz bei.
Außerdem kontrolliert er sicherheitsrelevante Einrichtungen der Heizungsanlage (z.B. Brennwertkessel, Abgasrohre, Lüftungsanlagen) und prüft Gasleitungen auf Dichtheit. Durch diese Mess- und Prüfarbeiten stellt der Schornsteinfeger sicher, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen einwandfrei funktionieren und keine Brand- oder Kohlenmonoxid-Gefahr besteht.
Neben diesen Kernaufgaben beraten Schornsteinfeger heute häufig auch in Energiefragen. Sie erstellen Energieausweise und geben Tipps zur Heizungsoptimierung und energetischen Sanierung. Dadurch sind Schornsteinfeger auch wichtige Ansprechpartner vor Ort für die Energiewende im Wärmebereich.
Kaminkehrer vs. Schornsteinfeger – gibt es einen Unterschied?Die Begriffe Schornsteinfeger, Kaminkehrer – regional auch Kaminfeger oder Rauchfangkehrer – bezeichnen ein und denselben Handwerksberuf. Es handelt sich nicht um unterschiedliche Qualifikationen oder Tätigkeiten – der Unterschied liegt nur im Sprachgebrauch. In Nord- und Ostdeutschland sagt man überwiegend Schornsteinfeger, während Kaminkehrer besonders in Süddeutschland und Österreich verbreitet ist. |
Schornsteinfeger-Pflicht: Wann muss der Schornsteinfeger kommen?
In Deutschland gibt es eine Schornsteinfeger-Pflicht für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die eine feuerungstechnische Anlage betreiben. Das bedeutet: Jede Heizungsanlage, die Abgase erzeugt (Öl, Gas, Holz, Pellets etc.), muss regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. Diese gesetzliche Pflicht umfasst sowohl die Kehr- und Reinigungsarbeiten als auch Messungen und die vorgeschriebene Feuerstättenschau. Sie gilt für klassische Kachelöfen oder Kaminöfen ebenso wie für Öl- und Gasheizungen – kurz für alle Heizsysteme, bei denen eine Verbrennung stattfindet. Der Schornsteinfeger stellt durch seine Arbeit sicher, dass keine Brandgefahr oder Gefahr durch Abgase (z.B. Kohlenmonoxid) entsteht und dass die Emissionsgrenzwerte laut 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung eingehalten werden.
Keine Pflicht besteht hingegen, wenn keine Feuerstätte vorhanden ist, die Abgase produziert. Haben Sie ausschließlich eine Wärmepumpen-Heizung, die ohne Verbrennung auskommt, müssen Sie den Schornsteinfeger grundsätzlich nicht kommen lassen. Gleiches gilt z.B. für rein elektrische Heizungen. In solchen Fällen gibt es keinen Schornstein und keine Abgase zu überprüfen. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe sollte der Bezirksschornsteinfeger dennoch informiert werden, damit er den alten Kamin außer Betrieb nimmt und sein Kehrbuch aktualisiert.
Muss ich den Schornsteinfeger reinlassen?Ja – betreiben Sie eine feuerbetriebene Heizung, sind Sie verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zugang zu gewähren und die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu lassen. Wird Ihnen ein Termin angekündigt, sollten Sie diesen ermöglichen oder rechtzeitig einen Ersatztermin vereinbaren. Kommt der Schornsteinfeger trotz wiederholter Aufforderung nicht zum Zug, drohen rechtliche Konsequenzen: Zunächst kann ein Bußgeld verhängt werden. Ignorieren Hausbesitzer Fristen weiterhin, darf die Behörde den Bezirksschornsteinfeger beauftragen, die Arbeiten notfalls zwangsweise durchzuführen. Kurz gesagt: Es ist nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Besuch dauerhaft zu verweigern, da dies erhebliche Sicherheitsrisiken bergen würde. |
Kommt der Schornsteinfeger von alleine oder muss ich ihn beauftragen?
