Partikelabscheider für den Schornstein - clevere Feinstaub-Magneten | Klimaworld

Partikelabscheider: Gegen Feinstaub aus dem Schornstein

Wenn Stückholz oder Pellets in Kaminen und Heizkesseln verbrennen und uns so mit wohliger Wärme versorgen, dann tun sie das nicht rückstandslos. Während der überwiegende Großteil der Reste als Asche zurückbleibt, werden Ruß und Feinstaub noch während des Verbrennungsvorganges in die Luft abgegeben und über den Schornstein nach draußen transportiert. Das belastet die Umwelt nicht unwesentlich und ist auch der Gesundheit nicht zuträglich. Genau hier kommen Partikelabscheider ins Spiel.

> Was genau ist ein Partikelabscheider und welche Arten gibt es?
> Wie funktioniert ein Partikelabscheider?
> Wann muss ein Partikelscheider eingebaut werden - und wann nicht?
> Was ist der Airjekt1?
> Wie teuer ist ein Partikelscheider?
> Wird der Einbau von Partikelscheidern gefördert?
> Welche Vorteile hat ein Partikelscheider?

Was genau ist ein Partikelabscheider und welche Arten gibt es?

Beim Verbrennungs- bzw. Heizvorgang bildet sich eine gewisse Menge an Feinstaub. Der ist gesundheits- und umweltschädlich gleichermaßen. Um den Ausstoß der Partikel so weit wie möglich zu begrenzen, gibt es die Möglichkeit, den entstehenden Rauch mittels Partikelabscheider zu reinigen. Die Funktionsweise ist dabei abhängig vom Modell.
Während bei einem aktiven Feinstaubfilter die Schadstoffe mittels Elektrostatik gebunden werden, geschieht das beim passiven Partikelabscheider durch mechanische Filter. Wie die jeweiligen Varianten im Detail funktionieren, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie funktioniert ein Partikelabscheider?

Welche Abscheider-/Filtervarianten es gibt, ist nun bekannt. Die Unterschiede liegen in der Technik, in Hochspannung und heißen Oberflächen. Eine ungefähre Ahnung der Funktionsweise ist also ebenfalls vorhanden. Wie genau die Reinigung des Rauches aber vor sich geht, das ist Gegenstand des folgenden Abschnitts.

    • Aktiver/elektrostatischer Partikelabscheider: Bei dieser Variante wird eine Hochspannungselektrode direkt im Rauchrohr angebracht. Der durchgeleitete Strom sorgt für die Bildung eines elektrischen Feldes. Wenn Rauchgas durch diese Hochspannung strömt, werden die Feinstaubpartikel elektrisch aufgeladen und von den Wänden des Rauchrohres angezogen, wo sie sich ablagern und entsprechend einfach entfernt werden können. Unter Laborbedingungen wurde nachgewiesen, dass dieser Vorgang durchschnittlich 73% der Feinstaubpartikel aus dem Rauch entfernt.
      Nass- und Trockenabscheider
      Im Falle von Elektroabscheidern gibt es ein weiteres Unterscheidungsmerkmal. Und zwar hinsichtlich der Festsetzung und Entfernung des Feinstaubes. Bei Nassabscheidern sammeln sich die geladenen Schadstoffe an einem hauchdünnen Feuchtigkeitsfilm. Bei Trockenabscheidern werden die gebildeten Flocken von Ihrem Schornsteinfeger per Rütteln bzw. Kehren entfernt.
    • Passiver/mechanischer Partikelabscheider: Die passiven Modelle benötigen indes keinen Strom, um zu funktionieren. Ihr Funktionsprinzip basiert auf jenem eines Katalysators. Die passiven Feinstaubabscheider bestehen aus Filtern (Keramik oder Metall) und befinden sich im Rauchrohr oder im Abgasstutzen. Dort wandeln sie nicht verbrannte Bestandteile des Abgases durch eine chemische Reaktion in ungefährlichere Stoffe. Sofern sich Feinstaubpartikel nicht ohnehin in der Konvektionszone ablagern, verbrennen sie an der heißen Oberfläche der Filter.

