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Rotex Grundeinheit Grenzwertgeber-Kette ✔ Heizöltank variosafe | GWG01

Die Grundeinheit GWG01 wird zur Montage an einen bestehenden Grenzwertgeber benötigt um das Erweiterungsset GWG02 an jeden zu überwachenden Tank ohne Grenzwertgeber anzuschließen.

Artikelnummer
110121
inkl 19% MwSt 53,00 €
Auf Lager Lieferzeit: 
1 - 3 Werktage**
Versandgewicht: 
0,14 kg

Produkt Details

Beschreibung

Rotex Grundeinheit Grenzwertgeber-Kette - Füllstandsbegrenzer für Heizöltank variosafe | GWG01

Für Batterietanksysteme wurden sogenannte Füllstandsbegrenzer entwickelt. Zusätzlich zu dem einen vorgeschriebenen Grenzwertgeber auf dem in Füllrichtung ersten Tank, werden die weiteren Batterietanks durch Füllstandsbegrenzer gegen Überfüllung abgesichert.

Die Füllstandsbegrenzer funktionieren nur in Kombination mit dem Grenzwertgeber. Dieser ist im Grundpaket ANK oder zur Nachrüstung separat im Zubehör bestellbar. Sie werden als Schwimmerschalter angeboten. Diese Kombination auch als Grenzwertgeber-Kette bezeichnet.

Der Grundbausatz kann bei einer Umgebungstemperatur von -25 °C bis 60 °C eingesetzt werden. Das Gehäuse besteht aus Kunststoff und der Anschlussstecker ist 2-polig.

Die Grundeinheit ist für Heizöltanks der Serie variosafe VSF 600/750/1000/1500 geeignet.

Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht!


ROTEX ✔ setzt Trends mit innovativen und umweltschonenden Heizsystemen!

Rotex - Daikin Group

 


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Artikel Einheit Set
Abmessung in mm
Länge 40
Breite 85
Höhe 50
EAN 4024749059200
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 0.14
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
Verpackungsmaße HxBxT 120x310x260 mm
GPSR-Produkttyp Bundle
GPSR-Hinweis Artikel nur bestimmungsgemäß nutzen. Installation/Wartung durch Fachpersonal. Herstellerangaben & Vorschriften beachten. Bedienungsanleitung lesen. Bei Fragen Fachbetrieb kontaktieren.
GPSR-Link

Sicherheitsinformationen

GPSR-Referrer Daikin Industries, Ltd.
GPSR-Anschrift Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
GPSR-Mail info@daikin.de
EU verantw. Person info@daikin.de
WEEE-Reg.-Nr. DE 20474025

Frage zum Produkt

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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