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Solax | Pocket WIFI PLUS Interface

Dongle WLAN Schnittstelle mit Stabantenne.

  • Ermöglicht die Fernüberwachung der Solax X1, X3, Air, Mini, MIC und Pro Wechselrichter der G1
Artikelnummer
0133439
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Solax | Pocket WIFI PLUS Interface : 0133439

Produkt Details

Beschreibung

Solax WIFI PLUS Interface 

Kontrollieren Sie Ihre Solaranlage, ganz einfach und zuverlässig, mit Leistung starken Wifi

Der WiFi-Plus-Stick ist mit einer eigenen externen Antenne ausgestattet, durch diese Verstärkung wird eine erheblich höher und bessere Signalabdeckung ermöglicht. Durch die einfache Plug & Play Installation ermöglicht es Ihnen Ihre WLAN-Überwachung kinderleicht einzurichten und Ihre Systemleistung von überall auf der Welt aus zu betrachten. Mit dem Einsatz diese Wifi-Plus-Stick kann Ihr Solarsystem ganz einfach und zuverlässig kontrolliert werden.

  • Ermöglicht die Fernüberwachung der Solax X1, Air und Mini Wechselrichter G1.

Technische Daten:

  • Einfache Installation durch "Plug & Play"
  • Stabile und zuverlässige Datenübertragung
  • Staubschutz und wasserdicht
  • Interface: UART/USART
  • Speisestrom: +3.3 V
  • Schutzgrad: IP 65
  • Protokoll: TTL
  • Frequenz: 4GHz
  • Antennengewinn: 3dB
  • Drahtlosmodus: WIFI 2.4GHz b/g/n
  • Reichweite: 10 Meter

Lieferumfang:

  • 1x Solax Wifi PLUS Interface
  • 1x Bedienungsanleitung
  • 1x Montageanleitung

Achtung, dieser Stick ist nur mit Solax G1 Wechselrichter kompatible, nicht mit Solax Wechselrichtern aus der G2, G3.1, G3.3, G4, G4.1, G4.2.

Stick ist nicht kompatible mit folgenden Geräten der Serie:

  • X1-Mini G3.1
  • X1-Boost G3.3
  • X3-MIC G2
  • X3-Pro G2
  • X3-Mega G2
  • X3-Forth
  • X1 Hybrid G4.1 (D-Version)
  • X3-Hybrid G4.2 (D-Version)
  • X1-Fit G4
  • X3-Fit G4

Mehr Informationen

Mehr Informationen
Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 108
Breite 42
Höhe 28.8
EAN 2500004543643
Design sonstige
Farbe weiss
Gewicht in kg 0.1
Lieferzeit Auf Anfrage**
WEEE-Reg.-Nr. DE 47677397

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Produkt: Solax | Pocket WIFI PLUS Interface

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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