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Atmos Feuerraumkeramik für ATMOS GS | Ersatzteil-Kit

Für Atmos - GS Serie .

Feuerraumkeramik als Ersatzteil / Austauschset.

Artikelnummer
11090

ab 161,59 € inkl 19% MwSt

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Atmos Feuerraumkeramik für ATMOS GS | Ersatzteil-Kit : 11090

Atmos Feuerraumkeramik für ATMOS GS | Ersatzteil-Kit anpassen
Atmos Feuerraumkeramik DC0161 für DC20GS und DC22GSE
Atmos Feuerraumkeramik DC0162 für DC25/32GS und DC30GSE
Atmos Feuerraumkeramik DC0163 für DC40GS und DC40/50GSE
Atmos Dichtungsset Füllraum S0950 für ATMOS DC20GS und DC18-22GSE
Atmos Dichtungsset Füllraum S0951 f. DC25+32GS / DC25GSE(lang)+DC30GSE
Atmos Dichtungsset Füllraum S0953 für DC40GS und DC40/50GSE

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atmos DC161

Atmos Feuerraumkeramik für ATMOS GS | Ersatzteil-Kit

    161,59 €

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    Produkt Details

    Beschreibung

    Füllraumkeramik Feuerraumkeramik für ATMOS GS - Ersatzteil - Kit

    Je nach Typ besteht ein Set (DC0161, DC0162, DC0163) aus 2 - 4 einzelnen Teilen. Es muss aber nur 1 Set bestellt werden.

    Das Dichtschnurset gehört nicht zum Lieferumfang der Füllraumkeramik und muss separat bestellt werden.

    Achten Sie darauf, dass alle Schnüre dicht sitzen und sich keine Spalten bilden. Nutzen Sie zum Verstreichen der Spalten, den Kit für den Feuerraum.

    Standardmäßiger Lieferumfang :

    • 1 x Set Feuerraumkeramik je nach Atmos GS Modell

    Zusätzlich möglich :

    • 1x passendes Set Dichschnur für den Füllraum

     

     

     


    Mehr Informationen

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    Artikel Einheit Set
    Abmessung in mm
    EAN 4062852036855
    Design sonstige
    Farbe sonstige
    Gewicht in kg 33
    Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
    GPSR-Referrer ThermoFLUX Deutschland GmbH
    GPSR-Anschrift Friedrich-Naumann-Str. 55, 99974 Mühlhausen
    GPSR-Mail info@thermoflux.info
    EU verantw. Person info@thermoflux.info
    Abmessung Füllöffnung mm
    Nennstrom A
    Ventil absperrbar Nein
    Inklusive Verkleidung/Abdeckung Nein

    Frage zum Produkt

    Produkt: Atmos Feuerraumkeramik für ATMOS GS | Ersatzteil-Kit

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    Wichtige Informationen

    Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

    1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

    Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

    Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

    Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

    Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
     
    Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

    In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

    2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

    Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

    Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

    Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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