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SINCLAIR | Dach-Klimaanlage ASV-25AS | Caravan & Wohnmobil | 2,5 kW
Die komfortable Dach-Klimaanlage für Wohnanhänger oder Wohnwagen kann zum Kühlen oder Heizen bei geringstem Stromverbrauch eingesetzt werden.
nicht mehr lieferbar** Versandgewicht:
54,00 kg (Speditionsversand)
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
SINCLAIR Klimaanlage für Wohnmobile mit 2,5 kW Kühlleistung
Blauer Himmel, Sonnenschein und sommerliche Temperaturen. Damit der Campingurlaub aber auch wirklich perfekt wird, sollte man sich im Wohnmobil natürlich abkühlen und entspannen können. Mit einer Dachklimaanlage von SINCLAIR schaffen Sie in Ihrem Caravan ein angenehmes, erfrischendes Wohlfühlklima, damit Sie den Urlaub rund um die Uhr genießen und auch erholsam schlafen können. Sollte es doch einmal kühler sein, können Sie mit diesem Klimagerät auch heizen.
Bedienen können Sie die Anlage bequem über das Tastenfeld am Innengerät, mit der mitgelieferten Infrarotfernbedienung oder über die Smart-App.
Für die Installation der Anlage wird eine Montageöffnung von 356 × 356 mm benötigt. Wird dafür die Dachluke des Wohnmobils genutzt, muss das Fenster entfernt und eventuell ein Adapterrahmen verwendet werden. Wenn eine neue Installationsöffnung im Dach geschaffen wird, ist kein Einbaurahmen nötig.
Merkmale
- Kühlen, Heizen, Entfeuchten und Filtern
- leiser Lauf
- ultraflaches Design der Inneneinheit
- für Dächer mit einer Stärke von 30 bis 80 mm
- geräuscharmer Betrieb
- aerodynamische Außeneinheit
- formschöne Inneneinheit mit schmalem Aufbau
- inklusive Infrarotfernbedienung
- Bedienpaneel an der Inneneinheit
- WiFi-Funktion
- Smart App möglich
- Kompressorschutz
- Heizfunktion durch Wärmepumpentechnik
- verschließbare Luftauslässe
- optimale Luftverteilung durch 2 Ausblasrichtungen und Swing-Funktion
- einfache Installation und Wartung
- benötigte Montageöffnung: 356 × 356 mm
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Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
EAN | 4062852051780 |
Design | Modern |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 46.5 |
Lieferzeit | nicht mehr lieferbar** |
BTU | 8500 |
Tiefe Ausseneinheit | 1018 mm |
Breite Ausseneinheit | 650 mm |
Höhe Ausseneinheit | 259 mm |
Tiefe Inneneinheit | 610 mm |
Breite Inneneinheit | 485 mm |
Höhe Inneneinheit | 49 mm |
Kühlleistung **** | 2,5 kW |
Leistungsaufnahme Kühlmodus | 1,07 kW |
Heizleistung ***** | 2,2 kW |
Leistungsaufnahme Heizmodus | 0,98 kW |
Anschlussspannung | 1 Ph / 220-240 V / 50 Hz |
Schutzart | IPX4 |
Gewicht Innengerät | 2,7 kg |
Gewicht Aussengerät | 42,5 kg |
Luftumwälzung | 600/300 m³/h |
Luftumwälzung Innengerät | 340/280/220/190 m³/h |
Innengerät: Schalldruckpegel * | 53/48/43/38 dB(A) |
Außengerät: Schalldruckpegel ** | 65/55 dB(A) |
Innengerät: Schallleistungspegel *** | 63/58/53/48 dB(A) |
Außengerät: Schallleistungspegel *** | 75/65 dB(A) |
Maximale Entfeuchtung | 1 l/h |
Kältemittel ******* | R410A |
GWP Wert des Kältemittels | 2088 |
Rohrdurchmesser Fl.-Seite | - |
Rohrdurchmesser Gas-Seite | - |
Arbeitstemperatur kühlen | 18 ~ 43 °C |
Arbeitstemperatur heizen | 2 ~ 24 °C |
Alle Angaben basieren auf internen Labortests | * Angabe der Prüfdaten gemessen in einem schalltotem Raum im Abstand von 1m vor und 0,8m unterhalb des Gerätes.
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Frage zum Produkt
Produkt: SINCLAIR | Dach-Klimaanlage ASV-25AS | Caravan & Wohnmobil | 2,5 kW
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.