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eQ-3 Funk-Analyser 868 MHz | EQ3-RFA

Anzeige, Analyse und Kontrolle von Funktelegrammen der Systeme Homematic IP, Homematic und MAX! auf der Funk-Frequenz 868,3 MHz.

Artikelnummer
154121A0
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Produkt Details

Beschreibung

eQ-3 Analyse der Funkumgebung auf Funk-Frequenz 868,3 MHz | EQ3-RFA

Der Funk-Analyser 868 MHz ermöglicht die visuelle Anzeige und Steuerung von Funktelegrammen der Smart-Home-Systeme Homematic, Homematic IP und Max! auf der Funk-Frequenz 868,3 MHz. Somit werden Programmabläufe mit unnötigen und häufigen Funkaussendungen leicht identifiziert und können optimiert werden.

Der Analysator verfügt über eine automatische Abschaltung, um Batteriestrom zu sparen.

Produkteigenschaften im Überblick

  • erkennt das Funktelegramm des eingesetzten Smart-Home-Systems und vereinfacht so eine Analyse der Funkumgebung
  • entwickelt für Umgebungen mit Funk-Systemen von eQ-3
  • durch die Anzeige der Sende- und Empfangsleistung der eingesetzten Geräte lässt sich die Positionierung einzelner Komponenten im Smart Home anpassen, um eine möglichst störungsfreie Funkkommunikation zu erreichen
  • flexibel einsetzbar dank Batteriebetrieb und kompaktem Gehäuse
  • Anzeige der Empfangsstärke eines Funktelegramms über LED-Pegelanzeige
  • anpassen der Empfangsempfindlichkeit zur Nahfeldanalyse möglich
  • Betriebsart RX: systemunabhängiger allgemeiner Empfangsbetrieb mit Anzeige der Empfangsstärke (RSSI) über Pegel-LEDs zum Orten sowie Analysieren von Sendern und möglichen Störfaktoren
  • Betriebsart TX: Zyklisches Aussenden eines Funk-Telegramms: dient in Verbindung mit einem zweiten Funk-Analyser zur groben Ermittlung der Verbindungsqualität und Erreichbarkeit von Funk-Komponenten

Im Lieferumfang enthalten sind:

  • 1 x Funk-Analyser - 868 MHz - EQ3-RFA
  • 2 x 1,5 V LR6/Mignon/AA Batterien
  • 1 x Bedienungsanleitung in DE

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 26
Breite 62
Höhe 112
EAN 4047976541218
Design sonstige
Farbe schwarz
Gewicht in kg 0.01
Lieferzeit 4 - 8 Werktage**
Verpackungsabmessungen 182 x 137 x 45 mm
WEEE-Reg.-Nr. DE 21152690
Versorgungsspannung 2 x 1,5 V LR6/Mignon/AA
Stromaufnahme 27 mA max.
Schutzart IP20
Umgebungstemperatur -10 bis +55 °C
Art der Montage sonstiges
Bedienung Vor-Ort Ja
LED-Anzeige Ja
Farbe schwarz
Bussystem Funkbus Ja
andere Bussysteme sonstige
Funk bidirektional Ja
Funkfrequenz 868,0 MHz - 868,6 MHz
typ. Funk-Freifeldreichweite 420 m

Frage zum Produkt

Produkt: eQ-3 Funk-Analyser 868 MHz | EQ3-RFA

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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