Was darf nicht im Kaminofen verbrannt werden? | Klimaworld

Brennstoffe: Was darf nicht im Kaminofen verbrannt werden?

Es passiert meist aus reiner Bequemlichkeit: Neben dem Feuerholz landen noch andere Dinge in der Brennkammer des Kaminofens, die dort eigentlich nichts verloren haben. Abfall liegt in dieser unrühmlichen Rangliste wohl ganz oben. Dabei ist die Verfeuerung bestimmter Materialien in einem Kaminofen nicht nur umweltschädlich, sondern in den meisten Fällen sogar gesetzeswidrig. Hier lesen Sie, was auf keinen Fall in den Kaminofen gehört, auf welcher Verordnung diese Verbote beruhen und wohin Sie sich wenden können, falls Sie Fragen haben sollten.

> Warum dürfen bestimmte Dinge nicht im Kaminofen verbrannt werden?
> Welche Materialien dürfen nicht im Kaminofen verbrannt werden?
> Wie ist die gesetzliche Grundlage, weshalb bestimmte Materialien nicht verbrannt werden dürfen?
> Wohin wende ich mich beim Fragen zu diesem Thema?
> Was ist das perfekte Brennholz für den Kamin?

Warum dürfen bestimmte Dinge nicht im Kaminofen verbrannt werden?

Wie bereits erwähnt, gibt es mehrere Gründe, warum bestimmte Dinge einfach nicht in den Kaminofen gehören. Da wären einerseits die gesetzlichen Richtlinien, die vornehmlich für ausreichenden Umweltschutz sorgen sollen. Und andererseits verkürzt das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien die Lebensdauer ihres Kaminofens, Kamineinsatzes oder Werkstattofens. Festgehalten sind die Richtlinien für die verbotenen Materialien in der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)“ – oder kurz: 1. BImSchV. Mehr Infos zu dieser Verordnung finden Sie im entsprechenden Abschnitt weiter unten.

Zunächst ein Blick auf die Problemfelder:

  • Umweltschutz: Giftige Gase, Emissionen weit über den erlaubten Grenzwerten. Was nach einem Kavaliersdelikt klingt, kann durchaus weitreichende Folgen für Mensch und Natur haben. Besonders in der Summe aller Verstöße.
  • Selbstschutz: Durch die Verbrennung nicht gestatteter Materialien schädigen Sie nicht nur Ihre Umgebung, sondern auch sich selbst. Die freigesetzten Stoffe (wie beispielsweise Formaldehyd, Dioxine, polyzyklische Kohlenwasserstoffe oder Furane) sind hochgradig gesundheitsschädlich und können sogar die Entstehung von Krebs begünstigen. Sicherlich, ein guter Kamin ist eigentlich dicht, die Abgase dürften nicht in den Wohnraum gelangen. Allerdings spricht man hier nicht von einem Vakuum, das alle unerwünschten Stoffe restlos aus dem Kamin saugt. Ein gewisser Prozentsatz gelangt immer in die unmittelbare Umgebung des Kaminofens. Und sei es nur bei der Reinigung, nachdem die Brennkammer ausgekühlt ist.
  • Materialschutz: Wollen Sie so lange wie möglich die wohlige Wärme Ihres neuen Kaminofens genießen? Dann sollten Sie ihn auch gut behandeln. Dazu gehört neben regelmäßiger Pflege auch die Verwendung von passenden Brennmaterialien. Die Verfeuerung von Kohle in einem für Scheitholz ausgelegten Kaminofen ist keine gute Idee. Der Einsatz falscher Stoffe führt oftmals zu Schäden am und im Kaminofen. So kann beispielsweise das Ofenrohr verstopfen. Die Gefahr, dass sich im Schornstein Glanzruß bildet, ist ebenfalls groß. Und das ist wiederum sehr gefährlich, denn Glanzruß begünstigt Rußbrand im Schornstein oder Ofenrohr.

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es grundsätzlich ratsam, sich an die Herstellervorgaben hinsichtlich des geeigneten Brennstoffes zu halten. Der Hersteller weiß am besten, mit welchen Materialien seine Anlage befeuert werden kann und soll.

Welche Materialien dürfen nicht im Kaminofen verbrannt werden?

Um den Ofen, sich selbst und die Umgebung zu schonen, sollten folgende Brennstoffe im Ofen nach Möglichkeit vermieden werden:

  • Feuchtes Holz
  • Behandeltes Holz
  • Altpapier
  • Abfälle

Feuchtes Holz

Auch wenn eine bestimmte Holzart eigentlich für die Verbrennung in Ihrem Kaminofen geeignet wäre, sollten Sie davon Abstand nehmen, wenn die Restfeuchte des Holzes zu hoch ist. Idealerweise liegt diese bei rund 15 %. Alles darüber mindert nicht nur die Effizienz des Verbrennungsvorganges, sondern steigert auch die Umweltbelastung. Liegt die Restfeuchte über einem Wert von 25 %, ist die Verfeuerung dieses Holzes sogar verboten. Diese negativen Folgen hat das Verbrennen von zu feuchtem Holz:

  • Staub und Ruß: Durch die Verfeuerung von feuchtem Holz vervielfacht sich der Staubgehalt im Abgas. Im Zuge dessen entstehen mehr Feinstaub und Ruß, die als besonders gesundheitsschädlich bekannt sind.
  • Kohlenmonoxid: Durch die erhöhte Feuchtigkeit kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung der Holzscheite. Die Folge sind erhöhte Kohlenmonoxid- und Kohlenwasserstoffwerte. Gleichzeitig entwickelt sich ein unangenehmer Geruch.
  • Fehlende Effizienz: Je feuchter das Holz, desto niedriger ist der Wirkungsgrad der Kaminöfen. Rund ein Drittel der im Holz gespeicherten Energie wird nicht wie geplant dem Heizvorgang zugeführt, sondern dafür aufgewendet, das im Holz befindliche Wasser zu verdampfen.

