Der Strombedarf unserer Gesellschaft steigt immer weiter an. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Im Gegenteil: In naher Zukunft wird sich diese Dynamik eher noch beschleunigen. Gleichzeitig drängt die Regierung vehement auf die Energiewende. Zusammen entsteht so ein Prozess, der unser Stromnetz immer wieder an seine Grenzen und darüber hinausbringt.
Eine Möglichkeit zur Entlastung wäre eine regional-gemeinschaftlich organisierte Dezentralisierung der Energieerzeugung, -distribution und -nutzung. Genau das verspricht das Modell des sogenannten „Energy Sharing“. Was das eigentlich ist, wie es funktioniert, welche Vorteile es mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist Energy Sharing?
Beim Konzept des Energy Sharings geht es darum, Energie miteinander zu teilen. Zentral ist außerdem, wo die Energie herkommt. Die wird nämlich tatsächlich selbst produziert und gleich auch selbst genutzt. Bürger haben die Möglichkeit, Solar- oder Windkraftanlagen in ihrer Umgebung mitzufinanzieren und nach Inbetriebnahme die Energie selbst zu beziehen – zu sehr vorteilhaften Konditionen, versteht sich.
Bei Energy Sharing handelt es sich also um ein lokales Energiekonzept, das auf der Teilhabe mehrerer Abnehmer und Produzenten beruht. Die Mitglieder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen dabei die regionale, bereits bestehendeöffentlichen Infrastruktur nutzen. Im Grunde geht es um den direkten Handel mit Strom zwischen zwei Parteien.
Ein kleines Beispiel:
- Ein Bauer bestückt alle seine Dachflächen mit Photovoltaikmodulen und stellt zusätzlich noch einige Paneele auf einer seiner Freiflächen auf. Dadurch produziert er viel mehr Sonnenstrom, als er eigentlich nutzen kann.
- Ein Hotelbetreiber in der Nähe verfügt zwar auch über eine PV-Anlage, allerdings ist er bezüglich der Dachflächen stark eingeschränkt. Sein eigener Bedarf lässt sich mit der so produzierten Menge an grüner Energie nicht decken.
- Die Lösung: Er kauft Sonnenstrom von dem überproduzierenden Bauern ein und nutzt dafür das öffentliche Netz.
- Der günstig produzierte – und überschüssige(!) – Strom des Bauern müsste nicht ungenutzt verpuffen bzw. zu ungünstigen Konditionen ins Netz eingespeist werden, sondern könnte direkt in der Region genutzt werden, was wiederum das Stromnetz entlasten würde.
Energy Sharing in Deutschland: Der aktuelle Stand
Bisher war an der Sache allerdings ein Haken: Energy Sharing war in Deutschland lange Zeit nicht erlaubt. Die Politik hatte es versäumt, entsprechende Strukturen dafür zu schaffen – sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Dabei verlangte die EU bereits in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018, dass die Mitgliedstaaten solche gemeinschaftlichen Modelle bis spätestens 30. Juni 2021 ermöglichen. Deutschland ließ diese Frist verstreichen.
Doch 2025 kam Bewegung in die Sache: Mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregierung endlich einen gesetzlichen Rahmen für Energy Sharing geschaffen. Der neu eingefügte § 42c EnWG definiert erstmals, unter welchen Bedingungen gemeinschaftlich erzeugter Strom über das öffentliche Netz an mehrere Abnehmer verteilt werden darf. Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Betreiber von Solar- oder Windkraftanlagen, die ans Verteilnetz angeschlossen sind, ihren Strom innerhalb des Bilanzierungsgebiets ihres Verteilnetzbetreibers direkt an teilnehmende Verbraucher liefern. Ab dem 1. Juni 2028 soll dies sogar gebietsübergreifend möglich sein, also auch zwischen benachbarten Verteilnetzgebieten, sofern sie in derselben Regelzone liegen.
Anlagenbetreiber, die Energy Sharing anbieten, werden von einigen Pflichten eines klassischen Stromversorgers befreit und können die vertraglichen Beziehungen zu ihren teilnehmenden Kunden vereinfachter gestalten – etwa besteht keine Verpflichtung mehr, für jeden Teilnehmer einen separaten Reststrom-Liefervertrag vorzuhalten. Energy Sharing steht in Deutschland nicht unbegrenzt allen offen: Große Unternehmen sind als Teilnehmer ausdrücklich ausgeschlossen, da das Modell primär Bürgerenergiegesellschaften und lokalen Gemeinschaften vorbehalten ist. Mit der EnWG-Novelle setzt Deutschland endlich die von der EU seit Jahren geforderte Teilhabemöglichkeit für Bürger am Energiemarkt um.
