Nachrüstung Kamin- und Kachelofen 2020: Warum und welche Modelle sind betroffen? | Klimaworld

Kaminöfen-Nachrüstung 2020: Sind Sie betroffen?

Es gibt kaum gemütlichere Szenarien als das Folgende: Sie sitzen zu Hause in Ihrem Lieblingssessel, ausgestattet mit Decke und Tee und ein neues Buch für einen gemütlichen Schmökerabend. Während es draußen stürmt und wie aus Kübeln schüttet, prasselt im Kamin vor Ihnen ein wohlig warmes Feuer. Herrlich! Weniger herrlich sind die dabei entstehenden Abgase. Besonders Feinstaub kann zur Belastung für Mensch und Umwelt werden.

Wie gut, dass moderne Kaminöfen über ausgeklügelte Systeme zur Abgasreinigung verfügen. Zusätzlich arbeiten sie weitaus effizienter als ältere Generationen und verbrauchen somit weniger Brennmaterial. Das bedeutet in weiterer Folge: Weniger Schadstoffemissionen. Ein wichtiger Faktor zu Senkung der Feinstaubemissionen! Denn obwohl Holz ein nachwachsender Rohstoff und damit eine erneuerbare Energie ist, trägt die Nutzung ohne Filter zur Belastung der Umwelt mit Feinstaub bei. So haben Holzkamine bzw. Scheitholzkaminöfen den größten Anteil an Feinstaubemissionen durch erbeuerbaren Energien.
> Warum müssen Kamine nachgerüstet werden und was ist Feinstaub?
> Welche Kamine sind von der Nachrüstung betroffen?
> Wie kann ein Kaminofen nachgerüstet werden?
> Welche Strafen sind bei verweigerter Nachrüstung zu erwarten?
> Gibt es Ausnahmen bei der Nachrüstpflicht?  feinstaub_emissionen_kamin

Allerdings sind noch viele alte Modelle im Einsatz, welche die Vorgaben zur Feinstaub-Abgabe nicht erfüllen. Lange wird dieser Einsatz unter Umständen aber nicht mehr dauern. Denn: Mit Ende 2020 müssen alte Kaminöfen so nachgerüstet werden, dass sie der Bundesemmissionsschutz-Verordnung entsprechen. Geschieht dies nicht, drohen den Besitzern saftige Strafzahlungen und den Feuerstätten die Stilllegung. Aber was genau ist eigentlich Feinstaub? Und was sagt die zuvor erwähnte Bundesemmissionsschutz-Verordnung eigentlich aus? Antworten auf diese Fragen finden Sie im vorliegenden Text.

Warum müssen Kamine nachgerüstet werden und was ist Feinstaub?

Besonders während der Sommermonate ist häufig vom Feinstaub die Rede. Dank der dann trockeneren Luft verbreitet der sich nämlich besonders gut. Die kleinen Partikel haben einen Durchmesser von 10 Mikrometern (und kleiner). Dabei gilt: Je kleiner, desto gefährlicher. Für den Menschen ist Feinstaub deshalb gefährlich, weil besonders die kleinen Partikel tief in den Körper vordringen und sich dort ablagern können.  was_ist_feinstaub

Knapp ein Fünftel des deutschlandweit ausgestoßenen Feinstaubes entfällt auf den Straßenverkehr. Eine weitere primäre Quelle sind Verbrennungsprozesse. Und dazu gehört eben auch das Heizen mit Holz in einem Kamin.