Früher war es üblich, dass der zuständige Bezirksschornsteinfeger automatisch einmal im Jahr unaufgefordert vor der Tür stand. Heute liegt die Verantwortung zwar beim Hausbesitzer, doch in der Praxis werden Sie für hoheitliche Termine weiterhin automatisch vom Bezirksschornsteinfeger kontaktiert. Der Bezirksschornsteinfeger führt ein amtliches Kehrbuch, notiert darin alle Fristen und wird in der Regel zum fälligen Termin von selbst bei Ihnen melden – sei es für die Feuerstättenschau oder die regelmäßige Überprüfung.
Für alle privat beauftragten Arbeiten (sog. freie Schornsteinfeger-Leistungen) gilt jedoch: Sie selbst müssen sich um die Terminvereinbarung kümmern, falls Sie diese Aufgaben nicht dem Bezirksschornsteinfeger, sondern einem freien Anbieter übertragen. Als Hausbesitzer sind Sie letztlich dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Kehr-, Mess- und Wartungsarbeiten fristgerecht erfolgen. Versäumen Sie die vom Feuerstättenbescheid vorgegebenen Fristen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die meisten Eigentümer bleiben der Einfachheit halber beim Bezirksschornsteinfeger, der sie ohnehin erinnert. Wenn Sie wechseln oder einen freien Schornsteinfeger beauftragen, denken Sie daran, dem Bezirksschornsteinfeger unaufgefordert Nachweise über die durchgeführten Arbeiten zuzuschicken. So vermeiden Sie Ärger mit den Behörden.
Feuerstättenbescheid und Feuerstättenschau – was ist das?
Wenn Sie eine Heizungsanlage betreiben, erhalten Sie vom Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieses offizielle Dokument listet alle Feuerstätten in Ihrem Haus (z.B. Heizkessel, Öfen, Kamine) auf und vermerkt, welche Arbeiten in welchem Intervall daran durchzuführen sind. Konkret werden im Bescheid für jede Anlage die erforderlichen Messungen, Überprüfungen und Reinigungen mit ihrer Häufigkeit angegeben. Der Feuerstättenbescheid schafft also Klarheit darüber, wann der Schornsteinfeger kommen muss. Er ist für Hausbesitzer bindend – das Nichteinhalten der dort genannten Fristen verstößt gegen die Kehrpflicht.
Neben den regelmäßigen Kehr- und Messarbeiten gibt es die Feuerstättenschau, eine Art „Hauptuntersuchung“ für Ihre Feuerungsanlagen. Diese muss laut Gesetz zweimal in sieben Jahren erfolgen, in der Praxis hat sich ein Rhythmus von etwa alle 3½ Jahre eingespielt. Der Bezirksschornsteinfeger schaut dabei persönlich vorbei und begutachtet den gesamten Zustand aller Feuerstätten und Abgasanlagen im Haus. Er prüft die Betriebs- und Brandsicherheit, z.B. ob der Kaminofen korrosionsfrei und sicher im Gemäuer sitzt, ob ausreichende Luftzufuhr gewährleistet ist und ob bauliche Veränderungen die sichere Abgasführung beeinträchtigen. Die Feuerstättenschau ist deutlich umfassender als eine Routine-Kehrung und dauert daher länger. Wichtig: Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf die Feuerstättenschau durchführen und den Feuerstättenbescheid ausstellen. Nach Abschluss der Schau erhalten Sie ggf. einen neuen oder aktualisierten Feuerstättenbescheid mit den festgelegten Fristen. Eine Feuerstättenschau ist immer auch dann Pflicht, wenn eine neue Heizung oder ein neuer Ofen installiert wurde.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger? Intervalle für verschiedene Heizsysteme
Die genauen Intervalle für Ihr Gebäude stehen im Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger nach der Feuerstättenschau ausstellt. Darin sind alle erforderlichen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten mit Fristen aufgelistet. Der Bescheid berücksichtigt die Bauart Ihrer Anlage, das Alter des Kessels und die Brennstoffart. Moderne, emissionsarme Heizungen haben darin längere Prüfintervalle als alte Geräte.