Gleichzeitig wird die aktuelle Regelung in Fachkreisen teils kritisch bewertet. Zwar wird die gesetzliche Verankerung des Energy Sharings als längst überfällig begrüßt, doch gilt sie vielen nur als erster Schritt. So bietet die neue Gesetzeslage kaum wirtschaftliche Anreize, um den mit Energy Sharing verbundenen bürokratischen und messtechnischen Aufwand zu kompensieren.
In Deutschland existiert übrigens schon seit Langem eine lebendige Tradition der Bürgerenergie. Ein Blick auf die Geschichte entsprechender Gemeinschaften zeigt dies deutlich. Viele Menschen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in Energiegenossenschaften, Bürgerwindparks und ähnlichen Initiativen zusammengefunden, um erneuerbaren Strom voranzubringen – lange bevor der Begriff Energy Sharing aufkam. Diese gewachsenen Strukturen können als Fundament dienen, auf dem das moderne Energy-Sharing nun aufbaut.
Die Bürgerenergiegesellschaft: Herzstück des Energy Sharings
Bei einer Bürgerenergiegesellschaft handelt es sich im Grunde um ein energiewirtschaftliches Unternehmen, das besonders durch eine hohe lokale Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gekennzeichnet ist. Häufig ist dies in Form von Genossenschaften organisiert: Bürger schließen sich zusammen, um gemeinsam in erneuerbare Energien zu investieren – zum Beispiel in Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, in Windräder oder Bioenergie-Anlagen in ihrer Region. Jeder Teilhaber beteiligt sich finanziell und hat Mitbestimmungsrechte, oft nach dem Prinzip „ein Kopf, eine Stimme“, unabhängig von der Einlage. Solche Bürgerenergie-Gesellschaften verfolgen nicht nur wirtschaftliche Gewinne, sondern meistens auch gemeinschaftliche Ziele wie Klimaschutz vor Ort, regionale Wertschöpfung und Unabhängigkeit von großen Energieversorgern. Sie sind damit das Herzstück dessen, was Energy Sharing erreichen will: eine dezentrale, bürgernahe Energiewende.
Bürgerenergiegesellschaften haben in Deutschland maßgeblich zum Ausbau der Erneuerbaren beigetragen. Bereits heute gibt es Hunderte von Energiegenossenschaften, in denen engagierte Bürger ihren eigenen grünen Strom produzieren. Energy Sharing knüpft genau hier an und erweitert die Möglichkeiten solcher Gemeinschaften. Dank der neuen gesetzlichen Regelung können Bürgerenergie-Gruppen ihren selbst erzeugten Strom künftig direkt mit ihren Mitgliedern und Nachbarn teilen – und zwar über das öffentliche Stromnetz. Diese Möglichkeit gab es in dieser Form bisher nicht. Die Bürgerenergiegesellschaft wird damit zum zentralen Akteur des Energy Sharings: Sie bündelt die Interessen der Gemeinschaft, übernimmt Betrieb und Verwaltung der Anlagen und sorgt dafür, dass die Aufteilung des Stroms transparent und fair erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen Energy Sharing und gemeinsamer Energieversorgung?
Das Grundkonzept des Energy Sharings – also gemeinsame Beschaffung einer Anlage und ebenso gemeinsame Nutzung der von ihr erzeugten Energie – ist nicht neu. Mieterstromprojekte oder manche Arten von Quartierversorgung gibt es nicht erst seit gestern. Wo liegt dann aber genau der Unterschied zum Energy Sharing?
Die bisherigen Projekte waren/sind so aufgebaut, dass die erzeugte Energie auch gleich vor Ort genutzt wird. Eine Einspeisung ins öffentliche Netz ist nicht vorgesehen. Beim Energy-Sharing ist das anders. Hier findet sehr wohl eine Einspeisung statt, was den Distributionsrahmen bzw. die belieferbare Region stark vergrößert – und gleichzeitig noch weitere Vorteile mitbringt, die der nächste Abschnitt etwas genauer unter die Lupe nimmt.
Die Vorteile von Energy Sharing
Folgende Vorzüge bringt ein Ausbau des Energy Sharings mit sich:
- Entlastung des Stromnetzes: Wer lokal produzierte Energie auch lokal verbraucht, entlastet die öffentlichen Distributionswege. Schon jetzt kommt in Deutschland nicht der gesamte erzeugte Grünstrom bei den Verbrauchern an. Tatsächlich gibt es Jahr für Jahr immer wieder Produktionsspitzen, mit denen das Stromnetz überfordert Bestimmte Anlagen müssen ihre Einspeisung in diesem Fall reduzieren. Allein im ersten Halbjahr 2022 konnten bis zu 5 % des nachhaltig erzeugten Stroms unterm Strich nicht genutzt werden. Eine Menge, mit der sich alle Haushalte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern versorgen ließen.