Die „Erste Bundesemmissionsschutz-Verordnung" (kurz 1. BImSchV) wurde erlassen, um den Ausstoß an Feinstaub drastisch zu minimieren. Sie beinhaltet eine Regelung, laut der bis zum Ende des Jahres 2020 Hunderttausende von alten Kaminöfen nachgerüstet werden müssen, um bestimmte Grenzwerte einzuhalten. Für Feinstaub und Kohlenmonoxid gelten folgende Limits:

  • Feinstaub: 0,15 Gramm pro m³ Abgas
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm pro m³ Abgas

Seit Inkrafttreten des 1. BImSchV wurden deutschlandweit übrigens bereits deutlich über 2 Millionen Feuerungsstätten nachgerüstet, aus dem Verkehr gezogen oder gegen neue Modelle ausgetauscht. Dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) zufolge, zeigen die Maßnahmen Wirkung. So konnten die Emissionen privater/häuslicher Kamine/Öfen/Feuerungsstätten um etwa ein Drittel gesenkt werden. 

Welche Kamine sind betroffen?

Welche Kamine und Feuerungsstätten sind nun betroffen? Welche Anlagen müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden? Ausschlaggebend ist das Baujahr.

  • Wurde Ihr Ofen zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 in Betrieb genommen, ist der 31. Dezember 2020 Stichtag.
  • Wurde Ihr Ofen zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 22. März 2010 in Betrieb genommen, haben Sie noch etwas Zeit. Für diese Anlagen liegt der Stichtag am 31. Dezember 2024.

Sind Sie sich unsicher, wann Ihr Kamin genau in Betrieb genommen wurde, oder ob er die gesetzlichen Limits einhält, gibt es mehrere Möglichkeiten, Inbetriebnahme und Grenzwerte herauszufinden.

  • Auf dem Typenschild des Kamins ist das Alter Ihrer Anlage vermerkt. Suchen Sie das Schild und lesen Sie das Baujahr einfach ab.
  • Beim Kauf Ihres Kamins sollten Sie Dokumente zu den Abgaswerten erhalten haben. In denen sind die jeweiligen Spezifikationen angegeben. Erfüllt Ihre Anlage die Vorgaben, müssen Sie natürlich keine Nachrüstung vornehmen und keine Stilllegung befürchten.
  • Sind die entsprechenden Dokumente unauffindbar, hilft Ihnen Ihr Schornsteinfeger weiter. Er kann eine Abgasmessung vor Ort durchführen und somit die Belastung feststellen. Liegt die unter den Grenzwerten, gilt selbstverständlich auch hier: Kein Austausch, keine Nachrüstung. Auch dann nicht, wenn Ihr Ofen während des oben erwähnten Zeitraumes in Betrieb genommen wurde.
  • Es existiert eine umfangreiche Datenbank, in der die Daten zu den Abgaswerten von hunderten Feuerungsanlagen gesammelt sind. Die „Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten” ist unter https://cert.hki-online.de/ erreichbar.

Internationale Grenzwerte für Feuerstätten!
Die Datenbank gibt nicht nur Auskunft darüber, ob die im deutschen 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, sondern bietet auch Informationen für die Bewohner einiger Nachbarländer. Die „Österreichische Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen” wird dort ebenso abgedeckt, wie die „Schweizer Luftreinhalteverordnung” und die „Dänische Holzofenverordnung”.


Wie kann ein Kaminofen nachgerüstet werden?

Damit Ihr alter Kamin, vor dem Sie unzählige gemütliche Stunden verbracht haben, die festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet, müssen Sie die Schadstoffmenge in den Abgasen deutlich verringern. Das erreichen Sie durch den nachträglichen Einbau eines Partikelabscheiders. Der säubert das Rauchgas und bindet die besonders schädlichen Feinstaubpartikel.

