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KALOR Pelletkessel Automatik Line 18 mit 18 kW

Der automatische Pelletkessel Automatik Line ist ein innovatives Produkt, mit qualitative hochwertigen Komponenten. Zündung und die automatische Selbstreinigung durchzuführen kann.
Artikelnummer
6737
Alternative Produkte
Nicht vorrätig Lieferzeit: 
nicht mehr lieferbar**
Versandgewicht: 
349,00 kg (Speditionsversand)

KALOR Pelletkessel Automatik Line 18 mit 18 kW : 6737

Produkt Details

Beschreibung

Kalor-Logo

 

KALOR stammt aus der Traditionsreichsten  Gegend  Italiens. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung arbeitet mit den modernsten Methoden und Werkzeugen, die sich in  der  Produktion  wiederfinden.  Der Produktionsprozess  arbeitet ausschließlich mit  modernen  Laser  und  Robotermaschinen,  zum  Schneiden,  Biegen  und  Schweißen.

Der automatische Pelletkessel Automatik Line ist ein innovatives Produkt, mit qualitative hochwertigen Komponenten. Er wird nach den modernsten Produktionstechniken die der europäischen Gesetzgebung entsprechen verarbeitet.

Der Heizkessel ist mit einem Brenner ausgestattet, der in der Lage ist die Zündung und die automatische Selbstreinigung durchzuführen kann. Die automatische Reinigung der Austauschkanäle ermöglicht einen hervorragenden Austausch und ein hohes und einheitliches Niveau der Kesselwirkungsgrad. Das digitale Steuergerät ermöglicht es die verbleibende Menge von Pellets im Tank mittels Anzeige zu kontrollieren.

Technische Besonderheiten

  • automatisiertes Anzünden und Fördern der Pellets
  • Selbstreinigende Funktion
  • Steuerung der Pumpe für die Heizungsinstallation
  • TimerSteuerung vom Zimmerthermostat
  • Steuerung der Pumpe für Brauchwasser

 Heizkreislauf

 


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 1420
Breite 1105
Höhe 1560
EAN 4062852044577
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 349.000000
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Nennleistung 18 kW
Brennstoffverbrauch 4,25-1,04 kg/h
El. Nennanschlussleistung 1050 W
Abgastemperatur Nennleistung 120 °C
Abgasmassenstrom g/s
CO Gehalt der Abgase 82,5 mg/m³
Feinstaubgehalt 14 mg/m³
Wirkungsgrad 90,3 %
Förderdruck Pa
Brennkammer 650x300x300 mm
Volumen Wassertasche 76 Liter
Abgasanschluss 130 mm
Scheitholzlänge 300 mm
Vorratsbehälter 340 Liter
Scheibenspülung Nein
Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
max. Betriebsdruck 2,5 bar
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2
Abgasnormen/Zulassungen
  • CE zertifiziert
  • DIN EN 303-5

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Produkt: KALOR Pelletkessel Automatik Line 18 mit 18 kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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