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Homematic IP Bewegungsmelder Dämmerungssensor - außen | HmIP-SMO-A

Der Bewegungsmelder erkennt Bewegungen und Umgebungslicht und kann z. B. die Steuerung der Außenbeleuchtung und Alarmfunktionen ermöglichen.

Artikelnummer
150320A0
Alternative Produkte
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Versandgewicht: 
0,17 kg

Homematic IP Bewegungsmelder Dämmerungssensor - außen | HmIP-SMO-A : 150320A0

Produkt Details

Beschreibung

Homematic IP Bewegungsmelder mit Dämmerungssensor in der Farbe anthrazit "Mehr Sicherheit und Komfort im Außenbereich" | eQ-3 | HmIP-SMO-A

Der Homematic IP-Bewegungsmelder mit Dämmerungssensor ist Teil des Homematic IP Smart Home-Systems und erkennt Bewegungen und Änderungen der Umgebungshelligkeit sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zuverlässig. Der Bewegungsmelder kann im Homematic IP-System als Alarmsensor verwendet werden oder zum Ändern des Lichts in Abhängigkeit von der Helligkeit verwendet werden, indem es über die kostenlose Anwendung mit anderen Homematic IP-Produkten verbunden wird. Der Arbeitszyklus kann zeitlich begrenzt sein. Neben der Bewegungserkennung meldet der integrierte Dämmerungssensor auch den Helligkeitswert der Homematic IP-Anwendung.

leistungsstark, egal ob hell oder dunkel

Der spritzwassergeschützte Sensor arbeitet zuverlässig bei Temperaturen zwischen minus 20 °C und plus 55 °C. Dabei deckt er eine Reichweite von bis zu 12 Metern und einen Erfassungswinkel von rund 90° ab. Darüber hinaus ist er um 360° drehbar. Dank der kompakten Abmaße und der Funk-Kommunikation, kann der Sensor sehr flexibel platziert werden. Das benötigte Montagematerial, die Wandhalterung und zwei AA-Batterien, welche den Bewegungsmelder für bis zu drei Jahre mit Energie versorgen können, sind im Lieferumfang enthalten.

Erfassungswinkel Bewegungsmelder mit Dämmungssensor

Produkteigenschaften im Überblick:

  • Erfassungsreichweite bis 12 m, Erfassungswinkel ca. 90 °, um 360 ° drehbar
  • Differenzierung der Helligkeit sowohl im Bereich der Dämmerung, als auch zwischen Sonnenschein und Bewölkung ermöglicht bedarfsgerechtes Schalten bei frei einstellbaren Dämmerungswerten
  • erweiterte Funktionen z. B. zur Steuerung von Lichtquellen oder Einstellen der Auslösehelligkeit in Verbindung mit der Homematic Zentrale CCU2 möglich
  • flexible Wandmontage dank Batteriebetrieb, kein Verdrahten erforderlich
  • kurzzeitige Helligkeitsschwankungen werden automatisch ausgefiltert
  • für den Innen- und Außeneinsatz geeignet: Ideal für die Überwachung von Garagen oder Geräteschuppen durch
  • den Einsatz in Umgebungstemperaturen von -20 bis +55 °C
  • durch die frei wählbare horizontale und vertikale Ausrichtung der Linse wird das versehentliche Auslösen durch Haustiere vermieden
  • lieferbar in den Farbvarianten Weiß (HmIP-SMO) und Anthrazit (HmIP-SMO-A)
  • kann mit dem Access Point in Verbindung mit der Homematic IP App, der Homematic Zentrale CCU2/CCU3 sowie mit vielen Partnerlösungen betrieben werden

Im Lieferumfang enthalten ist:

  • 1 x Homematic IP Bewegungsmelder mit Dämmerungssenor - anthrazit - außen
  • Montagematerial (2 x Schrauben, 2 x Dübel)
  • 2 x 1,5 V LR6/Mignon/ AA Batterien 
  • 1 x Bedienungsanleitung in DE und EN

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
EAN 4047976503209
Design sonstige
Farbe anthrazit
Gewicht in kg 0.170000
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Verpackungsabmessungen 122 x 112 x 97 mm
WEEE-Reg.-Nr. DE 21152690
Versorgungsspannung 2 x 1,5 V LR6/Mignon/AA
Stromaufnahme 40 mA max.
Lebensdauer in Ladezyklen 3 Jahre (typ.)
Master-/ Slave-Funktion Nein
Schutzart IP44
Umgebungstemperatur -20 bis +55 °C
Art der Montage wandhängend
Bedienung Vor-Ort Ja
LED-Anzeige Ja
Bussystem KNX Nein
Bussystem KNX-Funk Nein
Bussystem Funkbus Ja
Bussystem LON Nein
Bussystem Powernet Nein
andere Bussysteme sonstige
Funk bidirektional Ja
Funkfrequenz 868,0 MHz - 868,6 MHz / 869,4 MHz - 869,65 MHz
typ. Funk-Freifeldreichweite 230 m

Frage zum Produkt

Produkt: Homematic IP Bewegungsmelder Dämmerungssensor - außen | HmIP-SMO-A

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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