Funktion_airjekt

Gibt es einen Unterschied zwischen Partikelabscheider und Feinstaubfilter?
Im Laufe der Recherche zum Thema Partikelabscheider stolpern Sie unter Garantie auch immer wieder über das Wort „Feinstaubfilter”. Und zu Recht werden Sie sich fragen: Gibt es einen Unterschied? Kurz gesagt: Jein.
Zwar legen alleine die Bezeichnungen „Filter” und „Abscheider” nahe, dass es sich um zwei unterschiedliche Funktionsweisen handeln muss. In der Praxis werden die Begriffe aber meist simultan verwendet. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist und bleibt die Art der Abgasreinigung. Elektrostatisch oder mechanisch/chemisch.

Wann muss ein Partikelabscheider eingebaut werden – und wann nicht?

In der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (oder 1. BImSchV) ist genau geregelt, welche Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid beim Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht überschritten werden dürfen:

  • Feinstaub: 0,15g/m³ Abgas
  • Kohlenmonoxid: 4g/m³ Abgas

Bindend sind diese Richtwerte für all jene Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet worden sind. Neuere Modelle verfügen in der Regel bereits über eine gute, integrierte Abgasreinigung, die Grenzwerte bei Normalbetrieb nicht erreicht. Bei älteren Modellen sieht das etwas anders aus. Hat Ihre Heizungsanlage Probleme bei der Einhaltung dieser Werte, ist die Nachrüstung eines Partikelabscheiders oder Feinluftfilters verpflichtend. Je nach Heizungs-Baujahr endet(e) die Frist zu einem anderen Zeitpunkt. Der nächste Stichtag ist der 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Tag müssen all jene Feuerstätten mit Filtern oder Abscheidern nachgerüstet worden sein, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 errichtet wurden. Geschieht dies nicht, droht die Stilllegung. Ein kurzer Überblick über die geltenden Fristen für die jeweiligen Baujahre:

Baujahr Spätester Nachrüstungszeitpunkt
1. Januar 1985 – 31. Dezember 1994 31. Dezember 2020
1. Januar 1995 – 21. März 2010 31. Dezember 2024

Für alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, sind die Fristen bereits abgelaufen.
Wurden Kamine oder Öfen vor dem 21. März 2010 eingebaut, besteht eigentlich die Nachweispflicht durch den Besitzer, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Dafür ist entweder eine Herstellerbescheinung notwendig oder eine Messung durch einen Profi.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Austausch- bzw. Nachrüstpflicht nicht greift. Das trifft zu, ...

  • wenn privat genutzte Herde eine Leistung von weniger als 15 kW aufweisen.
  • bei offenen Kaminen und Grundöfen
  • wenn Einzelraumfeuerungsanlagen die komplette Wohneinheit alleine mit Wärme versorgen
  • wenn die Einzelraumfeuerungsanlage vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurde

Der Airjekt 1 – das Highlight unter den Partikelabscheidern

Steht also eine Umrüstung auf einen Partikelabscheider ins Haus, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Modell. Überaus beliebt und seit Jahren bewährt ist der Airjekt 1 von Kutzner & Weber – der erste und bis heute einer der besten Partikelabscheider für Pelletkessel, Kaminöfen, Holzvergaser etc.
Eingeführt im Jahr 2006 war der Airjekt 1 der erste elektrostatische, also aktive Partikelabscheider für Holzfeuerungsanlagen. Er filtert bis zu 90% der Schadstoffpartikel aus dem Rauch. Neben diesem enorm hohen Wirkungsgrad macht eine weitere Eigenschaft das Flaggschiff von Kutzner & Weber so beliebt: Der Airjekt 1 ist für so gut wie alle entsprechenden Heizungsanlagen und Kamine geeignet. Er kann eingesetzt werden in

  • holzbefeuerten Kesselanlagen
  • Kaminöfen
  • Feuerräumen (geschlossen und offen)

Wichtig ist dabei lediglich, dass die Leistung der Anlage 50kW nicht übersteigt und der Durchmesser des Abgasrohres zwischen 13 und 30 Zentimetern liegt.

