AUSTROFLAMM Kaminofen | Tower Xtra 2.0 | inkl. Xtra Wärmespeicher | 4kW
Durch die innovative Xtra Technologie zur Wärmespeicherung bietet er Ihnen über 15 Stunden wohlige Wärme.
ab 4.290,00 € inkl 19% MwSt
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Produkt Details
Beschreibung
Der effiziente Holzofen Austroflamm Tower Xtra 2.0 | Heizen mit 4,0 kW
Der Tower Xtra ist ein besonders praktischer Kaminofen mit feinst abgestimmter Regelung für die Konvektionsluft und sagenhaften 15 Stunden serienmäßiger Xtra Speicherwärme. Also abends einheizen und am Morgen immer noch gemütlich warm aufstehen und frühstücken. Sein puristisches Design macht den Tower Xtra 2.0 schon heute zu einem langlebigen Klassiker und eben nicht nur zu einem Begleiter für wenige Stunden ...
Mit der Xtra Technologie: Durch die Kombination des Heat Memory Systems mit speziellen Wärmetauschern, regelbarer/absperrbarer Konvektionsluft und zusätzlicher Speichermasse ist eine Wärmespeicherung bis zu 15 Stunden möglich.
Der Austroflamm Tower 2.0 ist kreisrund. Dadurch ist die Sichtscheibe elegant gebogen und ermöglicht Ihnen einen seitlichen und frontalen Einblick. Der Korpus besteht aus robustem Stahl und ist in dunklem Stahlgrau gehalten.
Was diesen Ofen besonders macht, ist der Regler für die Konvektionsluft. Damit können Sie selbst beeinflussen, wie viel Wärme direkt über die Konvektionsöffnungen in der Topplatte in den Raum geleitet wird. Je weniger Konvektion Sie einstellen, desto mehr Wärme wird an die Speichereinheit übertragen und gespeichert. Bei erhöhter Konvektion beschleunigen Sie das Aufheizen des Raumes und profitieren direkt von angenehmen Temperaturen im Raum.
Der Rauchauslass von Ø 130 mm ist werkseitig oben oder hinten vorbereitet. Ein externer Luftanschluss auf der Hinterseite, sowie unterhalb des Ofens ist gleichfalls vorinstalliert und macht ihn deshalb auch für die Benutzung in Niedrigenergie- bzw Passivhäusern interessant. Die selbstschließende Tür ermöglicht Ihnen eine Mehrfachbelegung des Schornsteins.
Beheizt wird der Kamin mit gut getrocknetem Scheitholz von maximal 25 cm Länge oder Holzbriketts. Der Ofenkörper ist aus schwarzem Stahl gefertigt, ausgekleidet ist der Brennraum mit Keramott. Unterhalb des Brennrostes befindet sich der Aschekasten, mit dem Sie mühelos die Brennrückstände aus dem Ofen entfernen können.
Die Highlights im Überblick
- 4 kW Heizleistung
- Raumheizvermögen bis 88 m³
- Rauchrohr oben/hinten vorbereitet Ø 130 mm
- Scheitholz max. 25 cm
- Feuerraum aus Keramott
- Ofenkörper Stahl Gussgrau (schwarz)
- Einhand-Luftregler
- absperrbare Konvektionsluftöffnungen
- externer Luftanschluss
- bis zu 15 Stunden Wärme (auch nach Feuerlöschung)
- Tür selbstschließend und selbstverriegelnd
- BImSchV Stufe 2
Lieferumfang:
► Kaminofen Austroflamm Tower Xtra 2.0, mit Wärmespeichersystem im Stahlmantel, gussgrau | mit 4,0 kW
Optional erweiterbar mit:
- Anschlussteile für Außenluftanschluss unten
- Drehtellerset für Rauchrohrdurchmesser Ø 130 mm
- Drehtellerset für Tower für Außenluftanschluss unten
- Verstellfüße 6 Stück
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 470 |
Breite | 430 |
Höhe | 1320 |
EAN | 4260454523104 |
Modell Name | Tower Xtra 2.0 |
Design | Clean |
Farbe | gussgrau |
Gewicht in kg | 1.000000 |
Lieferzeit | 4 - 8 Werktage** |
Nennleistung | 4 kW |
Leistungsbereich | 2,5-6 kW |
Abgastemperatur Nennleistung | 317 °C |
Abgasmassenstrom | 3,7 g/s |
Wirkungsgrad | 80,9 % |
Förderdruck | 12 Pa |
Brennkammer | HxBxT 379x282x248 |
Abgasanschluss | Ø130 mm |
Brennraumeinsatz | Keramott |
Scheitholzlänge | 250 mm |
Scheibenspülung | Ja |
Getrennte Primär- und Sekundärluft | Ja |
Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
Raumheizvermögen | bis 88 m³ |
BImSchV-Emissionswerte | BImSchV 2 |
Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2 |
Abgasnormen/Zulassungen | AT §15a B-VG Norm, CE Zeichen, CH - VKF Nummer |
Hersteller | Austroflamm |
Energieeffizienzklasse | A+ |
Energieeffizienzklasse Heizen | A+ |
Frage zum Produkt
Produkt: AUSTROFLAMM Kaminofen | Tower Xtra 2.0 | inkl. Xtra Wärmespeicher | 4kW
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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