Folgende Richtwerte lassen sich nennen:
| Art der Heizung | Kehrarbeiten | Feuerstättenschau | Abgasmessung (Anlage älter als 12 Jahre) | Abgasmessung (Anlage jünger als 12 Jahre) |
| Ölbrennwertheizung | 1-3 x pro Jahr je nach Häufigkeit der Nutzung | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | Alle 2 Jahre | Alle 3 Jahre |
| Andere Ölheizung | 1-3 x pro Jahr je nach Häufigkeit der Nutzung | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | Alle 2 Jahre | Alle 3 Jahre |
| Gasbrennwertheizung | Alle 2 Jahre | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | - | - |
| Andere Gasheizung | jährlich | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | Alle 2 Jahre | Alle 3 Jahre |
| Kaminofen, Kachelofen, Holzofen | 1-4 x pro Jahr je nach Häufigkeit der Nutzung | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | Alle 2 Jahre (sofern mehr als ein Raum beheizt wird) | Alle 2 Jahre (sofern mehr als ein Raum beheizt wird) |
| Pelletofen, Pelletheizung | 1-4 x pro Jahr je nach Häufigkeit der Nutzung | Mind. 2 x in 7 Jahren (i.d.R. alle 3,5 Jahre) | Alle 2 Jahre (sofern mehr als ein Raum beheizt wird) | Alle 2 Jahre (sofern mehr als ein Raum beheizt wird) |
Wie bereits erwähnt, kommt der Schornsteinfeger nicht bei einer reinen Wärmepumpenheizung – es ist schlicht nicht erforderlich, da keine Verbrennung und kein Schornstein vorhanden sind.
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Traditionell ist Deutschland in feste Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk bestellt der Staat einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BBS), der für die hoheitlichen Aufgaben in diesem Gebiet zuständig ist. Dieser Bezirksschornsteinfeger ist somit automatisch der zuständige Schornsteinfeger für Ihr Haus. Er führt das Kehrbuch, überwacht die Einhaltung der Fristen und übernimmt Feuerstättenschau und Bauabnahmen. Wenn es um Pflichttermine geht, werden Sie es also immer mit dem BBS Ihres Bezirks zu tun haben. In der Regel informiert die zuständige Behörde oder Handwerkskammer die Eigentümer darüber, wer der zuständige BBS ist – z.B. bei Neubau oder Eigentumsübergang.
Seit der Marktliberalisierung 2013 dürfen Hausbesitzer allerdings selbst entscheiden, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie für die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Wartungsarbeiten beauftragen möchten. Das heißt, Sie können theoretisch den Schornsteinfeger frei wählen – solange es um die sogenannten „freien“ Tätigkeiten Kehren, Reinigen oder Messen geht. Einzige Voraussetzung: Der Betrieb muss im Schornsteinfegerregister des BAFA gelistet und damit zertifiziert sein. Eine Online-Recherche über offizielle Portale wie z.B. beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kann helfen, einen passenden Anbieter in Ihrer Region zu finden. Freie Schornsteinfeger dürfen in ganz Deutschland tätig werden und sind nicht an Bezirksgrenzen gebunden.
Schornsteinfeger wechseln – wie geht das?Wenn Sie den Schornsteinfegerbetrieb wechseln wollen – sei es aus Kostengründen oder weil die Chemie nicht stimmt – ist das grundsätzlich möglich. Wählen Sie einen freien Kaminkehrer, können Sie die Preise frei aushandeln und Termine flexibel vereinbaren. Denken Sie jedoch dabei daran: Alle erledigten Arbeiten müssen dem Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden. Der Wechsel des Schornsteinfegers erfordert also etwas Eigenverantwortung und bürokratischen Aufwand. Beachten Sie zudem: Die hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Feuerstättenbescheid) darf immer nur der zuständige Bezirksfeger erledigen. Den Kehrbezirk inklusive zuständigem Bezirksschornsteinfeger kann man so letztlich nur durch Umzug wechseln. |
Was kostet ein Schornsteinfeger?
Die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen: Kehr- und Prüfgebühren, Wegepauschalen und ggf. Zusatzleistungen. Für hoheitliche Tätigkeiten wie den Feuerstättenbescheid oder die Feuerstättenschau sind die Gebühren in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit festgelegt. Als Grundlage für die Abrechnung wird dabei der sogenannte „Arbeitswert“ als Maßeinheit genutzt. Er entspricht einem bestimmten Zeitaufwand für die jeweilige Aufgabe. Der Preis pro Arbeitswert wird von den Bundesländern festgelegt und kann je nach Region variieren. So kostet ein Feuerstättenbescheid beispielsweise je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen ca. 10 € und 30 € netto – das entspricht 10 bis 30 Arbeitswerten. Die Feuerstättenschau wird ähnlich per Arbeitswert abgerechnet und liegt oft im Bereich von 15–25 € pro Wohnung zzgl. MwSt., je nach Aufwand und Bundesland.
