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MITSUBISHI | Interface zur Integration ins M-Net | MAC-334IF-E

Mit dem Interface können alle Klimageräte der M-Serie in ein City-Multi-Bus-System integriert werden.

MAC-334IF-E
jetzt nur: 230,95 € bisher: 367,00 €
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Produkt Details

Beschreibung

MITSUBISHI Interface MAC-334IF-E zur Integration der M-Serie

Das Schnittstellenmodul ermöglicht die Einbindung der M-Serie-Klimageräte in den City-Multi-Datenbus M-Net und dessen Systemsteuerungen. Es ist an alle M-Serien-Geräte anschließbar und wird mit dem beiliegenden Kabel direkt auf die Innengeräteplatine aufgesteckt, die Spannungsversorgung erfolgt dabei durch das Innengerät. Die Bedienung und Überwachung der Klimageräte kann durch diese optionale Schnittstelle auch über den City-Multi-Datenbus und dessen Systemsteuerungen erfolgen. Alternativ können die M-Serien-Geräte auch mithilfe einer City-Multi-Steuerung bedient werden, ohne dabei in ein City-Multi-Bus-System eingebunden zu werden. Hierzu wird dann ein zusätzliches Netzteil für die Spannungsversorgung (PAC-SC51KUA) benötigt.


Technische Daten

  • Spannungsversorgung: 12 V DC (kommt direkt vom Innengerät)
  • Leistungsaufnahme: 2 W
  • Betriebsstrom 0,15 A
  • Einsatzbereich: 0 bis 40 °C
  • max. Entfernung zwischen Innengerät und Interface: 2 m

Lieferumfang

  • 1 × Schnittstelleneinheit mit Verbindungskabel (5-adrig)
  • 2 × Schrauben für Montage 3,5×12
  • 1 × Polstermaterial (mit Klebemittel)
  • 2 × Montagekabelklemmen (klein)
  • 4 × Montagekabelklemmen (mittel)
  • 3 × Montagekabelklemmen (groß)
  • 4 × Befestigungsschrauben 3,5×12
  • 9 × Kabelbinder
  • 5 × Befestigungen (zum Zusammenbinden der Drähte)
  • 1 × Elektrozuleitungen (3-adrig)
  • 1 × Befestigungsschraube 4×10
  • 1 × Befestigungsschraube 4×16


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 70
Breite 160
Höhe 54
EAN 4062852125474
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 0.50
Lieferzeit 4 - 8 Werktage**

Öko Richtlinie

   
   

Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie. 

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.

Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“

Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

  

 

 

 

 

 

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