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Warmluft-Kamineinsatz Flamen Kappa FS AKU 9kW mit Wärmespeicherung
nicht mehr lieferbar** Versandgewicht:
150,00 kg (Speditionsversand)
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
FLAMEN KAMINE UND ÖFEN stehen langjährige Erfahrungen mit Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Kaminen in Tschechien und in ganz Europa. Mit Leidenschaft für modernes Design, mit ausgezeichneten technischen Parametern und mit Rücksicht auf Umweltaspekte entwickeln wir für Sie Warmluftkamine und entsprechendes Zubehör. Unsere Produkte zeichnen sich durch ausgefeiltes Design, einfache Bedienung, hochwertige Materialien, sowie durch einfache Wartung aus. Unsere Umweltverträglichkeit bestätigen die Zertifikate, die unsere Kamine erfüllen. Nicht nur die europäische Grundnorm EN 13229/A2, sondern auch die anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte der österreichischen Norm 15a-BVG, sowie auch der deutschen Norm BImSchV Stufe II werden erfüllt. Auf unsere Produkte leisten wir eine 10 jährige Garantie - eine der längsten Garantiezeiten auf dem Markt. Diese Garantie macht, unter anderem unsere Wärmequellen zu einer ausgezeichneten Wahl für Sie.
KAPPA F S AKU ist für Warmluft, Strahl- und Speicherummauerungen passend. Dank ihrer niedrigen Leistung ist sie auch für Niederenergiehäuser ideal.
Niedrige regulierbare Leistung zusammen mit passendem Ummauerungsmaterial ermöglichen eine sehr geringe momentane Leistung bis 4 kW erzielen. Darum ist dieser Einsatz für Niederenergiehäuser passend, wo es Anforderung an eine kleine Leistung gibt.
Die Brennkammer ist mit Akkufeuerbetonplatten LACfire ausgekleidet.Platten kann man in Naturfarbe und Anthrazitfarbe bekommen.
Kamineinsatz KAPA FS AKU
- Moderne rahmenlose, bedruckte Designglasscheibe
- Doppelverglasung
- Modernes und einfaches Design mit rostfreiem Türgriff
- Einhebelsteuerung der Verbrennung
- Elegante Auskleidung mit Feuerbetonplatten LACfire (4-Jahre Garantie) sammelt die Wärme für wirksame, effektive und saubere Holzverbrennung
- FLAMclean System für saubere Scheibe und niedrige Emissionen
- Externe Verbrennungsluftzufuhr bewahrt eigene Hausklima.
- Tertiäre Verbrennungsluft.
- Zertifiziert nach: CSN EN 13229 (EU Norm), 15a-BVG (Österreich), DINplus (Deutschland), BlmSchV Stufe II (Deutschland)
Mehr Informationen
Abmessung in | mm |
---|---|
EAN | 4062852594768 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 150 |
Lieferzeit | nicht mehr lieferbar** |
Frage zum Produkt
Produkt: Warmluft-Kamineinsatz Flamen Kappa FS AKU 9kW mit Wärmespeicherung
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.