Selbstverständlich finden Sie den Airjekt 1 von Kutzner & Weber, neben vielen anderen Modellen, auch im Onlineshop von Klimaworld.com.

Airjekt_Abscheideeffizienz

Wie teuer ist ein Partikelabscheider?

Je nach Funktionsweise unterscheiden sich auch die Kosten, die auf Sie als Heizungs- bzw. Kaminbesitzer beim Einbau von Partikelabscheidern oder Feinstaubfiltern zukommen. Haben Sie sich für einen aktiven Partikelabscheider entschieden, müssen Sie mit Kosten in einer Höhe von rund 1.000 Euro rechnen. Die Montage und der Stromverbrauch sind dabei noch nicht mit einberechnet.

Feinstaubfilter, also passive Partikelabscheider, sind hingegen deutlich billiger und bereits ab 300 Euro erhältlich. Allerdings haben die einen großen Nachteil: Die Filter müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Diese Arbeit entfällt bei aktiven Modellen.

Wird der Einbau von Partikelabscheidern gefördert?

Von eventuell hoch anmutenden Kosten für die Nachrüstung eines Partikelabscheiders müssen Sie sich nicht täuschen lassen. Denn: Der Einbau wird gefördert. Und zwar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main.

Grundsätzlich muss dabei zwischen zwei Fördervarianten unterschieden werden. Dem Investitionszuschuss „Biomasse” und der „Innovationsförderung”.

Der Investitionszuschuss beträgt 35% auf die Gesamtanlage und wird bei der Nachrüstung eines Pelletkessels, einer Stückholzheizung, eines Holzvergasers oder eines Hackschnitzelofens mit einem Partikelabscheider ausgezahlt. In etwas anderen finanziellen Bereichen bewegen wir uns bei der Innovationsförderung. Wird im Zuge der Anschaffung einer neuen Biomasseheizung nämlich zusätzlich ein Partikelabscheider eingebaut, erhöht sich der Förderbetrag. Ideal kombiniert sind auch hier bis zu 35% BAFA-Förderung drinnen.

Partikelabscheider: Die Vorteile im Überblick

Zusammengefasst lässt sich also festhalten, dass sich der Einbau von Partikelabscheidern und Feinstaubfiltern durchaus rechnet. Und das auf mehrere Arten:

  • Nachhaltigkeit und Gesundheit: Die im Rauchgas enthaltenen Schadstoffe gelangen nicht mehr über den Schornstein nach draußen. Die Feinstaubbelastung wird verringert, Umwelt und Gesundheit werden geschont.
  • Kein Problem mit Bestands- und Denkmalschutz: Besonders alte Feuerstätten haben oftmals Probleme mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Ist das zum Beispiel bei Ihrem Lieblingskamin der Fall, möchten Sie sich aber nicht von dem guten Stück trennen, dann ist der nachträgliche Einbau eines Partikelabscheiders/Feinstaubfilters die Ideallösung. Machen Bestands- und Denkmalschutz den Austausch eines Kamins unmöglich, ermöglicht der Einbau eines Partikelabscheiders den weiteren Betrieb der Feuerstätte.
  • Nachrüstung leicht gemacht: Beschränkungen hinsichtlich Holzfeuerungsanlagen, in denen nachträglich ein Partikelabscheider/Feinstaubfilter eingebaut werden darf, gibt es so gut wie nicht. Die Montage sollte aber auf jeden Fall von einem Profi durchgeführt werden. Große Umbauarbeiten fallen dabei nicht an, sie ersparen sich die Schmutz- und Lärmbelästigung durch etwaige Baustellen.
  • Gut gefüllte Fördertöpfe: Die finanziellen Belastungen, die durch den Einbau eines Partikelabscheiders/Feinstaubfilters entstehen, müssen Sie nicht zur Gänze alleine tragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, unterstützt Sie dabei finanziell.

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