Ob Ihr Brenn- bzw. Scheitholz über eine akzeptable Menge an Restfeuchte verfügt, lässt sich ganz einfach mithilfe eines entsprechenden Holzfeuchtemessgeräts feststellen.

Behandeltes Holz

Holz ist bekanntlich nicht gleich Holz. Während unbehandeltes Scheitholz genau das ist, was in einem Kaminofen verbrannt werden darf, sieht es bei behandelten Hölzern anders aus: Egal, ob es lackiert ist, imprägniert oder anderweitig beschichtet: Bei der Verbrennung dieser Zusätze werden hochgiftige Schadstoffe freigesetzt. Der entstehende Rauch schädigt die Umwelt, die schlackeartigen Rückstände greifen die Brennkammer und den Rost an.

Das Verbot gilt dabei nicht nur für behandelte Hölzer. Spanplatten oder Holzfaserplatten fallen ebenfalls darunter. Auch vom Verbrennen von Paletten ist demnach dringend abzuraten. Oft ist hier unklar, ob das Holz behandelt wurde und zurückbleibende Nägel können darüber hinaus zu Beschädigungen des Kaminofens führen.

Altpapier

Viele werden nun vermutlich etwas stutzig sein und sich denken: „Aber fürs Anzünden verwende ich doch auch immer Altpapier. Warum soll das verboten sein?“ Und genau hier verläuft auch die Trennlinie zwischen erlaubt und nicht erlaubt. Denn offiziell ist die Verbrennung von Altpapier nur im Zuge des Anfeuerungsvorganges erlaubt.

Das Problem: Papier und Karton sind heute in den seltensten Fällen unbehandelt. Durch chemische Behandlungen gelangen Schadstoffe in das Material, die bei der Verbrennung wieder freigesetzt werden. Je mehr Altpapier verfeuert wird, desto größer ist die Belastung für Mensch und Umwelt. Dazu kommt, dass der Energiegewinn (also die Wärmeentwicklung) bei der Verbrennung von Papier oder Karton sehr gering ist. Unter das Verbot fallen übrigens auch Papierbriketts.

Abfälle

Nein, ein Kaminofen ist keine Müllverbrennungsanlage! Auch, wenn das früher anders gesehen wurde, aber Haushaltsabfälle haben in der Brennkammer nichts zu suchen. Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Bei der Verbrennung von Kunststoffen werden giftige, umweltschädliche Stoffe freigesetzt. Das trifft auf Bio-Abfälle zwar nicht zu, die wären allerdings in einem Komposter bzw. auf einem Komposthaufen besser aufgehoben.
  2. Werden Abfälle verbrannt, geschieht das nicht vollständig. Die Rückstände setzen sich im Brennraum fest, verkleben und beschädigen diesen. Die Verfeuerung von Abfällen bereitet also weder der Umwelt noch dem Kaminofen selbst Freude.

Welches Gesetz sagt, was in den Kamin darf und was nicht?

Wie weiter oben kurz erwähnt, finden sich die gesetzlichen Angaben zur Verbrennung Kaminofenverbrennung in der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)“ – oder kurz: 1. BImSchV.

In ihr ist klar und umfangreich festgehalten, was im Kaminofen verfeuert werden darf. Zuwiderhandeln stellt eine Straftat dar. Auf ertappte Umweltsünder warten mitunter hohe Bußgelder. Deren Höhe variiert je nach Bundesland etwas. In den meisten Fällen beginnen die verhängen Strafen aber bei 150 € und werden dann ausgesprochen, wenn „noch keine schädlichen Umwelteinwirkungen“ eingetreten sind. Die Obergrenze liegt in den meisten Bundesländern bei 25.000 €. Die wird ausgesprochen, wenn „darüber hinaus die Gesundheit anderer geschädigt bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden. In Bayern können in derartig gelagerten Fällen gar Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden.

Verbrennungsvorschriften für den Kaminofen: Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Grundsätzlich sollte aus den Herstellerangaben klar hervorgehen, welche Materialien in Ihrem Kaminofen verbrannt werden dürfen und wovon Sie Abstand halten sollten. Sind diese Informationen allerdings verloren gegangen oder lückenhaft, ist der Bezirksschornsteinfeger die beste Adresse, an die Sie sich wenden können.

Für den Fall, dass sich Ihr Nachbar nicht an die Vorgaben hält und verbotene Materialien verbrennt, suchen Sie zunächst unbedingt erst das Gespräch. Manche Menschen sind in dieser Angelegenheit schlicht und einfach schlecht informiert. Besteht die Problematik weiterhin, ist ebenfalls der Bezirksschornsteinfeger die erste Anlaufstelle für Beschwerden. In besonders harten Fällen hilft meist nur noch der Gang zur Polizei.

Wie sieht das perfekte Kaminholz aus?

Nun ist bekannt , welche Dinge NICHT in den Kaminofen dürfen, aber was vom erlaubten Rest ist das perfekte Kaminholz? Oft wird darüber diskutiert, ob Hart- oder Weichholz besser ist. Wir empfehlen eine Kombination! Weichhölzer (Kiefer, Fichte) brennt leichter, gibt schneller Wärme ab und eignet sich somit gut für die Anfeuerung. Harthölzer (Buche, Eiche) brennen zwar nicht so einfach, dafür aber länger. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Blogbeitrag „Das beste Brennholz“. Generell ist es aber wichtig, dass Ihr Kamin-Brennholz absolut naturbelassen ist und die Restfeuchte die Grenze von 25 % nicht überschreitet. Idealerweise liegt der Wert bei 15 %.

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