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ASPEN | Behälter-Kondensatpumpe MAX HI-FLOW | FP3349

Die leistungsstarke Pumpe überzeugt durch sicheren, ruhigen Betrieb und eignet sich ideal für die Kondensatabfuhr bei größeren gewerblichen Anlagen.

Artikelnummer
MS-437
inkl 19% MwSt 103,95 €
Auf Lager Lieferzeit: 
1 - 3 Werktage**
Versandgewicht: 
2,08 kg

Produkt Details

Beschreibung

ASPEN Kondensatpumpe Max Hi-Flow

Um das anfallende Kondenswasser bei einer Klimaanlage abzutransportieren, kann eine Kondensatpumpe notwendig sein. Die Firma ASPEN bietet hochwertige Kondensatpumpentechnik mit passenden Produkten für verschiedenste Anwendungsbereiche und Umgebungen. Die Behälterpumpen sind einfach zu installieren und mit sofort einsatzbereitem Dreh-/Klick-Rückschlagventil sowie eingebauter Wasserwaage ausgestattet.

Leistungsstark, leise und sicher

Die Behälterpumpe MAX HI-FLOW überzeugt durch hohe Verarbeitungsqualität und maximale Leistungsstärke. Dank ihrer ruhigen Betriebsweise und Schutzklasse (IP24 spritzwassergeschützt) zählt sie zur leisesten und zugleich sichersten Kondensatpumpe ihrer Klasse.


Hauptmerkmale

  • betriebsfertig
  • IP24 - Spritzwasserschutz
  • leicht zugänglicher Behälter
  • eingebaute Wasserwaage
  • mit Rohranschluss

Eignung

  • für Kassetten- oder Kanalgeräte bis 733 kW
  • als Standgerät & Gehäuseeinheit
  • ideal für größere gewerbliche Anlagen


Lieferumfang

  • Behälterpumpe Max Hi-Flow
  • betriebsfertiges Netzkabel
  • Montagekit inkl. Rohr- und Wandhalterungen
  • Installationshandbuch


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 144
Breite 285
Höhe 134
EAN 5060144941268
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 2.080
Lieferzeit 1 - 3 Werktage**
WEEE-Reg.-Nr. DE 38787279
Max. empf. Förderhöhe 550 l/h bei Nullförderhöhe
max. Ansaughöhe 5 m
Geräuschpegel 1,7 l
Spannungsversorgung 44 dB(A) (Abstand 1 m)
Auslegung kein Dauerbetrieb
Geräteklasse I
Max. Anschlussleistung 733 kW
Max. Wassertemperatur 40 °C | 104 °F
Druckleitung Zulauf 4× 21-27 mm
Druckleitung Ablauf 6 mm & 10 mm
Schutzart IP 24
Sicherheitsschalter Öffnerkontakt 3,0 A
Extras Hitzeschutz

Frage zum Produkt

Produkt: ASPEN | Behälter-Kondensatpumpe MAX HI-FLOW | FP3349

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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