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Kaminoflam Winkelrohr-Set mit Wandfutter und Rosette Ø150 mm gussgrau

Winkelrohr-Set ohne Verlängerung, mit Wandrosette und doppeltem Wandfutter. Zum Anschluss eines Kaminofen an den Schornstein im Wohn- und Sichtbereich.

Artikelnummer
331874
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Produkt Details

Beschreibung

Kaminoflam Winkelrohr-Set ohne Verlängerung | guss-grau

Die Ofenrohre werden für jede Art von Kaminen benötigt um die Abgase sicher in den Schornstein weiterzuleiten. Selten kann man einen Kamin gerade an den Schornstein anschließen, daher werden Winkelrohre, Bogenknie oder Rosette gebraucht. Die Ofenrohre der Firma Kaminoflam bestehen aus Stahl, sind sehr robust und verbiegen auch bei starker Belastung nicht. Die Ofenrohre wurden ausschließlich in Europa produziert.

Das Winkelrohr - Set vom Hersteller Kamino Flam ist zum Anschluss eines Kaminofens an einen Schornstein. Verbindungsleitung aus Stahlblech DC01 (ST12) mit eingezogener Steckverbindung, für den Einsatzbereich im Wohn- und Sichtbereich für den Anschluss an Kaminöfen. Das Set besteht aus 2 mm dicken Stahlblech. Das Winkelrohr hat eine Höhe von 58 cm. Die Farbe des Rohres ist guss-grau. Es ist keine Verlängerung in dem Set enthalten.


Details und Eigenschaften des Winkelrohr-Sets

  • Material aus Stahlblech
  • Wandstärke von 2 mm
  • Produktion in Europa
  • sehr widerstandsfähig
  • Oberfläche mit hitzefestem Senothermlack beschichtet
  • Farbe guss-grau
  • Ø 150 mm
  • Winkelmaße: 600 mm x 450 mm

Winkelrohr-Set besteht aus:

  • Winkelrohr mit Reinigungsöffnung und Drosselklappe
  • Wandrosette
  • Wandfutter doppelt

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 600
Breite 450
Durchmesser 150
EAN 4009977669971
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 11.000000
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
WEEE-Reg.-Nr. DE 55324186
Innendurchmesser 150 mm
DIN EN 1856-1 zugelassen
Freistehbar 3 m mit 2 Statischen Klemmbändern
Druckklasse N1 (bis 100 Pa)
Rußbrandbeständig Ja
Kondensatbeständig Ja
Korrosionswiderstand V3 - L50050
Ausbrandbeständigkeit bis 1.000°C
Materialstärke innen 0,5 mm
Materialstärke außen 0,6 mm
Stärke der Isolierung 25 mm
Abgastemperaturen <400 °C
Doppelwandig Ja
Brennstoff Festbrennstoffe

Frage zum Produkt

Produkt: Kaminoflam Winkelrohr-Set mit Wandfutter und Rosette Ø150 mm gussgrau

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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