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Kutzner+Weber Zugbegrenzer ZA100
- ruhigerer Abbrand
- niedrige Emissionen
- geringerer Brennstoffverbrauch
nicht mehr lieferbar** Versandgewicht:
1,00 kg
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Allgemein
Zugbegrenzer, in der DIN 4795 auch als Nebenluftvorrichtungen bezeichnet, sind mechanische oder motorische Bauteile, die in einem Abgassystem gleichmäßige Unterdruckbedingungen herstellen. Sobald der Zug im Schornstein den optimalen Wert überschreitet, öffnet sich die Klappe des Zugbegrenzers und begrenzt den Unterdruck über die zusätzlich zugeführte Luftmenge. Sobald der voreingestellte Wert erreicht ist, schließt die Klappe wieder. Dieser ebenso einfache wie effektive Vorgang sorgt für eine gleichmäßige Verbrennung und messbare Energieeinsparung. Investitionen in Zugbegrenzer amortisieren sich durch den reduzierten Brennstoffverbrauch nach kurzer Zeit und zeigen im privaten und industriellen Bereich einfache Möglichkeiten auf Heizkosten zu reduzieren. Ein weiteres Argument für Zugbegrenzer ist der durch die konstante Verbrennung reduzierte Schadstoffausstoß.
- Einbau in Schornstein-Verbindungsleitungen
- Ø 100 oder 110 mm
Warum Zugbegrenzer?
Die Dimensionierung von Abgassystemen bzw. Schornsteinen richtet sich nach den daran anzuschließenden Feuerstätten. Die daraus resultierende Leistungsfähigkeit einer Abgasanlage unterliegt jedoch natürlichen Schwankungen, bedingt durch Temperaturunterschiede zwischen den Jahreszeiten und der Witterung. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten werden die Abgasanlagen für eine angenommene Außentemperatur von 15° C ausgelegt (nach EN 13384). In der Heizperiode, in der die Anlagen hauptsächlich betrieben werden, kann durch das ungünstige Tem- peraturgefälle ein zu hoher Unterdruck im System auftreten. Das hat zur Folge, dass die Verbrennung auf unwirtschaftliche Weise angefacht wird. Der Wirkungsgrad verschlechtert sich, der Energie- verbrauch steigt. Zugbegrenzer begrenzen den Unterdruck auf den für die Feuerstätte optimalen Wert.
Für maximale Genauigkeit und Sicherheit
Diese Zugbegrenzer zeichnen sich durch höchste Regel- und Fertigungsgenauigkeit aus. Durch die ausschließliche Verwendung von Edelstahl, hochwertigem Messing und konstruktiv aufwendige Lösungen wie den Anschlagsdämpfer, arbeiten diese Klappen äußerst geräuscharm und zuverlässig. Die Modelle Z130, Z180 und Z 150 S lassen sich durch eine Motorsteuerung erweitern bzw. nachrüsten, um das Lüften des Schornsteins in Stilstandszeiten zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den Basismodellen sind diese Zugbegrenzer auch mit einer Überdruckklappe erhältlich. Diese Sicherheitseinrichtung schützt bei ungewollten Druckschlägen, wie sie beim Anfahren des Kessels entstehen können.
ZA100 Zugbegrenzer komplett aus Edelstahl,in Ausführung ZA 100/100 bzw. ZA 100/110
Die gemäß DIN 4795 geprüften, mechanisch arbeitenden Geräte geben in Abhängigkeit von der Druckdifferenz im Schornstein eine Öffnung zur Abgasanlage hin frei. Durch die so kontrolliert einströmende Nebenluft wird der Auftrieb (Schornsteinzug), unabhängig von Witterungseinflüssen, konstant gehalten und zugunsten des Verbrennungsprozesses optimiert. Die Zug- begrenzer schaffen somit gleich bleibende Druckbedingungen in der Abgasstrecke und tragen wesentlich zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie des Wirkungsgrades bei.
Wirkungsweise von Zugbegrenzern
Feuerstätten wie Öl- oder Pelletkessel benötigen für ihren Betrieb einen bestimmen und konstanten Unterdruck am Abgasstutzen. Erhöht sich dieser Unterdruck, so verschlechtert sich der entsprechende Wirkungs- bzw. Nutzungsgrad und der Brennstoffverbrauch nimmt zu. Zugbegrenzer bauen diesen erhöhten Unterdruck ab und ermöglichen dadurch einen ruhigeren Abbrand.
Einstellen des Zugbegrenzers
Damit für die Feuerstätte optimale Betriebsbedingungen vorliegen und der maximale Effekt für die Trocknung des Schornsteins erreicht wird, ist der Zugbegrenzer gemäß den Angaben in der Einbauanweisung auf den „Mindest-Zugbedarf“ der Feuerstätte einzustellen. Dieser ist auf dem Typenschild oder in der Montageanweisung angegeben. Bei Anlagen mit Gasfeuerstätten mit Brenner ohne Gebläse oder Heizkessel kleiner Leistung reicht in der Regel ein Zugbedarf von 10 Pa.
Gründe für Nebenluftvorrichtungen
Moderne Feuerstätten stellen besonders hohe Anforderungen an die Abgasanlage. Die angegebenen Wirkungsgrade lassen sich nur durch einen konstanten Unterdruck erreichen. Eine normgerechte Nebenluftvorrichtung bietet die Möglichkeit, den Schornstein unabhängig von der Betriebsweise an die Feuerstätte anzupassen. Sie optimieren die Energiebilanz und den Emissionsausstoß Ihrer Heizanlage. Durch den Einbau einer Nebenluftvorrichtung werden folgende Ziele angestrebt:
• Ausgleich von witterungsbedingten Unterdruckerhöhungen.
• Senkung des Taupunkts und somit späterer Kondensatausfall.
Technische Regeln
Nebenluftvorrichtungen (Zugbegrenzer) sind an Feuerstätten, Verbindungsstücken oder Schornsteinen zulässig, wenn nach DIN 18160-1 (2001) sichergestellt ist:
• dass die einwandfreie Ableitung der Abgase nicht beeinträchtigt wird.
• die Abgase bei Stau oder Rückstrom nicht in gefahrdrohender Menge austreten können.
• die Prüfung und Reinigung der Abgasanlage nicht beeinträchtigt wird.
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
EAN | 4062852036954 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 1.000000 |
Lieferzeit | nicht mehr lieferbar** |
GPSR-Referrer | Joseph Raab GmbH & Cie. KG |
GPSR-Anschrift | Frauenstraße 32, 82216 Maisach |
GPSR-Mail | info@raab-gruppe.de |
EU verantw. Person | info@raab-gruppe.de |
Frage zum Produkt
Produkt: Kutzner+Weber Zugbegrenzer ZA100
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.