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La Nordica Holzofen mit Backfach | Gemma Forno | 7 kW

2in1: Mit dem Gemma Forno von La Nordica ist beides möglich: Heizen und Backen-und das gleichzeitig.

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GEMMA-FORNO
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La Nordica Holzofen mit Backfach | Gemma Forno | 7 kW : GEMMA-FORNO

Energieeffizienzklasse

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Produkt Details

Beschreibung

Holzofen mit Backfach Gemma Forno

2in1: Mit dem Gemma Forno von La Nordica ist beides möglich: Heizen und Backen-und das gleichzeitig. Mit seiner Leistung von 7 kW können Sie Räume von bis zu 200 m³ beheizen. Die Aussenverkleidung des Gemma Forno besteht wahlweis eaus Majolika Keramik oder Naturstein.

Der emaillierte Backofen besitzt ein Fassungsvermögen von 19 Litern. In der oberen Sichtscheibe ist ein Thermometer zur bequemen Temperaturkontrolle eingelassen.

Das von La Nordica-Extraflame entwickelte Verbrennungssystem ermöglicht dank eines Zweiluft-/Drittluftsystems eine Nachverbrennung, die die Emissionen beträchtlich reduziert, wodurch die strengsten europäischen Rechtvorschriften eingehalten werden.

Besonderheiten des Gemma Forno

  • Außenverkleidung aus Majolika Keramik oder Naturstein
  • Feuerstelle aus Gusseisen
  • Emaillierter Backofen 19 l
  • Feuerraum-, Backofentür und obere Abdeckung aus emailliertem Gusseisen
  • Keramikglas bis 750° wärmebeständig

Technologien des Gemma Forno

Post Combustion System (PCS)

  • Von La Nordica entwickeltes Verbrennungssystem
  • Nachverbrennung dank eines Zweitluft-/Drittluftsystems
  • Emissionen werden verringert=Europäische Normen werden eingehalten und die Umwelt geschont

Clean Glass Control (CGC)

  • Sekundärluft wird an der Innenseite der Scheibe entlanggeführt und bildet einen Schutzmantel (Scheibenspülung)

Resistant Door at the Time (RDT)

  • Feuerraumtür besteht aus hochwertigem Gusseisen
  • Bleibt auch bei höchster Hitze formstabil
  • Verhindert das Austreten schädlicher Gase


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Artikel Einheit St
EAN 4062852121445
Modell Name Gemma Forno
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 121
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Nennleistung 7 kW
Brennstoffverbrauch 1,9 kg/h
Abgastemperatur Nennleistung 202 °C
Abgasmassenstrom 6,2 g/s
Wirkungsgrad 85,3 %
Förderdruck 10 Pa
Brennkammer HxBxT mm 370x220x290 | Backofen HxBxT mm 296x227x290
Abgasanschluss Ø 120 mm
Abmessung Füllöffnung HxB mm 220x215
Scheitholzlänge mm
Vorratsbehälter Liter
Scheibenspülung Ja
Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
Raumheizvermögen bis zu 200 m³ (je nach Isolierung)
Bauart 1
BImSchV-Emissionswerte Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2
Hersteller La Nordica
Energieeffizienzklasse A+

Frage zum Produkt

Produkt: La Nordica Holzofen mit Backfach | Gemma Forno | 7 kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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