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Thermona Heiztherme Brennwerttherme | Therm 14 KD.A | 14 kW

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Thermona Heiztherme Brennwerttherme | Therm 14 KD.A | 14 kW : THERMONA-1080

Energieeffizienzklasse(n)

Heizen
A

Produkt Details

Beschreibung

Brennwerttherme Therm 14 KD.A inkl. Außentemperaturfühler

Die Brennwerthermen des Typs THERM 14 KD.A sind nur zur Beheizung bestimmt. Sie sind überall dort geeignet, wo die Warmwasserbereitung auf eine andere Art und Weise gelöst wird, z.B. mithilfe eines elektrischen Warmwasserspeichers. Die Gasthermen können nachträglich mit einer Warmwasserbereitung in einem externen indirekt beheizbaren Speicher durch die Verwendung eines externen 3-Wege-Ventils ergänzt werden.

Der Leistungsbereich der Kessel ist dem Einsatz in Objekten mit einem geringen Wärmeverlust, z. B. Niedrigenergiehäusern angepasst. So umfasst die stufenlose Regulierung der Kesselleistung einen Bereich von 2,4 - 14,6 kW. Die Kessel sind mit einer energiesparenden Umlaufpumpe ausgerüstet, wobei der Stromverbrauch bis zu 50% niedriger ist (gegenüber handelsüblichen Umwälzpumpen).

Details:

  • hohe Effektivität unter Ausnutzung des Prinzips der Kondensation von Wasserdämpfen aus Verbrennungsgasen
  • einfache Bedienung
  • Geeignete Kombination mit dem System der Fußbodenheizung
  • Regulierungsmöglichkeit nach Zimmertemperatur bzw. witterungsgeführt
  • Parameteranzeige mithilfe eines LCD-Displays
  • Top Design
  • Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer
  • Stufenlose Leistungsregulierung im gegebenen Bereich
  • Sehr geringer Emissionsgehalt an NOx und CO
  • Kleine Maße

Lieferumfang:

  • Therm 14 KD.A inkl. Außentemperaturfühler
  • Bedienungsanleitung
  • Typenschild deutsch

Achtung: Der Hersteller verlangt die Montage eines Filters sowie einer Schlammeinrichtung auf der Saugseite der Pumpe.


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 300
Breite 430
Höhe 725
EAN 4260609964127
Modell Name THERM 14 KD.A
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 32
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Nennleistung 13,8 kW
Leistungsbereich 2,5-14 kW
Wirkungsgrad 98-106 %
Gasverbrauch - Erdgas 0,26 – 1,46 m³/h
NOx - Klasse 5
Maximaler Überdruck des Heizsystems 3 bar
Schutzart IP 41 (D)
Abgasanschluss 60/100 mm
Thermen-Typ Gasbrenntwerttherme
Art der Montage wandhängend
Hersteller Thermona
Energie Klasse - Heizen A
Lautstärke innen in dB 57

Frage zum Produkt

Produkt: Thermona Heiztherme Brennwerttherme | Therm 14 KD.A | 14 kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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