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Haas+Sohn | Wärmespeicher-Block für Olbia/Uppsala 53 kg

Dieser Wärmespeicherblock steigert die Wärmeabstrahlung ihres Kaminofens. Noch Stunden nach dem heizen geben diese Magnesitsteine weiterhin Wärme für sie ab.

Artikelnummer
0420950000000
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Haas+Sohn | Wärmespeicher-Block für Olbia/Uppsala 53 kg : 0420950000000

Produkt Details

Beschreibung

Wärmespeicherblock für Olbia/Uppsala

Dieser Wärmespeicherblock aus dem Hause Haas+Sohn, bietet ihnen für die Kaminöfen Olbia und Uppsala einen leicht nachrüstbaren Luxus. Es handelt sich hierbei um einen Satz Magnesitstein, welcher ganz einfach in die oben genannten Modelle nachrüstbar ist. Diese Steine verlängern die Wärmeabstrahlung ihres Kaminofens deutlich, indem sie die wärme speicher, und selbst nach erlischen der Flamme noch wohlige Wärme für ihr zuhause spenden.

Magnesitsteine besitzen eine doppelt so hohe Fähigkeit, wärme zu speichern wie Speckstein. Sie haben bis zu 10 Stunden Wärmeabstrahlung und sparen somit Geld, Zeit und Heizmaterial. Dieser Wärmespeicehrblock ist also wirtschaftlich ein wahres Wunder. Wer diese Steine einmal eingebaut hat, möchte sie nie wieder missen.

Lieferumfang: 1 Satz Wärmespeichersteine zum Nachrüsten.


Vorteile:

✓ Einfach nachrüstbar

✓ Steigert die Effieziens ihres Ofens

✓ Doppelt so hohe Speicherkapazität wie Speckstein

✓ Leichte Montage

✓ Lange Wärmeabstrahlung bis zu 10 Stunden


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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
EAN 9002742443245
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 53.50
Lieferzeit 5 - 8 Wochen**
GPSR-Referrer Haas+Sohn Ofentechnik GmbH
GPSR-Anschrift Urstein Nord 67, 5061 Puch
GPSR-Mail office@haassohn.com
EU verantw. Person office@haassohn.com
WEEE-Reg.-Nr. DE 92067791
Ventil absperrbar Nein
Inklusive Verkleidung/Abdeckung Nein

Frage zum Produkt

Produkt: Haas+Sohn | Wärmespeicher-Block für Olbia/Uppsala 53 kg

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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