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BROKO | BL220FA (SG) | Funk- Abluft-Sicherheitsschalter

BL220FA(SG), Funk-Abluft-Sicherheitsschalter mit ext. Antenne, DIBt zugelassen
Artikelnummer
751088
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0,23 kg

BROKO | BL220FA (SG) | Funk- Abluft-Sicherheitsschalter : 751088

Produkt Details

Beschreibung

BROKO BL220FA (SG)

Anwendung findet der BROKO BL220FA in  Abluftanlagen wie zum Beispiel Dunstabzugshauben, Wohnraumlüftungen oder Ventilatoren, die mit einem Stromstecker am Hausnetz angeschlossen sind und bei denen der Funkschalter / Empfänger mit einer Metallverkleidung abgedeckt ist , wie beispielsweise bei den "Inselhauben" in der Küche möglich ist. Die externe Antenne des Funk-Empfängers wird dabei mit ca. 10 cm Abstand ohne Kontakt zur Metallabdeckung an der Decke befestigt werden.

die Funktionsweise

Die Position des Fensterfügels wird von einem Magnetkontaktschalter (BL220FTX) überwacht. Wird das Fenster gekippt oder geöffnet wird alle 10 Sekunden ein Freischaltsignal zum Empfänger / Funkschalter gesendet. Wird das Fenster geschlossen, wird kein Signal mehr gesendet und nach einer Nachlaufzeit von ca. 30 Sekunden die Abluftanlage abgeschaltet.

Ihre Vorteile

  • extrem hohe Sicherheit
  • alle sicherheitsrelevanten Bauteile sind doppelt vorhanden
  • Sender und Empfänger sind mikroprozessorgesteuert
  • Sicherheitssoftware mit Selbstdiagnose-Funktion; Klasse B
  • hohe Funkreichweite durch Verwendung von Funk-Frequenz 868 MHz


Technische Daten:

des Funk-Empfängers

  • Stromversorgung: 230V/50Hz
  • Leistungsaufnahme: 3W
  • Schaltleistung: 230V AC, 5 A, 1150W, 1pol.
  • Abmessungen: 35x65x75mm
  • Gewicht: ca. 180g
  • Inkl. Außenantenne mit 100cm Kabel

des Funk-Empfängers

  • Sendefrequenz: 868 MHz
  • Gehäuse: 100x720x24mm
  • Magnet: 28x12x7mm
  • Schaltabstand Gehäuse/Magnet: 5 bis 10mm
  • Gewicht: 50g


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
EAN 4260119751088
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 0.230000
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
GPSR-Referrer BROKO GmbH
GPSR-Anschrift Max-Planck-Str. 13, 85716 Unterschleißheim
GPSR-Mail info@broko.de
EU verantw. Person info@broko.de
WEEE-Reg.-Nr. DE 27346957
Stromversorgung 230 V

Frage zum Produkt

Produkt: BROKO | BL220FA (SG) | Funk- Abluft-Sicherheitsschalter

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.com zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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