Es gibt zwei Arten von Partikelabscheidern, die sich in ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise deutlich unterscheiden. Aktive und passive Partikelabscheider. Die Unterschiede kurz erklärt:

  • Aktive/elektrostatische Partikelabscheider: Sie erzeugen im Rauchrohr des Kamins ein elektrisches Feld, welches die durchströmenden Abgase säubert. Die Feinstaubpartikel werden elektrostatisch aufgeladen und von den Rohrwänden angezogen. Dort lagern sie sich ab und können einfach entfernt werden. Eventueller Nachteil dieser Variante: Der Abscheider benötigt natürlich Strom, um das besagte elektrische Feld zu generieren.
  • Passive/mechanisch-chemische Partikelabscheider: Kommen hingegen ohne Strom aus und funktionieren wie ein Katalysator. Die Keramik- und/oder Metallfilter sitzen im Rauchrohr oder im Abgasstutzen, wo sie die Abgase mittels chemischer Reaktion reinigen. Feinstaubpartikel, die sich nicht abgelagert haben, verbrennen auf der heißen Filteroberfläche. Großer Nachteil gegenüber den aktiven Modellen: Passive Partikelabscheider müssen in regelmäßigen Abständen getauscht werden.

Nass oder trocken?
Diese Frage stellt sich nicht nur bei der Rasur. Die aktiven Partikelabscheider werden ihrerseits nämlich nochmals in zwei unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Ausschlaggebend ist dabei die Art und Weise, wie die aus dem Abgas entfernten Feinstaub- und Schmutzpartikel schlussendlich festgesetzt werden. Im Falle von Nassabscheidern werden die Partikel an einem hauchdünnen Feuchtigkeitsfilm gebunden. Trockenabscheider sammeln die Partikel quasi und bilden große Flocken. Die setzen sich im Ofenrohr ab, wo sie der Schornsteinfeger bequem per Rütteln oder Kehren entfernen kann.

Was die Kosten für Partikelabscheider betrifft: Gute aktive Modelle gibt es für rund 1.000 Euro. Passive Abscheider belasten das Budget deutlich weniger und sind bereits ab 300 Euro erhältlich. In beiden Fällen ist die Montage durch einen Fachmann noch nicht inkludiert.
Sollten Sie nicht unbedingt an Ihrem alten Kaminofen hängen, kommt für Sie eventuell sogar ein ganz anderer Weg in Frage. Und zwar: Ein Neukauf. Moderne Kaminöfen erfüllen nämlich nicht nur sämtliche Abgasrichtlinien, sondern arbeiten dazu viel effizienter als ältere Modelle. Das macht sich bei den Heizkosten bemerkbar und relativiert die beim Neukauf anfallenden Kosten. Übrigens: Genauere Infos zu den Partikelabscheider und wie sie funktionieren, lesen Sie in unserem anderen Blogartikel Partikelabscheider: Gegen Feinstaub aus dem Schornstein.

Welche Strafen sind bei verweigerter Nachrüstung zu erwarten?

Sollten Sie sich entscheiden, die Nachrüstung nicht durchzuführen, obwohl sie bei Ihrem Kamin vorgesehen wäre, könnte das finanziell schmerzhafte Folgen haben. Der Strafenkatalog sieht in diesem Fall nämlich Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Überprüft wird der Status Quo von Ihrem Bezirksschornsteinfeger. Der muss Ihren Kamin innerhalb von 7 Jahren zweimal kontrollieren.

Gibt es Ausnahmen von der Nachrüstpflicht?

Keine Vorschrift ohne Ausnahmen. Das ist auch hier der Fall. Fällt Ihr Ofen in eine der folgenden sieben Kategorien, müssen Sie keine Nachrüstung durchführen.

  • Historische, vor 1950 gebaute Öfen
  • Nichtgewerbliche genutzte Backöfen
  • Herde, deren Leistung unter 15 kW liegt
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, welche die gesamte Wohneinheit mit Wärme versorgen
  • Offene Kamine
  • Badeöfen
  • Grundöfen

Nun handelt es sich hierbei einerseits um klare Kriterien, an denen sich Kamin-/Ofenbesitzer orientieren können. Was aber, wenn sich jemand nicht sicher ist, ob seine Feuerstätte zu einer dieser Kategorien zu rechnen ist? Dann ist guter Rat teuer. Und den bekommen Sie beim Schornsteinfeger Ihres Vertrauens.

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