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LINUM | Kondensatwanne mit vertikalem Abfluss | Unterputzmontage
Die umkehrbare Kondensatwanne eignet sich für die Vormontage von Klimaanlagen und verfügt über vertikale Abflüsse links und rechts.
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
1,00 kg
Produkt Details
Beschreibung
LINUM Kondensatwanne mit vertikalem Abfluss
Kondenswasser ist ein unvermeidliches Nebenprodukt von Klimaanlagen und Wärmepumpen. Wenn es nicht richtig abgeleitet wird, kann es zu Schäden an der Anlage und an der Bausubstanz führen. Die LINUM Kondensatwanne mit vertikalem Abfluss ist die perfekte Lösung für die Unterputzmontage von Klimaanlagen und Wärmepumpen. Sie ist hochwertig verarbeitet, flexibel einsetzbar und sichert eine ordnungsgemäße Ableitung des Kondenswassers.
Die LINUM Kondensatwanne ist eine umkehrbare Wanne mit vertikalem Abfluss. Sie ist für die Unterputzmontage vorgesehen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten für Abflussrohre in den Durchmessergrößen 16, 18 oder 20 mm.
Die Wanne ist aus hochwertigem Kunststoff gefertigt und hat eine Breite von 530 mm. Sie ist damit für die meisten Klimaanlagen und Wärmepumpen geeignet.
Die Wanne ist mit einem integrierten Ablauf ausgestattet, der für einen reibungslosen Abfluss des Kondenswassers sorgt. Der Ablauf ist links oder rechts verwendbar, sodass die Wanne an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.
Ausstattung/Merkmale
- umkehrbare Wanne mit vertikalem Abfluss
- Einbaugehäuse zur Wandmontage (Unterputz)
- Abfluss links/rechts verwendbar
- Anschlussmöglichkeiten für Abflussrohre: Ø16, Ø18 oder Ø20 mm
- Gewicht: 0,5 kg
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 530 |
Breite | 102 |
Höhe | 65 |
EAN | 5414618234958 |
Design | sonstige |
Farbe | weiss |
Gewicht in kg | 0.5 |
Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 58378650 |
Frage zum Produkt
Produkt: LINUM | Kondensatwanne mit vertikalem Abfluss | Unterputzmontage
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
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FAQ
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