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200,- € ABWRACKPRÄMIE FÜR ALTE HEIZKESSEL !!!

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Auf Grund der Novellierung der 1. BImSchV Stufe 2 werden alte Heizkessel wie GK20 GK21 K30 und co. fortan in deren Emissionen reguliert und fallen unter die wiederkehrende Messpflicht. 

Gute Gründe für eine Modernisierung!

Das Problem bei älteren Heizkesseln ist, Sie sind nicht mehr zeitgemäß in Umwelttechnik und können daher die stetig nach unten korrigierten Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen. Aktuell gilt die 1. BImSchV Stufe 2 seit dem 01.01.2015 und schreibt für Holz und Kohlekessel einen maximalen Kohlenstoffmonooxidanteil (CO) von 400mg/m³ und maximalen Feinstaubanteil von 20mg/m³ vor. Meist wird Feinstaubanteil auch von älteren Kesseln erfüllt aber die CO Werte hingegen werden deutlich überschritten.

Zudem erreichen alte Heizungsanlagen gerademal einen Wirkungsgrad von unter 50% teilweise unter 30% dies ist nicht nur für die Umwelt schädlich sondern auch für den Geldbeutel. Bei Anschaffung einer modernen Heizung reduziert sich somit der Verbrauch um bis zu 70% gegenüber Heizkesseln, die um die 1950er gebaut wurden.

Abwracken lohnt sich wieder!

Wir Zahlen Ihnen eine Abwrackprämie i.H.v. 200 € wenn Sie Ihre bisherige Kesselanlage gegen eine moderne Heizungsanlage von uns ersetzen. Alle Kessel die wir dafür anbieten werden außerdem noch von der BAFA gefördert und das können je nach Kesseltyp und/oder Leistung zwischen 2000 € bis 6400 € sein. Für Sets mit ausreichend Speichervolumen oder den Einsatz einer Solarthermieanlage können Sie sogar zusätzliche Bonis von der BAFA erhalten.

Zahlungsmöglichkeiten: