Balkonkraftwerk Versicherung: Tipps & Infos | Klimaworld

Balkonkraftwerk Versicherung: Das müssen Sie wissen 

Das Photovoltaik-Geschäft boomt wie kaum ein anderes in Deutschland.  Auch Balkonkraftwerke erweisen sich als immer beliebter. Neben den Vorschriften für Anbringung, Anmeldung, Betrieb etc. stellt sich noch eine weitere große Frage: Wie ist das eigentlich mit der Versicherung? In welcher Konstellation ist das Gerät am besten gegen diverse Schäden versichert? Welche Optionen sind sinnvoll, welche eher weniger?  

> Was ist ein Balkonkraftwerk? 
> Gibt es eine Meldepflicht für Balkonkraftwerke? 
> Welche Gefahren lauern für ein Balkonkraftwerk? 
> Schaden am Balkonkraftwert: Welche Versicherung übernimmt? 
> Schaden durch Balkonkraftwerk verursacht: Welche Versicherung übernimmt? 

Was ist ein Balkonkraftwerk? 

Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage. Über einen Wechselrichter lässt sich das Gerät per Einspeise-Steckdose) an das Hausnetz anschließen. Die Besitzer einer derartigen Mini-Anlage können dadurch ihren eigenen Sonnenstrom produzieren und diesen auch gleich ohne Umwege zu Hause nützen. Balkonkraftwerke besitzen eine Maximalleistung von 600 Watt. 

Steckeranschluss: Was sagt die DIN? 

Zwar ist der Anschluss des Balkonkraftwerks an das Hausnetz über eine normale Schuko-Steckdose möglich, die DIN-Norm empfiehlt allerdings die Verwendung eines Wieland-Steckers. Dieser bietet einen klar höheren Sicherheitsstandard.  

Gibt es eine Meldepflicht für Balkonkraftwerke? 

Obwohl die Mini-PV-Anlagen im Vergleich zu ihren Verwandten, der großen Dachanlagen, geringere Mengen an Solarstrom liefern, müssen sie tatsächlich angemeldet werden. Dafür gibt es für Balkonkraftwerke einen vereinfachten Anmeldeprozess.  

Die Inbetriebnahme der Anlage muss folgenden Stellen gemeldet werden: 

  • Netzbetreiber (Achtung: Diese Pflicht entfällt ab dem 1. Januar 2024!) 
  • Bundesnetzagentur (MaStR) für den Eintrag im Marktstammdatenregister 

Achtung: Sollte keine grundsätzliche Möglichkeit bestehen, den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen zu können, ist tatsächlich KEINE Anmeldung nötig. Das ist zum Beispiel bei sogenannten Inselanlagen der Fall. Typisches Verwendungsbeispiel ist die Montage auf dem Dach einer einsamen Berghütte fernab jeglicher Zivilisation. Die Anlage dient einzig und allein der Deckung des Eigengebrauchs. Eine Einspeisung von Solarstrom-Überschuss ins öffentliche Netz ist rein technisch gesehen gar nicht möglich, also ist das (Balkon)Kraftwerk für die zuständigen Behörden uninteressant. 

Welche Gefahren lauern für ein Balkonkraftwerk? 

Photovoltaikanlagen sind in der Regel an Orten angebracht, die besonders gut sichtbar und frei zugänglich sind. Das müssen sie auch sein, sonst würden sie die von ihnen erhoffte Leistung nicht erbringen können. Frei von Verschattung, nicht windgeschützt, soweit oben wie möglich – den Elementen also schutzlos ausgeliefert. 

Das sind die häufigsten Problemquellen: 

  • Blitzeinschlag: Zwar erhöht die Montage einer Solaranlage das Risiko für einen Blitzeinschlag nicht, eine 100 %-ige Sicherheit besteht allerdings auch nicht. Wenn es tatsächlich zu einem Einschlag kommt, dann hat das verheerende Konsequenzen für die elektronischen Komponenten des Balkonkraftwerks. Durch den Blitzschlag entstehen extrem hohe Spannungen im Bereich der Anlage (Überspannung), enorme Strommengen fließen dann durch die Technik. Das Balkonkraftwerk und der dazugehörige Wechselrichter werden komplett zerstört. 

Direkter oder indirekter Treffer? Macht (fast) keinen Unterschied 

Es ist übrigens so gut wie egal, ob ein Blitz direkt das Balkonkraftwerk trifft oder ob er nur in der Umgebung einschlägt. In beiden Fällen greift die gefährliche Überspannung auf die Anlage über und sorgt für teils gravierende Schäden. 