- Finanzielle Einsparungen: Während in bestimmten Regionen Deutschlands ein Überschuss zum Beispiel aus Windenergie besteht, gibt es in anderen Teilen des Landes Engpässe. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen hier ausgleichend eingreifen und sogenannte Redispatch-Maßnahmen Dabei handelt es sich um Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken. Manche werden gedrosselt, um bestimmte Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Andere werden hochgefahren, um den akuten Mangel zu beheben. Das kostet natürlich Geld. Die dadurch entstehenden Kosten kommen über die Stromrechnung (auch) bei den Verbrauchern an. Von 2021 bis 2022 haben sich diese Ausgaben verdreifacht – von 0,5 auf 1,5 Milliarden Euro.
- Bessere Umweltverträglichkeit: Der offensichtlichste Vorteil ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Je weniger Strom aus Kohle- oder Erdgaskraftwerken bezogen werden muss, desto besser. Energy Sharing macht die lokale Produktion, Distribution und Nutzung von nachhaltiger Energie für noch mehr Verbraucher interessant, als das ohnehin bereits der Fall ist. (Stichwort: Bürgerenergiegesellschaft)
- Beschleunigung der Energiewende: Durch das eben erwähnte Ansprechen neuer Zielgruppen würde sich die Geschwindigkeit der Energiewende erhöhen lassen. Der wirtschaftliche Anreiz für Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen steigt, die Dynamik wird beschleunigt, die Ziele werden rascher erreicht.
- Gesteigerte Unabhängigkeit: Wer seine Energie selbst erzeugt, muss weniger zukaufen bzw. weniger importieren. Lokale bzw. regionale Anlagen steigern den Grad der Autonomie, der Bedarf für Energieimporte sinkt.
Energy Sharing: So machen’s die Nachbarn
In Österreich ist man in Sachen Energy-Sharing schon deutlich weiter als hierzulande. Mieterstrommodelle existieren seit 2017, Energiegemeinschaften dank des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes seit 2021. Zwei Modelle stehen zur Auswahl:
- Die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen ganz offiziell Strom, Wärme oder Gas in Eigenregie aus erneuerbaren Quellen nicht nur erzeugen und nutzen, sondern auch speichern und verkaufen – und dafür das öffentliche Stromnetz Lokale Zusammenschlüsse müssen dabei über einen Anschluss am selben Trafo verfügen, auf regionaler Ebene muss es ein gemeinsames Umspannwerk geben.
- Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf die Produktion von elektrischem Strom beschränkt, kann dafür aber auch auf nicht erneuerbare Energiequellen zurückgreifen. Sie kann lokal tätig werden oder sich über mehrere Netzgebiete im gesamten Bundesgebiet erstrecken.
Neulinge in diesem Bereich haben die Möglichkeit, sich bei einer zentralen Koordinationsstelle beraten zu lassen. Der Austausch zwischen den einzelnen Bundesländern funktioniert überraschend gut.
Mitglieder einer Energiegemeinschaft profitieren dabei von verringerten Netzentgelten. Wie hoch diese genau ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Vereinfacht gesagt spielen die Regionalität bzw. der Anschluss an die Netzebene die Hauptrolle. 57 % Ermäßigung sind im Niederspannungsnetz festgelegt, zwischen 28 % und 64 % sind es im Mittelspannungsnetz. Dazu kommt die Zahlung einer Prämie für Energy-Sharing-Teilnehmer.
Energy Sharing: Ein Modell der Zukunft
Um den kontinuierlich steigenden Strombedarf unserer Gesellschaft zu decken und dabei gleichzeitig das öffentliche Netz zu entlasten, ist das Energy-Sharing-Modell ein äußerst vielversprechender Ansatz. Bürger schließen sich lokal zusammen, um gemeinsam ein „Kraftwerk“ zu bauen, um dann später die erzeugte Energie zu vergünstigten Tarifen zu beziehen. So nimmt die Energiewende Fahrt auf, der Umfang der Investitionen aus dem Privatbereich steigt und die jeweiligen Zusammenschlüsse machen sich selbst unabhängiger von den großen Anbietern.
Mit der EnWG-Novelle 2025 hat Energy Sharing in Deutschland endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten. Ab 2026 können engagierte Gemeinschaften ihren erneuerbar erzeugten Strom offiziell miteinander teilen – ein großer Meilenstein für die Bürgerenergiewende. Kosten sparen, Netze entlasten, Klimaschutz voranbringen und Bürger beteiligen: All diese Versprechen sollen durch Energy Sharing eingelöst werden. In der Praxis wird es nun darauf ankommen, wie gut die neuen Regelungen umgesetzt werden. Bleiben bürokratische Hürden und fehlende Anreize bestehen, könnte das die Entfaltung des vollen Potenzials bremsen.