Höher ins Gewicht fallen die laufenden Kehr- und Prüftermine. Hier gibt es keine einheitliche Gebührenordnung mehr, seit diese Tätigkeiten liberalisiert wurden. Jeder Schornsteinfegerbetrieb kann die Preise also selbst kalkulieren, orientiert sich aber oft an den früheren Gebühren. Typische Richtwerte laut Verbraucherportalen sind z.B.: ca. 40–50 € pro Jahr für eine Öl- oder Gasheizung. Holz- oder Pelletheizungen verursachen wegen der häufigeren Kehrungen etwas mehr Aufwand – hier liegen die jährlichen Kosten meist bei rund 40–60 €. Ein Kamin- oder Kachelofen in gelegentlichem Gebrauch kostet etwa 20–30 € im Jahr, bei intensiver Nutzung können es 70–80 € werden. Diese Spannen zeigen: Die Reinigungskosten hängen stark von Art und Nutzung Ihrer Feuerstätte ab.
Falls Sie mehrere Feuerstätten haben, addieren sich die Kosten entsprechend. Viele Schornsteinfeger bieten Kombi-Termine an, um die Anfahrt nur einmal zu berechnen. Anfahrtskosten und Mehrwertsteuer kommen übrigens auf die genannten Beträge noch drauf, sofern nicht inklusive. Sie erhalten in der Regel eine detaillierte Rechnung, in der die Arbeitswerte bzw. Arbeiten aufgeführt sind.
Schornsteinfeger-Kosten in der Steuererklärung absetzen
Die gute Nachricht für Eigentümer: Sie können die Kosten für den Schornsteinfeger steuerlich absetzen. Es handelt sich hierbei um haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Konkret können 20 % der Arbeitskosten (inkl. Anfahrt, Arbeitszeit, Geräteeinsatz etc.) geltend gemacht werden, bis maximal 6.000 € Ausgaben pro Jahr – was einem Steuerbonus von bis zu 1.200 € entspricht. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im selbst genutzten Haushalt stattfinden und es sich nicht um eine Neubaumaßnahme handelt. Außerdem müssen Materialkosten getrennt ausgewiesen sein, denn diese werden nicht gefördert. Wichtig: Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Lassen Sie sich also immer eine Rechnung geben und überweisen Sie den Betrag, damit Sie den Steuerbonus nutzen können.
Mieter können übrigens ebenfalls profitieren: Wenn Ihnen der Kaminkehrer über die Nebenkosten in Rechnung gestellt wird, können Sie Ihren Anteil daraus in der Steuer ansetzen.
Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?Die absetzbaren Schornsteinfegerkosten werden im Formular in der Rubrik „Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen“ angegeben. Wenn Sie eine Steuersoftware oder ELSTER nutzen, finden Sie die entsprechende Zeile meist unter „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“. Dort tragen Sie den Arbeitskostenbetrag inkl. Mehrwertsteuer ein. Die Belege müssen Sie zwar nicht mehr ans Finanzamt schicken, aber trotzdem aufbewahren, falls Nachfragen kommen. |
Fazit: Schornsteinfeger – Zuständigkeit, Pflichten & Kosten
Als Hausbesitzer sollten Sie den Besuch des Schornsteinfegers als wichtige Sicherheitsmaßnahme verstehen, nicht als lästige Pflicht. Ein gut gewarteter Schornstein und eine korrekt eingestellte Heizung schützen Sie vor Brandgefahr und ineffizientem Betrieb. Mit den Informationen oben sind Sie bestens gewappnet und wissen, was beim nächsten Termin auf Sie zukommt – und warum der Schornsteinfeger durchaus Glück bringt, wenn er seinen Job macht. Bleiben Sie also kooperativ und nutzen Sie die Expertise des Schornsteinfegers zu Ihrem Vorteil.