  • Hagelschlag: Die Bandbreite an möglichen Schäden am Balkonkraftwerk durch Hagelschlag ist tatsächlich größer, als man im ersten Moment vielleicht meinen möchte. Der gefürchtete Niederschlag kann sich auf folgende Arten auswirken:
    • Zellbrüche/Mikrorisse: Sind mit bloßem Auge eigentlich kaum erkennbar und entsprechend klein. Das heißt aber nicht, dass sie keine Probleme bereiten können. Entsteht ein derartiger Schaden, mindert das die Haltbarkeit des Moduls. 
    • Glasschaden: Treten meist großflächig auf und sind entsprechend einfach zu erkennen. Ein Glasschaden kann tatsächlich zum Ausfall der gesamten Anlage führen. 
    • Rahmenschaden: Wie bei den Microrissen hat man es hier mit kleinen Schäden zu tun, die mit dem Auge oft nicht erkennbar sind – besonders nicht für Laien. Tritt ein entsprechender Mangel durch Hagelschlag auf, kann das Isolationsfehler nach sich ziehen. 
  • Feuer: Bricht auf Ihrem Balkon (oder wo auch immer Sie die Mini-PV-Anlage montiert haben) ein Feuer aus, ziehen die hohen Temperaturen das Kraftwerk stark in Mitleidenschaft. Technische Bauteile halten der Hitze nur sehr schlecht stand, meist ist ein Totalschaden die Folge.
  • Sturm: Windböen sind normalerweise kein großes Problem für Balkonkraftwerke, solange die Montage sorgfältig und korrekt durchgeführt wurde. Bei fachgerechter Installation bestehen in dieser Hinsicht keine Bedenken. Was allerdings sehr wohl zum Problem werden kann, sind Dinge, die durch den Sturm auf das Solarmodul geschleudert werden und dort für Schaden sorgen. 
  • Einbruchsdiebstahl: Es gibt gute Argumente, die sowohl für als gegen die Beliebtheit von PV-Balkonkraftwerken bei Dieben/Einbrechern sprechen. Einerseits sind sie viel einfacher zu demontieren als große Photovoltaikanlagen und auch entsprechend schnell verstaut bzw. problemlos transportabel. Andererseits bringen die Geräte auch deutlich weniger Leistung als die Aufdach-Variante.  

Ist das Balkonkraftwerk einmal montiert, lauern also nicht gerade wenige Gefahren auf das Gerät. Allerdings muss man an dieser Stelle festhalten, dass besonders der Einschlag eines Blitzes nur ausgesprochen selten vorkommt. Zudem existieren zahlreiche Methoden, um ein Balkonkraftwerk einbruchsicher zu machen – selbst noch im Nachhinein, nachdem das Gerät montiert wurde. 

Schaden am Balkonkraftwerk: Welche Versicherung übernimmt? 

 Nach einer ausführlichen Betrachtung der Besonderheiten von Balkonkraftwerken und der damit verbundenen Risiken richtet sich der Fokus nun auf die wesentliche Frage: Unter welchen Versicherungsschutz fällt eine Mini-PV-Anlage? 

Die Antwort dafür ist rasch gefunden: Ein Balkonkraftwerk zählt rein rechtlich gesehen als Einrichtungsgegenstand und ist somit nichts anderes als ein Teil des Hausrats. Etwaige Schäden werden deshalb durch die Hausratsversicherung gedeckt. 

Aber: Da Balkonkraftwerke in der Regel erst nachträglich eingebaut werden, muss die Versicherungsgesellschaft unbedingt über die Montage und die Inbetriebnahme der Anlage informiert werden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz entsprechend angepasst und erweitert werden kann.  

Achtung: Welche Rolle spielt die Montage? 

Tatsächlich macht es versicherungstechnisch einen Unterschied, ob Balkonkraftwerk nur „lose“ auf einem Balkongeländer fixiert ist, oder ob sie fest mit dem Gebäude oder dem Dach verbunden ist. Im zweiten Fall wäre sie nämlich über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Vorausgesetzt, die Police wurde entsprechend erweitert. 

Schaden durch Balkonkraftwerk verursacht: Welche Versicherung übernimmt? 

Balkonkraftwerke können durch die verschiedensten Witterungsverhältnisse wie erwähnt selbst Schaden nehmen. Hagel, Sturm, Blitzeinschlag etc. Allerdings geht – besonders bei unsachgemäßer Montage – auch von den Geräten selbst Gefahr aus. Die Anlage kann sich zum Beispiel aus ihrer Verankerung lösen und zu Boden fallen.  

Dabei kann sie unter anderem an folgenden Objekten Schaden verursachen: 

  • Gebäude (Fassade) 
  • Balkongeländer 
  • Darunterliegender Balkon 
  • Blumenbeete 
  • Bäume (Äste) 
  • Überdachungen 
  • Gehweg 

 Im Gegensatz zu Schäden an der Anlage selbst, greift bei Schäden, die durch die Anlage verursacht werden, in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, die solche Schäden abdeckt. 

Üblicherweise ist das nämlich nicht der Fall, da das Balkonkraftwerk beim Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung noch nicht existiert hat und somit kein Teil der Vereinbarung zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer sein kann. Verbraucherschützer raten daher dringend, sich auf jeden Fall vor der Montage den Versicherungstext näher anzusehen und – falls nötig – einen entsprechenden Passus einfügen zu lassen. 

Versicherung für Balkonkraftwerke: Fazit 

Die Frage nach der passenden Versicherung für eine Mini-PV-Anlage ist im Grunde schnell beantwortet. Da es sich bei einem Balkonkraftwerk um einen Teil des Hausrats handelt, greift im Schadensfall entsprechend auch die Hausratsversicherung. Verursacht die Anlage hingegen selbst Schäden, dann ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Ist sie fix mit Dach oder Gebäudehülle verbunden, ist sie ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. 

In beiden Fällen ist es aber unbedingt notwendig, sich mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Und zwar am besten noch vor der Montage. Nur so stellen Sie nämlich sicher, dass die neue Anlage tatsächlich im Versicherungstext vorkommt und Sie im Schadensfall auch einen gültigen Anspruch auf Entschädigung bzw. finanzielle Unterstützung haben. 

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