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Globefire Kaminofen Holzofen Luna II L | Granit schwarz | 6 kW

Kaminofen mit Holzlagerfach

Artikelnummer
10214
inkl 19% MwSt 1.598,93 €
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172,00 kg (Speditionsversand)

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Produkt Details

Beschreibung

Globefire Kaminofen Holzofen Luna II L mit 6 kW

Der Luna II L Kaminofen besitzt eine Topplatte aus poliertem Naturstein und ein Holzlagerfach im Sockel. Die ausgereifte Technik sorgt für eine wirkungsvolle und emissionsarme Verbrennung.  Die hohe und elegante Form des Luna II H passt sich optimal jedem Aufstellraum an.

Details des Luna II L Kaminofens

  • aus massivem Gusseisen
  • Topplatte aus poliertem Naturstein in schwarz
  • ausgereifte Technik
  • rustikales Design
  • Holzlagerfach

Lieferumfang:

  • Luna II L Kaminofen in schwarz

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 445
Breite 563
Höhe 1020
EAN 4062852684445
Modell Name Luna II L
Design Rustikal
Farbe schwarz
Gewicht in kg 172.00
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
GPSR-Referrer Globe fire Ch. Leibfried GmbH
GPSR-Anschrift An der Bundesstraße 2, 49733 Haren / Ems
GPSR-Mail info@globe-fire.de
EU verantw. Person info@globe-fire.de
WEEE-Reg.-Nr. DE 24302353
Nennleistung 6,0 kW
Leistungsbereich 4-8 kW
Abgastemperatur Nennleistung 320 °C Holz
Abgasmassenstrom 6,1 g/s Holz
Feinstaubgehalt 32 mg/Nm³
Wirkungsgrad 81,5 %
Förderdruck 12 Pa
Brennkammer HxBxT 450x295x275 mm
Abgasanschluss Ø150 mm
Abmessung Füllöffnung HxB 350x295 mm
Scheibenspülung Ja
Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
Raumheizvermögen bis zu 160 m³ (je nach Isolierung)
Bauart 1
Externe Zuluft Ø80 mm
BImSchV-Emissionswerte Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich, CE-Zeichen, Münchner Norm, Regensburger Norm, Stuttgarter Norm, VKF Schweiz
Abgasnormen/Zulassungen

Münchner-, Regensburger-, Stuttgarter- und Aachener Norm, LRV Schweiz, 15a B-VG

Externe Luftzufuhr ohne DIBt Zulassung
Hersteller Globe fire
Energieeffizienzklasse A+

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Produkt: Globefire Kaminofen Holzofen Luna II L | Granit schwarz | 6 kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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Bedienungsanleitung Luna II L
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