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Homematic Funk-Rauchwarnmelder 3er Set | eQ-3 | HM-Sec-SD-2 (VE3)

 Unsere Empfehlung für Sie

Artikelnummer
131408A2
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Versandgewicht: 
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Homematic Funk-Rauchwarnmelder 3er Set | eQ-3 | HM-Sec-SD-2 (VE3) : 131408A2

Produkt Details

Beschreibung

Homematic Funk-Rauchwarnmelder 3er Set mit 10 Jahres-Batterie | eQ-3 | HM-Sec-SD-2 (VE3)

Der Homematic Funk-Rauchwarnmelder dient der frühzeitigen Erkennung und Alarmierung bei gefährlichen Rauchgasentwicklungen und beginnenden Bränden. Mit dem 3er Set können Sie gleich drei Räume Ihrer Wahl ausstatten und Ihr Zuhause sicherer machen.

Mehr Sicherheit mit der AES-128-Verschlüsselung

Mit der sicheren AES-128-Verschlüsselung kann der Rauchmelder direkt in Sicherheitssysteme integriert werden, ohne dass die Gefahr eines unbefugten Zugriffs besteht. Dank des integrierten 10-Jahres-Akkus ist der Melder wartungsarm und verursacht keine Folgekosten - ideal für Vermieter!

Der Funk-Rauchmelder kann noch mehr - dank des Homematic-Protokolls ist die Verbindung zur Homematic-Produktwelt gegeben. Im Alarmfall können Sie mit dem Homematic-Bedienfeld eine Vielzahl von Rettungsmaßnahmen einleiten und so die Effizienz eines Rauchmelders um ein Vielfaches steigern. So kann er kann er für Sie beispielsweise die Lichter im ganzen Haus einschalten, die vorderen Türen entriegeln, um den Fluchtweg zu beleuchten und zu löschen, oder Sie erhalten eine Nachricht auf Ihrem Telefon. Damit können alle denkbaren Alarmpfade bis zum Versand von E-Mails (über optionale Zusatzsoftware) realisiert werden.

  • Optischer Streulicht-Rauchmelder mit Q-Label - erfüllt damit neben der Grundnorm EN 14604 (zertifiziert vom VdS-Institut) auch das sehr hohe Qualitätsniveau nach der Richtlinie vfdb 14-01
  • geringer Wartungsaufwand durch fest eingebaute Lithiumbatterie (3 V), Batterielebensdauer ca. 10 Jahre
  • drahtloser Rauchmelder mit homematischem Protokoll und zusätzlicher AES-128-Authentifizierung
  • direkte Vernetzung von bis zu 40 Homematic Funk-Rauchmeldern möglich
  • neben einem möglichen Stand-Alone-Betrieb können alle Rauchmelder vernetzt oder mehrere Kleingruppen über die Homematic-Zentrale CCU2 / CCU3 gebildet werden
  • LED-Notbeleuchtung bei Alarmauslösung
  • erweiterter Insektenschutz durch Metallnetz um die Rauchkammer
  • flexible Montage durch Verschrauben oder Verkleben (Klebepad oder Magnetolink separat erhältlich)
  • große, einfach zu bedienende Taste für Funktionstest und Stummschaltung Selbsttest und Batterieüberwachungsfunktion
  • integrierte Sirene mit mindestens 85 dB Repeater-Funktion unter den Funkrauchmeldern
  • der Auslösemelder wird in der CCU-Schnittstelle angezeigt
  • sicher gegen Fehlalarme durch individuelle Funkadressen
  • wenn ein drahtloser Rauchmelder ausgelöst wird, werden andere drahtlose Rauchmelder im System gewarnt
  • kann in die Homematic Smart Home-Familie integriert werden
  • das Notlicht des Funk-Rauchmelders zeigt Ihnen im Brandfall, insbesondere nachts und bei Stromausfall, den Weg aus der Gefahrenzone


Hinweis: Das Gerät kann ausschließlich in Gruppen mit Rauchwarnmeldern des gleichen Typs (HM-Sec-SD-2 Art.-Nr. 131408) und nicht in einer Gruppe mit anderen Rauchwarnmeldern (z. B. HM-Sec-SD Art.-Nr. 76676 bzw. 83813) genutzt werden.


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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
EAN 4047976134083
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 0.438000
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
Verpackungsabmessungen 184 x 140 x 73 mm
Versorgungsspannung 3 x 3 V Lithium Batterien (fest verbaut)
Lebensdauer in Ladezyklen 10 Jahre
Master-/ Slave-Funktion Nein
Schutzart IP20
Umgebungstemperatur 5 bis 30 °C
Art der Montage wandhängend
LED-Anzeige Ja
Display Ja
Farbe weiß
Bussystem KNX Nein
Bussystem KNX-Funk Nein
Bussystem Funkbus Nein
Bussystem LON Nein
Bussystem Powernet Nein
andere Bussysteme sonstige
Funk bidirektional Ja
Funkfrequenz 868,3 MHz
typ. Funk-Freifeldreichweite 300 m

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Produkt: Homematic Funk-Rauchwarnmelder 3er Set | eQ-3 | HM-Sec-SD-2 (VE3)

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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