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Spartherm Kamineinsatz | Varia 1V 57 | Türanschlag rechts | einfache Verglasung | RLA

Varia 1V 57 re S - 4S 2015
Artikelnummer
1057958
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Spartherm Kamineinsatz | Varia 1V 57 | Türanschlag rechts | einfache Verglasung | RLA : 1057958

Energieeffizienzklasse

Allgemein
A+

Produkt Details

Beschreibung

Spartherm Kamineinsatz Varia 1V 57 | 11 kW | einfache Verglasung

Der Kamineinsatz Varia 1V 57 des Herstellers Spartherm kann durch seine individuellen Einsatzmöglichkeiten überzeugen. Trotz der geringen Größe dieses Holzkamins konnten Funktionalität und Design optimal kombiniert werden. So lässt er sich perfekt in jeden Wohnbereich integrieren. Mit seiner geringen Größe eignet sich der Varia 1V 57 besinders für niedrige Einbausituationen.

Durch die optionale Auswahl einer selbstschließenden Klapptür wird zusätzlich die Sicherheit und der Komfort erhöht. Diese selbstschließende Klapptür ermöglicht bei diesem Kamin zusätzlich eine Mehrfachbelegung des Schornsteins. Außerdem können Sie zwischen einem links- oder rechtsbündigen Türanschlag wählen.

Vorteile:

  • Generieren Sie die perfekte Wärmemenge
  • Gleichmäßiges Knistern und Lodern
  • Digital kontrollierbar und per App steuerbar
  • Wärme speichern und ökonomisch Heizen

 


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 558
Breite 706
Höhe 1149
EAN 4062852640533
Modell Name Varia 1V 57
Design Minimalistisch
Farbe anthrazit
Gewicht in kg 225.00
Lieferzeit Anfrage**
GPSR-Referrer Spartherm Holding GmbH
GPSR-Anschrift Maschweg 38, 49324 Melle
GPSR-Mail verkauf@spartherm.com
EU verantw. Person verkauf@spartherm.com
Nennleistung 11,0 kW
Leistungsbereich 7,7 - 14,3 kW
Luftumwälzung m³/h
Nennleistung wasserseitig kW
Nennleistung luftseitig kW
Gasverbrauch - Erdgas m³/h
Gasverbrauch - Propan m³/h
Öldurchsatz Stufe 1/2 kg/h
Brennstoffverbrauch kg/h
El. Nennanschlussleistung W
Max. Geräuschpegel dB
Mittlere Rauchgastemperatur 315 °C
Brenngasfluss 7,6 g/s
Kohlenmonoxid-Emissionen mg/m³
CO2 Gehalt 12,6 %
Feinstaubgehalt mg/m³
Wirkungsgrad > 80 %
Kaminzug 12 Pa
Volumen Wassertasche Liter
Abgasanschluss 200 mm
Abmessung Füllöffnung mm
Max. Scheitholzlänge mm
Vorratsbehälter Liter
Scheibenspülung Nein
Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
max. Betriebsdruck bar
Verbrennungsluft 25,7 m³/h
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich
Mindestabstand Rückseite 50 mm zu brennbaren Baustoffen
Hersteller Spartherm
Energieeffizienzklasse A+

Frage zum Produkt

Produkt: Spartherm Kamineinsatz | Varia 1V 57 | Türanschlag rechts | einfache Verglasung | RLA

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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